Hallo,
darf ich für den Weg zu meiner regelmäßigen Arbeitsstätte einen individuelle Kilometersatz ermitteln?
VG
jack90
Hallo,
darf ich für den Weg zu meiner regelmäßigen Arbeitsstätte einen individuelle Kilometersatz ermitteln?
VG
jack90
einen individuelle Kilometersatz
Was verstehst Du darunter?
Was verstehst Du darunter?
Fahrtenbuch führen, Tankbelege (ggf. Werkstatt) aufheben und dann die Gesamtkosten durch die Gesamtkilometer teilen und mit der einfachen Fahrt zur Arbeitsstätte mal nehmen
Fahrtenbuch führen, Tankbelege (ggf. Werkstatt) aufheben und dann die Gesamtkosten durch die Gesamtkilometer teilen und mit der einfachen Fahrt zur Arbeitsstätte mal nehmen
Nein.
Danke!
Soweit es mir für 2015 bekannt ist, werde ich das Ganze Jahr in einer Filiale in Ort A eingesetzt.
Es kann vorkommen, dass ich zur Hauptstelle in Ort B fahren muss oder auch an anderen Orten eingesetzt bin.
Für die Fahrt von A nach B zahlt der Arbeitgeber 0,30€/km
Meine Überlegung ist nun, ob ich den KM-Stand am 1.1.15 und am 31.12.15 sowie alle Fahrten bei denen ich von zu Hause zu Ort B oder von Ort A nach Ort B fahre. Außerdem sammele ich alle möglichen Belege und Rechnungen iom Zusammenhang mit dem Auto.
So erhalte ich z.B. einen Kilometersatz von 0,50€/km
Dann gebe ich in meiner Steuererklärung die Erstattung vom Arbeitgeber an und kann somit 0,20€/km absetzen.
Sehe ich dies richtig?
Moin ...
Hat Billy doch beantwortet ...
Nein ... !
Gruß Kuddel
stimmt nicht ganz ...
Welche Arbeitsstätte wird vom Arbeitgeber als 1. Arbeitsstätte definiert? Nur die Fahrten von zu Hause zur 1. Arbeitsstätte sind mit den pauschalen 0,30€/km anzusetzen. Für Fahren zur 2. Arbeitsstätte gelten die Regelungen für Dienstfahrten - und hier können auch individuell ermittelte Sätze angewendet werden. Aber: diese müssen über ein Fahrtenbuch nachgewiesen werden.
Diese Regelung wurde uns vor Kurzem von unseren Steuerberatern mitgeteilt, da wir vorübergehend (für ein paar Jahre) wegen Um-/Neubaus in andere Niederlassungen versetzt wurden. Dennoch ist unsere (zur Zeit nicht nutzbare) Hauptniederlassung unsere 1. Arbeitsstätte)! Endlich eine Regelung, die einem Arbeitnehmer entgegen kommt.
babuschka
Hat Billy doch beantwortet ...
Schon, aber nur für Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte. Bei den jetzt nachgeschobenen "Überlegungen" geht es um zusätzliche Fahrten im Rahmen von Auswärtstätigkeiten. Womit wir einmal mehr bei diesem immer wieder kritisierten, und den Forenregln widersprechendem, Vermischen von Themen in einem Thread wären.