Hallo liebe Fachgemeinde,
eine Auftragnehmerin schickte mir kürzlich per E-Mail eine korrigierte Rechnung für Januar 2014, da ihre Stuerberaterin es "versäumt hatte", sie auf ihre Umsatzsteuerpflicht hinzuweisen. Nun fordert sie mich auf, die 19% USt. auf ihre Rechnung nachzuzahlen und versichtert mir, dass ich die zusätzliche Summe wieder beim Finanzamt geltend machen kann. Meine Frage ist nun - wenn ich ihr entgegenkomme und die paar Kröten nachzahle - ob ich eine korrigierte USt.-VA fürs erste Qartal 2014 abgeben muss und wie ich den Betrag dann verbuche, wenn er vom Konto abgeht (1576 an 1200?).
Vielen Dank für Eure Hilfe!
LG,
Bärbel