Hallo liebe Community,
muss ich eigentlich meine Veräufe in eBay und Amazon irgendwo angeben bzw. gibt es eine Freigrenze für Kapitaleinnahmen aus Privatverkäufen?
Gruß Chris
Hallo liebe Community,
muss ich eigentlich meine Veräufe in eBay und Amazon irgendwo angeben bzw. gibt es eine Freigrenze für Kapitaleinnahmen aus Privatverkäufen?
Gruß Chris
Moin,
es kommt drauf an, was Du verkauft hast und warum. Dein altes PC-Spiel für 3,90 wirst Du sicher nicht angeben müssen, aber wenn Du mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt hast, dann wäre das natürlich gewerbliches Handeln und entsprechend zu versteuern.
Die Frage nach "Kapitaleinnahmen" verstehe ich nicht so recht. Meinst Du Kapitalerträge, also Zinsen etc? Die musst Du natürlich angeben.
Meinst Du den Ertrag, den Du durch einen eBay-Verkauf erzielst? Wie gesagt, hier kommt es auf die Menge und die Absicht an.
Außer gewerblichen Einkünften könnten natürlich auch Einkünfte aus Spekulationsgeschäften i.S. § 22 Satz 1 Nr.2 EStG i.V.m. § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gegeben sein. Mit Einkünften aus Kapitalvermögen hat das rein gar nichts zu tun.
Vielen Dank für die präzisen Antworten!
Ich habe auf eBay und Amazon nur meine nicht mehr gebrauchten Artikel verkauft im Zustand neu wie gebraucht... und in der Regel nicht gewinnbringend!
Gruß Chris
Wenn es nicht hunderte Artikel sind, hat es nichts mit gewerblicher Tätigkeit im steuerlichen sinne zu tun. Zu beachten sind aber die Spekulationsgeschäfte, wo heutzutage gerne die Schnäppchen direkt wieder mit Überschuss verkauft werden.
Okay Danke! Solche Spekulationsgeschäfte habe ich zum Glück nicht^^