Hallo Community,
ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich habe in 2012 eine Wohnung verkauft. Dabei fiel eine Maklergebühr an. Allerdings habe ich die Rechung erst in 2013 bekommen und somit konnte ich den
Betrag nicht mehr in der Steuererklärung 2012 ansetzen. Wie kann ich die Maklergebühr nun in der Steuererklärung 2013 geltend machen? Da die Wohnung ja schon 2012 verkauft wurde,
habe ich natürlich in 2013 keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Danke für Eure Hilfe.
Gruss franzp