Geringfügig Beschäftigter Privat versichert

  • Hallo Zusammen,


    ab Januar ist mein Senior Chef als geringfügig Beschäftigter eingestellt. Er ist privat versichert und in Vollrente.
    Er Bezahlt doch dann keine pauschale Lohnsteuer? Bzw. Der Schlüssel ist doch dann 0000 oder? Der Buhl-Service hat den Schlüssel in 6500 abgeändert..


    Zweite Frage: die Privat versicherten Personen (in meinem Fall die Geschäftsführer) haben keine Sozialversicherungsnummer. Buhl-Einrichtungshilfe meint die müssen welche haben und ich muss die angeben. Stimmt das? Wo find ich die denn dann? :/


    Danke für die Hilfe.


    Grüße Julia

  • Moin Julia,
    ich füge nochmal einen Link hinzu.

    Zitat

    Ist der Rentner privat krankenversichert, fällt kein Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung an


    Zitat

    Der Hinzuverdienst von weiter beschäftigten Rentnern unterliegt grundsätzlich dem Lohnsteuerabzug


    Zitat

    6500= Geringfügig entlohnte Beschäftigungen (450-Euro-Jobs)


    Da die wenigsten Menschen als Chef zu Welt kommen ;) haben die meisten Menschen auch eine Sozialversicherungsnummer. Du wirst wohl Deinen Seniorchef danach fragen müssen...

  • Ok, Danke schon mal :)


    jetzt ist mir aber noch etwas eingefallen, mein Seniorchef hat einen Firmenwagen den er jeden Monat mit der 1% Klausel bezahlt. Es sind 565 € und Fahrkosten 118,65 € wie gebe ich das denn jetzt ein? Beides wird doch versteuert. Aber bei der Erfassung wird der Betrag aufs Brutto drauf gerechnet und am Ende wieder abgezogen.. Auszahlungsbetrag sind dann die 450,00 + der Pensionskassenbetrag.


    Ohje, ich steh aufm Schlauch ?(


    LG Julia

    • Offizieller Beitrag

    Bei einem Gesamtbruttolohn von mehr als 1.000€ dürfte es sich aber wohl nicht mehr um ein geringfügiges Beschäftigungsverh#ltnis handeln. Ist steuerlich doch eine ganz normale Abwicklung über Lohnsteuerklasse (I-VI). ?(

  • Da ich unseren Steuerberater nicht erreiche und ich auch weiß, dass das so nicht geht... Habe ich Ihn jetzt als normalen Angestellten mit einem Stundenlohn angelegt. Dürfen Vollrenter (68 Jahre) denn noch Vollzeit bzw. über 450 € arbeiten?
    Personengruppe 900 Beitragsgruppenschlüssel 0000 (da er Privat versichert ist) ist doch richtig oder?

    • Offizieller Beitrag

    Dürfen Vollrenter (68 Jahre) denn noch Vollzeit bzw. über 450 € arbeiten?

    Die individuellen Hinzuverdienstgrenzen eines Rentners ergeben sich immer aus dem Rentenbescheid. M.E. ist derjenige auch verpflichtet, die volle Höhe seiner Nebeneinkünfte selbständig dem Rentenversicherungsträger offenzulegen.

    • Offizieller Beitrag

    Super Links. Und mal wieder was steuerfremdes dazugelernt. :thumbsup:


    Habe mich scheinbar von EU-Rentern etc. durcheinanderbringen lassen. Allerdings steht im Eingangspost ja auch nur etwas von Vollrente und nichts von den Rentengründen bzw. dem Eintrittsalter. Renten verwirren mich irgendwie. ?(

  • Naja, in meinem neuen Post um den jetzt ging steht aber schon drin das er 68 Jahre ist ;) Grund ist, das die Firma komplett auf den Junior Chef geschrieben werden soll.. ich denke das ist aber nicht relevant oder?? ?(
    Danke Mausko, dann kann ich Ihn ja als normalen Vollzeit Angestellten abrechnen.


    Und Danke für alle Links :)


    Ich hoffe das ich das jetzt richtig machen!


    LG Julia

  • Moin Julia,


    will Dich nicht weiter verwirren, habe aber nochmal eine Frage zur Beurteilung der Sozialversicherungsplicht: Du schreibst, dass er GF und privat versichert ist. Es gibt ja die Konstellation, dass der GF auch Gesellschafter ist. Dann die Frage, in welcher Höhe er beteiligt ist, liegt demnach Weisungsgebundenheit vor etc. Evtl. ist er dann kein Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherung und wäre somit versicherungsfrei. Wie sahen denn die Abrechnungen vor Renteneintritt diesbezüglich bei ihm aus? Das gilt dann natürlich nur, bis die Anteile an den Junior übertragen werden..


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Hallo Maulwurf,


    ja, du hast Recht er ist eigentlich noch Geschäftsführer bis alle Anteile an den Junior übertragen sind. Also auch Sozialversicherungsfrei. War gerade bei unserem Steuerberater, entweder rechne ich Ihn weiterhin mit einem Geschäftsführer Gehalt ab (Ein niedrigeres und weniger Stunden). Dann darf ich aber die Pensionskasse nicht auszahlen. Oder er bekommt 450 € + Pensionskasse und muss sein Auto hergeben bzw. abkaufen.


    LG Julia

    • Offizieller Beitrag

    Es ist unbedingt zu prüfen, ob die Zurverfügungstellung eines betrieblichen Kfz bei einer derart geringen Beschäftigung und einem Beschäftigungsverhältnis zwischen nahen Angehörigen einem Fremdvergleich standhalten würde. M.E. schwierig.


    Ein Altersrenter darf im Allgemeinen unbegrenzt hinzuverdienen.


    Schlüssel eines privat krankenversicherten Arbeitnehmers in Vollrente:


    KV: 0 (kein Beitrag)
    RV: 3 (halber Beitrag= nur Arbeitgeberanteil)
    AV: 3 (halber Beitrag = nur Arbeitgeberanteil)
    PV: 0 (kein Beitrag)

    • Offizieller Beitrag

    Nachtrag: Als Minijobber (das war ja mal die Ausgangsfrage) hat ein er den Schlüssel 0500. Die 6 bei der KV gilt nur für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer.