Hallo,
ich bin mir nicht sicher ob das Thema hier reingehört. Da ich mit Mein Büro arbeite gehe ich davon aus.
Folgendes Problem: Mitte Dezember wurde mir mein Fahrrad geklaut. Das Rad verwende ich sowohl privat, als auch betrieblich (Kundenbesuche in der Stadt, wegen Parkplatzknappheit deutlich entspannter als mit dem Auto). Die Anschaffung des Fahrrads habe ich letztes Jahr bei Anschaffung in der UST-Voranmeldung unter Vorsteuerabzüge mit angegeben. (Als Anlagengut habe ich es bisher nicht aufgenommen, ganz einfach weil ich mein Büro erst seit 2 Wochen benutze und das Jahr 2014 noch nicht vollständig nachgetragen habe, das würde ich noch erledigen).
Das Fahrrad hatte einen Wert von 609,96€ inkl. Mwst. Vom Finanzamt habe ich die Mwst in Höhe von 97,39€ erstattet bekommen.
Das Fahrrad war zum Zeitpunkt des Diebstahls im hauseigenen Fahrradkeller abgestellt und abgesperrt. Dort ist es durch die Vermieterin gegen Diebstahl versichert. Den Diebstahl habe ich Mitte Dezember bei der Vermieterin gemeldet. Diese hat den Schaden an ihre Versicherung weitergeleitet. Heute habe ich eine Erstattung in Höhe des vollen Kaufpreises inkl. Mwst erhalten. Da die Abwicklung der Versicherung nicht über mich gelaufen ist, habe ich zur Zeit auch keine Dokumente über die Erstattung und kann nur hoffen, dass meine Vermieterin mir da etwas ausstellen kann, bzw. zumindest eine Kopie der Erstattung der Versicherung gibt.
Update: Habe von der Vermieterin nun eine Kopie der Schadensmeldung erhalten. Dort sind die 609,96 Euro ohne weitere Angabe ausgewiesen. Ein Telefonat mit der Versicherung ergab, dass ich den Mwst. Betrag zurücküberweise. Damit ist die Differenz von 97,39€ ausgeglichen.
Nun ist es ja so, dass ich theoretisch 97,39€ mehr erhalten habe, als ich bezahlt habe. Ich habe vor mir kommende Woche wieder ein neues Fahrrad anzuschaffen, dieses wird etwa 200€ teurer sein. Natürlich möchte ich das Fahrrad wieder als Anlagegut aufnehmen und als Vorsteuerabzug geltend machen. Meine Frage nun:
Wie Verbuche ich das alles korrekt? Den Diebstahl würde ich mit dem Datum an dem ich den Diebstahl bemerkt habe als "Abschaffung buchen". Für den Abgang existiert ja keine Zahlung o.ä.
Das neue Fahrrad schaffe ich an, und verbuche es wie eine Neuanschaffung. Aber wie gehe ich mit der Leistung der Versicherung um? Wie muss ich das Verbuchen (als zu versteuernde Betriebseinnahme ohne UST?!) und muss ich die 97,39€ UST in der UST-Voranmeldung mit einfließen lassen?
Oder Alternativ: Ich verbuche die Zahlung der Versicherung als "Abschaffung eines Anlagengutes" ohne MwSt.?
Danke für eure Antworten und einen guten Start in die neue Woche.
Viele Grüße