Fahrraddiebstahl korrekt verbuchen: Diebstahl, Versicherung, Neuanschaffung

  • Hallo,


    ich bin mir nicht sicher ob das Thema hier reingehört. Da ich mit Mein Büro arbeite gehe ich davon aus.


    Folgendes Problem: Mitte Dezember wurde mir mein Fahrrad geklaut. Das Rad verwende ich sowohl privat, als auch betrieblich (Kundenbesuche in der Stadt, wegen Parkplatzknappheit deutlich entspannter als mit dem Auto). Die Anschaffung des Fahrrads habe ich letztes Jahr bei Anschaffung in der UST-Voranmeldung unter Vorsteuerabzüge mit angegeben. (Als Anlagengut habe ich es bisher nicht aufgenommen, ganz einfach weil ich mein Büro erst seit 2 Wochen benutze und das Jahr 2014 noch nicht vollständig nachgetragen habe, das würde ich noch erledigen).
    Das Fahrrad hatte einen Wert von 609,96€ inkl. Mwst. Vom Finanzamt habe ich die Mwst in Höhe von 97,39€ erstattet bekommen.


    Das Fahrrad war zum Zeitpunkt des Diebstahls im hauseigenen Fahrradkeller abgestellt und abgesperrt. Dort ist es durch die Vermieterin gegen Diebstahl versichert. Den Diebstahl habe ich Mitte Dezember bei der Vermieterin gemeldet. Diese hat den Schaden an ihre Versicherung weitergeleitet. Heute habe ich eine Erstattung in Höhe des vollen Kaufpreises inkl. Mwst erhalten. Da die Abwicklung der Versicherung nicht über mich gelaufen ist, habe ich zur Zeit auch keine Dokumente über die Erstattung und kann nur hoffen, dass meine Vermieterin mir da etwas ausstellen kann, bzw. zumindest eine Kopie der Erstattung der Versicherung gibt.


    Update: Habe von der Vermieterin nun eine Kopie der Schadensmeldung erhalten. Dort sind die 609,96 Euro ohne weitere Angabe ausgewiesen. Ein Telefonat mit der Versicherung ergab, dass ich den Mwst. Betrag zurücküberweise. Damit ist die Differenz von 97,39€ ausgeglichen.


    Nun ist es ja so, dass ich theoretisch 97,39€ mehr erhalten habe, als ich bezahlt habe. Ich habe vor mir kommende Woche wieder ein neues Fahrrad anzuschaffen, dieses wird etwa 200€ teurer sein. Natürlich möchte ich das Fahrrad wieder als Anlagegut aufnehmen und als Vorsteuerabzug geltend machen. Meine Frage nun:


    Wie Verbuche ich das alles korrekt? Den Diebstahl würde ich mit dem Datum an dem ich den Diebstahl bemerkt habe als "Abschaffung buchen". Für den Abgang existiert ja keine Zahlung o.ä.
    Das neue Fahrrad schaffe ich an, und verbuche es wie eine Neuanschaffung. Aber wie gehe ich mit der Leistung der Versicherung um? Wie muss ich das Verbuchen (als zu versteuernde Betriebseinnahme ohne UST?!) und muss ich die 97,39€ UST in der UST-Voranmeldung mit einfließen lassen?


    Oder Alternativ: Ich verbuche die Zahlung der Versicherung als "Abschaffung eines Anlagengutes" ohne MwSt.?


    Danke für eure Antworten und einen guten Start in die neue Woche.


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Zunächst einmal allgemein: wenn das Fahrrad sowohl betrieblich als auch privat genutzt wird, dann musst du auch hier eine monatlich oder mindestens jährliche unentgeltliche Wertabgabe versteuern (beziehungsweise der Vorsteuerabzug hätte nur in Höhe des betrieblichen Nutzungsanteils abgezogen werden dürfen).


    Also: das erste Fahrrad wird im Anlagegut erfasst, über die Nutzungsdauer abgeschrieben und ohne Erlös vollständig ausgebucht, also Abschaffung buchen ohne Kauf.


    Die Versicherungsentschädigung ist eine Einnahme gehört auf eine Konto im 27er Bereich, das "Versicherungsentschädigungen" heißt.


    Das neue Fahrrad ist genau so zu buchen, wie das erste, ob du vorher schon ein Rad hattest, ist dabei unwichtig.

  • Danke für deine Antwort und die Info zur unentgeltlichen Wertabgabe.


    Die Vorsteuer habe ich in voller Höhe abgezogen. Heißt also für mich, dass ich eigentlich eine monatliche unentgeltliche Wertabgabe versteuern hätte müssen, richtig? Wenn ich das richtig verstehe, würde diese in der UST-Voranmeldung angegeben oder? Nachträglich kann ich das dann noch in der UST-Erklärung angeben? In welcher Höhe hätte ich die denn Angeben müssen, bzw. muss sie jetzt in der UST-Erklärung angeben?
    Wie gehe ich in Zukunft vor?


    Ein Konto mit diesem Namen existiert bei mir leider nicht, da ich den kleinen nach der EÜR abgeleiteten Kontenrahmen benutze. Ich würde es also als Umsatzsteuerfreie Betriebseinnahme verbuchen oder?

    • Offizieller Beitrag

    Das kannst du in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung angeben, ja. Dafür solltest du jetzt auf keinen Fall alle Voranmeldungen korrigieren.


    Nein, das Konto mit umsatzsteuerfreien Betriebseinnahmen wäre sachlich unrichtig. Ich würde einmal kurz auf die Buchungsvariante 3 umstellen, das Konto 2500 (außergewöhnliche Erträge) auf "sichtbar" stellen und den Betrag dorthin buchen.

    • Offizieller Beitrag

    In welcher Höhe hätte ich die denn Angeben müssen, bzw. muss sie jetzt in der UST-Erklärung angeben?

    Den Aufteilungsmaßstab kennst nur Du bzw. nur Du kannst ihn ermitteln.

    • Offizieller Beitrag

    Den Aufteilungsmaßstab kennst nur Du bzw. nur Du kannst ihn ermitteln.


    Einfach erklärt:


    (Anschaffungsbetrag / Nutzungsdauer + laufende Kosten) x prozentualer privater Nutzungsanteil + 19 % Umsatzsteuer

  • ok. Klingt Machbar :D


    ich habe jetzt einfach testhalber mal im Verrechnungskonto eine Einnahme unter dem Konto "Sonsitge Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen" mit Steuerschlüssel 19% zum 20.12.2014 angelegt. In der Einnahmen/Ausgaben Übersicht taucht die Einnahme dann auch als unentgeltliche Wertabgabe auf. Wenn ich dann aber eine UST-Voranmeldung für 12/2014 erstelle (habe das Geschäftsjahr 2014 wie gesagt noch nicht in mein Büro übernommen. DAs werde ich im Februar in den Semesterferien erledigen) wird sie dort nicht aufgeführt. In der EÜR wird der UST-Betrag aber korrekt ausgewiesen. Woran liegt das? Ich möchte das ganze ja in Zukunft korrekt verbuchen, aber in welchem Feld der UST-Voranmeldung müsste der wert eingetragen werden? Habe auch nochmal alle Formularfelder der UST-Voranmeldung durchgeschaut. Dort kann ich kein entsprechendes Feld finden. Wird das einfach zu den Erbrachten Leistungen mit 19% Mwst aufaddiert (wobei das hier wie gesagt nicht automatisch auftaucht).


    Das Gleiche gilt für die UST-Erklärung, dort taucht die Einnahme auch nicht auf.


    Habe ich evtl. einen Denkfehler?