Auftragnehmer fordert Umsatzsteuer nach

  • Hallo liebe Fachgemeinde,


    eine Auftragnehmerin schickte mir kürzlich per E-Mail eine korrigierte Rechnung für Januar 2014, da ihre Stuerberaterin es "versäumt hatte", sie auf ihre Umsatzsteuerpflicht hinzuweisen. Nun fordert sie mich auf, die 19% USt. auf ihre Rechnung nachzuzahlen und versichtert mir, dass ich die zusätzliche Summe wieder beim Finanzamt geltend machen kann. Meine Frage ist nun - wenn ich ihr entgegenkomme und die paar Kröten nachzahle - ob ich eine korrigierte USt.-VA fürs erste Qartal 2014 abgeben muss und wie ich den Betrag dann verbuche, wenn er vom Konto abgeht (1576 an 1200?).


    Vielen Dank für Eure Hilfe!


    LG,
    Bärbel

  • Hallo baerbel_,


    wenn es sich nur um eine Rechnung handelt, die im üblichen Rahmen ist, musst Du nicht jedesmal eine korrigierte UVA abgeben. Machst Du das sonst auch, wenn Du eine Rechnung erst nach dem 10. eines Monats bekommst? Sollte es sich um eine immens hohe Rechnung handeln, würde ich eine Korrektur einreichen. Ansonsten erklärst Du es mit der Jahreserklärung.
    Wenn Du dann die neue Rechnung einbuchst, buchst Du sie mit Steuer, so wie Du sie bekommen hast. Für die alte Eingangsrechnung erbittest Du eine Gutschrift/Rechnungskorrektur. Die muss dann ohne Steuer sein und wird auch ohne Steuer gebucht, so wie Du die Rechnung damals auch bekommen hast. Sonst hast Du ja zwei Eingangsrechnungen, die Du verbuchen musst.
    Du buchst also nicht nur die Umsatzsteuer nach.


    LG Chris

    • Offizieller Beitrag

    Und darauf achten, dass Dir eine ordnungsgemäße Rechnung i.S.d. § 14 UStG (insbesondere Absatz 4 beachten) vorliegt.


    Nicht so wie in diesem Thread: Kleinunternehmerregelung überschritten und Ust nachberechnet auf eine extra Rechnung/ Umsatzsteuer stimmt nicht mit dem Erlös überein

  • Moin,


    nun handelt es sich aber um eine Leistung (oder in diesem Fall nur um die daraus resultierende VSt) aus 01/2014 - aber müsste das nicht auch bei der EÜR (Bilanz sowieso) quasi abgegrenzt werden (Vstkonten 1580/-81)?
    Ich weiss, es handelt sich nicht um Mörderbeträge... :)


    Gruß
    Maulwurf

  • Hallo Chris, hallo miwe4,


    vielen Dank erstmal für eure Antworten und Hinweise! Die ursprüngliche Eingangsrechnung ist über 400 EUR ausgestellt, ohne USt. Die habe ich unter übrige voll abziehbare Ausgaben ohne Vorsteuerabzug gebucht. So, wie der Betrag 2014 von meinem Konto überwiesen wurde. Ich habe jetzt eine korrigierte Rechnung erhalten (dank auch an miwe4 für den Hinweis mit der ordnungsgemäßen Rechnung!), welche 400 EUR plus 76 EUR USt. enthält, mit der Bitte, den "Differenzbetrag" - also die 76 EUR - zu überweisen. Ich weiß jetzt eben nicht, wie ich dann die 76 EUR verbuchen soll, wenn die vom Konto abgehen. Das Bankkonto ist ja als Onlinekonto angelegt, es sind also keine manuellen Buchungen möglich. Vielleicht stehe ich ja auch auf dem Schlauch :-/ Ich bitte um Nachsicht als Nicht-Experte, falls meine Frage zu doof ist ;)

  • Hallo baerbel,


    wenn möglich, alte Rechnung stornieren und neue einbuchen, dann den Zahlbetrag aus dem letzten Jahr wieder zuordnen (damit die EÜR des Vorjahres nicht verändert wird) und den Restbetrag jetzt zahlen. Dann geht dieser in die EÜR des laufenden Jahres.


    nesciens