Hallo, wie auch im Vorjahr habe ich jetzt die Einkommensteuererklärung per Elster an das Finanzamt elektronisch übertragen, den Hauptvordruck inkl. Anlagen (u.a. Anlage V) ausgedruckt, unterschrieben und beim FA persönlich einschl. aller Nachweise abgegeben. Nun erhielt ich vom FA folgendes Schreiben: "... Es werden gegenüber dem Vorjahr keine Einnahmen aus Umlagen des vermieteten Objekts mehr erklärt. Ich bitte um Prüfung und schriftliche Erläuterung."
Ich verstehe das so, dass das FA die Anlage V nicht findet sowie meine Nachweise. Nun die Frage: Werden bei der elektronischen Übertragung auch alle ausgeführten Anlagen, so wie sie auch aus dem Ausdruck für mich aufgeführt sind, übertragen?
Dank für die Antwort im Voraus!