Doppelten Haushalt etwas ausnutzen - geht das...?

  • Hallo beisammen,


    bevor nun geschimpft wird - es geht mir nur um die großzügige Auslegung der DHF. Schließlich gibts eh nur selbst gezahlte Steuer zurück. Und als ich vor 4 Jahren brav mit dem Privat-Pkw in 1 Zi. Gezogen bin, um dann 6 Monate später mit meiner Frau zusammen zu ziehen hat das Amt auch nur frech gesagt, wir hätten wenigstens im Sinne des Staates agiert... :(


    Frage: Ich muss eine neue Arbeit in 500 km antreten. Die Familie bleibt dann erstmal 1..2..3 Monate hier, also zweifelsfrei eine DHF. Da ich in ein möbliertes Zimmer ziehe wäre Einrichtung uninteressant. Sehr wohl jedoch die Punkte Bettwäsche, Kaffeemaschine, Radio und Staubsaugetr. Insb. bei letzteren zwei hätte ich nun an wertige Modelle gedacht. Zb. Ein 100€ Dab-Radio fü die spätere Küche oder den 350€ Akku-Sauger der dann als mobiles Zweitgerät weiter dienen kann.


    Meint ihr das Amt geht da mit oder sind 350€ Staubsauger für schlimmstenfalls 2 Monate schlicht zu viel...?


    LG
    Roman

  • Moin,
    ich würde es auf jeden Fall probieren, diese Dinge anzusetzen, denn die Geräte gehören zu den Einrichtungsgegenständen. :)


    Soweit ich weiß, sind sich die Finanzgerichte sich bei Radio und Fernseher an sich nicht ganz einig, ob Nachrichten und Information zu den unabdingbaren Bedürfnissen zählen oder nicht (das FG in Niedersachsen bejaht das, das im Saarland nicht - betrifft dann auch die Haushaltsabgabe, sprich GEZ). Wenn es bejaht wird, dann dürfen es aber keine teuren Geräte sein - vermutlich gibt es da keine generell festgelegten Grenzen (sonst würde es ja die erste Fragestellung nicht geben).


    Staubsauger gehören zu den Hausratgegenständen, die ebenfalls ansetzbar sind. Ob 350 Euronen nun nur "viel" oder doch "zu viel" sind, ist schwer zu sagen - vielleicht hat ja jemand hier Erfahrungen diesbezüglich? :?:

    • Offizieller Beitrag

    ich würde es auf jeden Fall probieren, diese Dinge anzusetzen, denn die Geräte gehören zu den Einrichtungsgegenständen.

    Genau, und dann kaufen wir uns mal gleich einen Privat-Jet, weil wir ja zum Arbeitsort müssen... :whistling:
    Was wir den Politikern oder Griechen vorwerfen, sollten wir auch selber unterlassen. Wer den doppelten Haushalt etwas ausnutzen möchte, macht das auf Kosten der anderen Steuerzahler!

  • Genau, und dann kaufen wir uns mal gleich einen Privat-Jet, weil wir ja zum Arbeitsort müssen... :whistling:
    Was wir den Politikern oder Griechen vorwerfen, sollten wir auch selber unterlassen. Wer den doppelten Haushalt etwas ausnutzen möchte, macht das auf Kosten der anderen Steuerzahler!

    • Wer sprach denn von einem Privatjet? Es sei denn, du weißt, wo man einen für 350 € bekommt ... :D
    • Wenn Du natürlich meine Bedenken/Fragestellungen bezüglich der Entscheidungen der Finanzgerichte und der Anschaffungskosten einfach so außer acht läßt, dann wäre Dein Einwand eventuell berechtigt. So betrachte ich das als selektive Wahrnehmung Deinerseits.
    • Wenn das FG eines Bundeslandes so entscheidet und das FG eines anderen Bundeslandes entgegengesetzt, dann gibt es offensichtlich keine eindeutigen Regelungen bzw. einheitliche Rechtsprechung. Das legitimiert den TE aber gerade, diese Kosten anzusetzen. Was das FA dazu sagt, ist eine andere Sache.
    • Einrichtungsgegenstände sind in gewissem Rahmen absetzbar, wo die Grenzen für die Anschaffungskosten dabei liegen, weiß ich nicht. Du scheinst es aber auch nicht zu wissen, sonst hättest Du es ja geschrieben.
    • Die Wahrnehmung der Möglichkeiten des Steuerrechts (auch wenn man diese teilweise als Unfug oder ungerecht betrachtet) steht jedem frei - ich werfe das jedenfalls keinem Politiker und auch keinem Griechen vor. Wer ist denn "wir", von denen Du sprichst?
    • "... macht das auf Kosten der anderen Steuerzahler!" - Wieso? Nehme ich denen etwas weg? Und wenn man das so sieht, wieso nur auf Kosten der anderen und nicht auch auf meine eigenen Kosten, schließlich würde dann ja allen was weggenommen werden, also auch mir.

    Ergänzung: Laut dieser Seite (gehört zu Haufe) gehören ein Radio- und Fernsehgerät zu den begünstigten Einrichtungsgegenständen. Es gibt auch entgegengesetzte Aussagen, insbesondere zum Fernseher, aber das bestätigt ja eher meine Aussage von oben.

    • Offizieller Beitrag

    Die Zielrichtung des TE ist kein Betrug

    Daß Du den Begriff ins Spiel bringst, sagt doch alles. :whistling:


    sondern das Ausloten legaler Möglichkeiten

    Dann sollte er einfach zuerst beim FA anfragen und dann ggf. die Antwort hier diskutieren.

  • Daß Du den Begriff ins Spiel bringst, sagt doch alles. :whistling:


    Welche Zielrichtung hast Du denn im Kopf gehabt - noch dazu mit dem Satz "Was wir den Politikern oder Griechen vorwerfen ..."? Bestimmt nicht die Nutzung legaler Möglichkeiten.
    Was den Griechen (den Bürgern, nicht dem Gesetzgeber) vorgeworfen wird (von wem auch immer) ist ja nicht das Ausnutzen gesetzlicher Regelungen sondern genau deren Umgehung - was letztlich Betrug ist. Also hast Du den Begriff ins Spiel gebracht ohne ihn zu benutzen.


    Dann sollte er einfach zuerst beim FA anfragen und dann ggf. die Antwort hier diskutieren.


    Hier wird oft betont, daß das ein Forum ist, in dem User User helfen. Also ist doch eine Fragestellung vor der Anfrage beim FA genau das, was der Inhalt des Forums sein soll. Hinterher hier die Antwort des FA posten ohne vorher eine Frage gestellt zu haben, das erscheint mir weniger sinnvoll.

    • Offizieller Beitrag

    Also hast Du den Begriff ins Spiel gebracht ohne ihn zu benutzen.

    Nein. Schon mal an so etwas wie Moral und Gemeinschaftssinn gedacht?


    Also ist doch eine Fragestellung vor der Anfrage beim FA genau das, was der Inhalt des Forums sein soll. Hinterher hier die Antwort des FA posten ohne vorher eine Frage gestellt zu haben, das erscheint mir weniger sinnvoll.

    Um dann vom FA zu hören, daß sie ein 100€ Dab-Radio für die spätere Küche oder den 350€ Akku-Sauger, der dann als mobiles Zweitgerät weiter dienen kann, für "für schlimmstenfalls 2 Monate" in der DHF nicht so einfach schlucken? Oder darauf bauen, daß diese Posten nicht weiter geprüft werden..
    Wie auch immer, Du hast mich nicht überzeugt und wirst es auch nicht können. Für mich ist das Thema durch.

  • Nein. Schon mal an so etwas wie Moral und Gemeinschaftssinn gedacht?


    Ja natürlich. Aber das bedeutet nicht, daß man legale Sachen deswegen nicht machen darf.


    Um dann vom FA zu hören, daß sie ein 100€ Dab-Radio für die spätere Küche oder den 350€ Akku-Sauger, der dann als mobiles Zweitgerät weiter dienen kann, für "für schlimmstenfalls 2 Monate" in der DHF nicht so einfach schlucken? Oder darauf bauen, daß diese Posten nicht weiter geprüft werden..
    Wie auch immer, Du hast mich nicht überzeugt und wirst es auch nicht können. Für mich ist das Thema durch.


    Ich habe in den einschlägigen Schreiben des BMF und Gesetzen nichts gefunden, was die Nutzung der im Rahmen der DHF angeschafften Einrichtungsgegenstände im späteren Haushalt, der nicht mehr DHF ist, untersagt oder ausschließt. Wenn es so etwas geben sollte, dann zeig mir das und Du hast mich überzeugt.

    • Offizieller Beitrag

    Da ich in ein möbliertes Zimmer ziehe wäre Einrichtung uninteressant.

    Von daher wäre von meiner Seite gar keine zusätzliche Anschaffung abziehbar. Es sei denn, der Steuerbürger macht die zwingende Notwendigkeit dieser Anschaffung und deren Angemessenheit im Einzelfall jeweils konkret glaubhaft. Und bei den beschrieben absehbaren zwei Monaten sollte dies sehr schwer fallen. Zumal gewisse Elektro- und Reinigungsgeräte einfacher Ausführung dann meistens ebenfalls im Mietvertrag enthalten sind, da jedem Vermieter ja an einem weiterhin ordnungsgemäßen Zustand seines Gutes gelegen ist.


    Ansonsten stimme ich Billy zu und sehe bei den steuergestalterischen Überlegungen des TEs auch keinen Sinn, diesbezüglich weiter mitzuwirken.

    • Offizieller Beitrag

    Hat hier einer mitgewirkt? Es gab Antworten auf seine Frage ...

    Steuergestaltung = Steuerberatung


    Ich wollte nicht schon wieder den üblichen Satz reinschreiben, weil das eigentlich offensichtlich ist.

  • Steuergestaltung = Steuerberatung
    Ich wollte nicht schon wieder den üblichen Satz reinschreiben, weil das eigentlich offensichtlich ist.


    Dann hätte einer von euch die Fragestellung untersagen müssen, denn welche Antworten hätte es sonst geben können? Auch ein "Ja" oder ein "Nein" würde unter Deine Gleichsetzung fallen.

  • Lass es doch einfach mal gut sein und akzeptiere für steuerkundige offensichtliche Dinge.


    Es ist nun mal ein Widerspruch, Antworten auf eine Frage als Steuerberatung zu deklarieren, die Frage aber im Forum stehen zu lassen. Außerdem hat jeder Forumsteilnehmer das Recht, in einem Thread seine Meinung zu sagen (unter Maßgabe, daß nicht beleidigt wird usw. usf.)