Bescheiddatenrückübermittlung fehlt

  • Guten Tag


    Ich möchte mit dem WISO Steuer-Sparbuch 2015 meine Bescheiddaten/Elster-Steuerbescheid 2014 herunterladen.
    Leider bekomme ich immer die Info: Ihr ELSTER-Steuerbescheid liegt nicht vor. Die Abgabe Ihrer Steuererklärung per ELSTER erfolgte am 05.03.2015
    Laut Finanzamt haben sie aber alles bereits im März erledigt und abgeschickt.
    Vier Wochen früher hatte der Abruf für das Jahr 2013 mit dem Steuer-Sparbuch 2014 sofort funktioniert.


    Danke ;(

  • Laut Finanzamt haben sie aber alles bereits im März erledigt und abgeschickt.


    a) hast du den elektronischen Bescheid überhaupt angefordert? siehe auch hier Kein elektronischer Steuerbescheid /Schriftlicher schwer zu entziffern
    b) hast du - wenn a) erfolgt ist - schon eine E-Mail erhalten? Sonst liegt der Bescheid noch nicht vor .... Ist der Bescheid per Papier schon gekommen? Sonst liegt dieser nämlich noch irgendwo im Behördengang beim Finanzamt

  • Hallo,


    bereits gestern habe ich eine Mail erhalten vom Finanzamt, dass mein Steuerbescheid zum Abruf bereit ist.
    Bis heute sagt mir WISO jedoch, dass keine Daten zum download vorliegen.
    Eine Sachbearbeiterin im Finanzamt sagte mir nach telefonischer Rücksprache, dass die Daten zum Abruf bereit sind und ich mich
    mit meinem Steuerprogramm auseinandersetzen muss.


    Kann mir jemand sagen, wo ich eventuell was prüfen, aktualisieren oder ähnliches machen müsste?


    Beste Grüße
    Xestes

    • Offizieller Beitrag

    Einfach weiter probieren. Es kann aber auch sein, dass es technische Probleme seitens der Finanzverwaltung gab und es in diesem Fall deneben gegangen ist. Ist halt immer noch ein Testverfahren.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Zusammen.
    Folgende Punkte sind Voraussetzung um den elektronischen Steuerbescheid abzurufen:


    1. Stellen Sie sicher das die Einkommensteuerdatei geöffnet ist, aus welcher die Daten per ELSTER versendet wurden. Laden Sie dazu die Datei und wechseln Sie in den Menüpunkt "Datei > Eigenschaften". Prüfen Sie dort im Reiter "Abgabe / ELSTER", ob die ELSTER Abgabe mit dieser Datei erfolgt ist.


    Ist die Abgabe der Einkommensteuererklärung an dieser Stelle nicht verzeichnet, öffnen Sie über den Menüpunkt "Datei > Öffnen" die Datei, aus welcher die Steuererklärung versendet wurde und prüfen Sie die Bescheidabholung erneut.


    2. Wurde die Einkommensteuererklärung beim Versand elektronisch signiert, ist es notwendig bei der Abholung die gleiche Signatur zu verwenden. Liegt seit dem Versand eine neue Signatur vor, oder ist die vorhandene abgelaufen, so ist keine Abholung möglich.


    Ansonsten bitte direkt mit uns in Verbindung setzen: https://kundencenter.buhl.de/