Werbungskosten bei Vermietung - Korrekte Eingabe?

  • Hallo zusammen,


    ich möchte dieses Jahr zum ersten Mal meine Steuererklärung selbst erstellen und habe mir dazu das WISO Steuer-Sparbuch gekauft.
    Bisher bin ich auch sehr gut damit zurecht gekommen. Nun hänge ich jedoch fest.


    Es geht um den Punkt Werbungskosten bei den Vermieteten Objekten. Dort habe ich die Felder "Laufende Betriebskosten", "Verwaltungskosten" und "Sonstige Kosten" ausgefüllt.


    Bei dem Objekt geht es um eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, welches von einer Hausverwaltung betreut wird.
    Die Hausverwaltung erstellt die Jahresabrechnung für mich, auf deren Basis ich die Jahresabrechnung für meinen Mieter erstelle.
    Ich zahle ein monatliches Hausgeld, welches Vorauszahlungen für Betriebs- und Nebenkosten sowie eine Verwaltergebühr und Rücklagen enthält.


    1. Frage - Laufende Betriebskosten
    Wenn ich für das Jahr 2014 die Steuererklärung erstelle, verwende ich für die laufenden Betriebskosten dann die Aufstellung aus
    der Jahresabrechnung für 2013? Immerhin erhalte ich die Abrechnung für 2014 ja erst kurz vor Abgabefrist der Steuererklärung.


    2. Frage - Sonstige Kosten (Hausgeldzahlungen)
    Ist es richtig in diesem Punkt die Hausgeldzahlungen anzugeben? Genau diese Kosten habe ich ja eigentlich schon detailliert im
    Punkt "Laufende Betriebskosten" angegeben.
    Sicher ist, dass ich diese Kosten nicht an zwei Stellen angeben kann, es bleibt für mich aber die Frage wo es korrekt wäre.



    Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand bei diesen Fragen helfen kann.


    Mit freundlichen Grüßen
    Wuttke

  • Auch hallo und vielen Dank für den Link. Unter dem Begriff hatte ich die Suche zugegebenermaßen noch nicht bemüht.


    Ein paar Unklarheiten bestehen dennoch.


    Aus den Suchergebnissen geht für mich hervor, dass
    1. Immer nur die Buchungen in der Steuererklärung berücksichtigt werden dürfen, die auch in dem Jahr stattgefunden haben.
    2. Die Verwendung der detaillieren "Laufenden Betriebskosten" nur dann Sinn macht, wenn man selbst eine Abrechnung für den Mieter erstellt.


    Zu 1.
    Demnach würde ich nur meine Kontoauszüge betrachten und alle Vorauszahlungen unter dem Punkt "Hausgeldzahlungen" verbuchen. Dort würde ich dann zusätzlich noch die Nach-/ oder Rückzahlung aus der Schlussabrechnung für das Vorjahr angeben. Wäre das soweit korrekt? In diesem Fall würde ich nur nicht verstehen, wann ich jemals "Laufende Betriebskosten" angeben kann? Ich kriege die Abrechnung ja erst nach dem 31.05. und würde diesen Punkt daher niemals ausfüllen können.


    Zu 2.
    Da ich die Abrechnung für meinen Mieter erstelle wäre es der Suche nach für mich sinnvoll, die "Laufenden Betriebskosten" detailliert anzugeben. Da ich die Aufstellung erst noch erhalte kann ich das aber nicht. Sollte ich stattdessen einfach die Abrechnung des Vorjahres nehmen und davon ausgehen, dass sich die Werte nicht stark ändern werden?



    Nach der Suche würde ich jetzt einfach mal davon ausgehen, dass man entweder nur "Laufende Betriebskosten" angibt, oder aber nur "Hausgeldzahlungen", jedoch nicht beides. Ich wüsste jetzt nur noch gerne was für welchen Fall gedacht ist und wie das funktioniert, wenn man die Abrechnung für das betreffende Jahr erst nach dem 31.05. erhält?


    MfG
    Wuttke

  • Hallo Wuttke,


    Zu 1.
    Demnach würde ich nur meine Kontoauszüge betrachten und alle Vorauszahlungen unter dem Punkt "Hausgeldzahlungen" verbuchen. Dort würde ich dann zusätzlich noch die Nach-/ oder Rückzahlung aus der Schlussabrechnung für das Vorjahr angeben. Wäre das soweit korrekt? In diesem Fall würde ich nur nicht verstehen, wann ich jemals "Laufende Betriebskosten" angeben kann? Ich kriege die Abrechnung ja erst nach dem 31.05. und würde diesen Punkt daher niemals ausfüllen können.


    Ja - genau dafür ist die Spalte Hausgeldzahlungen ja gedacht. Da du keine eigenen Ausgaben für laufende Betriebskosten etc. hast (es sei denn, du hast einen Handwerker beauftragt für Wartungsarbeiten z. B. an einem Durchlauferhitzer). Hier gehören - wie du richtig erkannst hast - die laufenden Zahlungen des Jahres und die Nach-/Rückzahlung des Vorjahres hin. Beachte aber: aus dem Hausgeldbetrag laut Kontoauszug musst du die Rücklagenzuführung heraus rechnen - dies ist Vermögensaufbau und gehört nicht in die Einnahmen-Ausgabenrechnung.


    Zu 2.
    Da ich die Abrechnung für meinen Mieter erstelle wäre es der Suche nach für mich sinnvoll, die "Laufenden Betriebskosten" detailliert anzugeben. Da ich die Aufstellung erst noch erhalte kann ich das aber nicht. Sollte ich stattdessen einfach die Abrechnung des Vorjahres nehmen und davon ausgehen, dass sich die Werte nicht stark ändern werden?


    Das musst du sogar - der Mieter hat auf eine detaillierte Aufstellung Anrecht. Und nicht alles, was du als Vermieter zahlen musst und in der Hausgeldabrechnung auftaucht, kannst du an den Mieter weiter reichen. Du machst also am besten eine kleine Excel-Tabelle (kannst du einmal aufstellen und jährlich dann aktualisieren) mit allen weiterverrechenbaren Kosten, die du selber laut Verwalterabrechnung getragen hast, fügst noch deine eigenen Aufwendungen wie Grundsteuer oder Wartungsarbeiten hinzu und rechnest dann mit den erhaltenen Vorauszahlungen ab. Diese Abrechnung kannst du erst machen, wenn du die Verwalterabrechnung selber in Händen hast. Vorher abzurechnen ist sinnlos, da der Mieter dann die Abrechnung ablehen kann und von allen Zahlungen frei ist - es sei denn, du machst dann eine korrigierte Abrechnung, wenn die Verwalterabrechnung vorliegt.
    Dass dies oft erst in der zweiten Jahreshälfte möglich ist, ist bei WEG-Einheiten nun einmal häufig so. Ihr als Eigentümer müsst darauf achten, dass der Verwalter möglichst schnell abrechnet. Der hat natürlich auch ein Handikap - er kann erst abrechnen, wenn alle Abrechnungen für die Heizkosten und Gas-, Wasser- etc. -verbrauch vorliegen.

  • Hallo nesciens,


    vielen lieben Dank für deine ausführliche und hilfreiche Antwort.
    Klasse, dass es noch Menschen wie dich gibt die sich die Zeit nehmen und die Mühe machen, auf die Frage einzugehen :)


    In Bezug auf Punkt 1 werde ich es jetzt genau so machen. Sowohl die Rücklagen als auch die Verwaltergebühren (haben ein eigenes Feld) habe ich rausgenommen und gebe nun lediglich die Heiz- und Betriebskosten-Vorauszahlungen an. Lediglich die Grundsteuer führe ich noch bei den "Laufenden Betriebskosten" an. Kann jetzt auch auf jeden Fall nachvollziehen, warum ich diese Variante anstelle der detaillierten Aufstellung wählen muss.


    Bei Punkt 2 habe ich mich glaube ich ein wenig missverständlich ausgedrückt. Ich bezog mich dabei auf die detaillierte Aufstellung in WISO. Mein Mieter erhält natürlich eine ausführliche Aufstellung aller Posten in der Abrechnung. Dazu führe ich auch eine wie von dir beschriebene Excel-Liste.



    So kriege ich die Steuererklärung doch noch an diesem Wochenende fertig. Nochmals vielen Dank und einen schönen Abend nesciens!

  • gern geschehen - entschuldige das Missverständnis.


    Ich werde mich jetzt der Traviata widmen - ist so schön entspannend.
    Noch viel Erfolg bei deiner Erklärung


    nesciens