Ich habe 2013 die Beerdigungskosten für meine Schwester voll übernommen. Außer kleinen Summen auf Girokonten gab es kein Rücklagen, diese habe ich bei der Steuererklärung angegeben und die restlichen Kosten als außergewöhnliche Kosten absetzen wollen. Das Erbe habe ich ausgeschlagen. Nun erhalte ich meinen Steuerbescheid für das Jahr vom Finanzamt, und man lehnt die von mir noch geleistete Mietzahlung für die Wohnung meiner Schwester ab. Diese Miete musste ich ja noch zahlen - meine Schwester starb an einem Monatsende, und da noch eine Katze in der Wohnung war, und wir die Wohnung ja auch räumen mussten, war aus dem Mietvertrag vorher kein Rauskommen. Das Finanzamt lehnt diesen Betrag ab, weil die Mietzahlung der Wohnungsräumung diente und daher mit den Beerdigungskosten nichts zu tun hatte. Die WISO-Steuersoftware hatte mir anderes gesagt, und auch andere Internetseiten. Aber ich weiß nicht, wie genau ich da einen Einspruch begründen kannn?
(Ich war wohl auch schön blöd, alles über Einzelnachweise anzugeben - erst jetzt erfahre ich, dass ich auch einfach einen PauschBetrag hätte angeben können.)