Hallo,
ich nehme an mehreren betrieblichen Veranstaltungen teil (Betriebsrat, Ersthelferschulungen, Schichtleiterberatungen). Kann ich den Weg zu diesen Veranstaltungen steuerlich absetzen?
Danke für die Unterstützung
Hallo,
ich nehme an mehreren betrieblichen Veranstaltungen teil (Betriebsrat, Ersthelferschulungen, Schichtleiterberatungen). Kann ich den Weg zu diesen Veranstaltungen steuerlich absetzen?
Danke für die Unterstützung
Nach dem Gesetz ist für jeden Arbeitstag, an dem Du Deine erste Tätigkeitsstätte aufsuchst, die Entfernungspauschale anzuwenden (§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 4 EStG).
Es geht hier wohl eher um "auswärtige" Veranstaltungen - hier würde es sich dann um Dienstreisen handeln mit den entsprechenden Vorgaben. Bitte Erstattungen des Arbeitgebers dann unbedingt abziehen (da betrieblich veranlasst, müsste der Arbeitgeber diese Kosten ersetzen - wenn nicht, fragt das Finanzamt nach, ob wirklich beruflich/betrieblich veranlasst).
Es geht hier wohl eher um "auswärtige" Veranstaltungen
Wo steht das?
ich nehme an mehreren betrieblichen Veranstaltungen teil (Betriebsrat, Ersthelferschulungen, Schichtleiterberatungen).
Ich kenne viele Firmen, wo genau diese Sachen innerbetrieblich am Sitz des AGs stattfinden.
Ich kenne viele Firmen, wo genau diese Sachen innerbetrieblich am Sitz des AGs stattfinden.
Ersthelferschulungen sind meines Wissens nach oft bei externen Scgulungsanbietern wie DRK etc.
Bei Betriebsrat und Schichtleiterberatungen würde ich auch eher auf intern tippen. Also gemischt das Ganze zu betrachten.
Ersthelferschulungen sind meines Wissens nach oft bei externen Scgulungsanbietern wie DRK etc.
Die kommen sehr oft aber auch ins Haus. Kommt halt auf die Größe des Betriebs an. Die Auflösung durch den TE wird hoffentlich kommen.
Die kommen sehr oft aber auch ins Haus. Kommt halt auf die Größe des Betriebs an.
Genau, deshalb sollte man das auch noch mal hinterfragen, was wir ja damit erledigt haben.
Die Auflösung durch den TE wird hoffentlich kommen.
Zumindest weiß er jetzt, welche Optionen es gibt und daß es hier auf die konkreten Umstände drauf ankommt, ob noch etwas außerhalb der Entfernungspauschale abgesetzt werden kann.
Danke für die Infos,
habe mich auch beim Finanzamt nachgefragt:
Fahrten zur Arbeitsstätte nur einmal am Tag ansetzbar, ansonsten sind die Fahrten nur über Dienstreise abzurechnen:
Gruß Lycos