Hallo Zusammen,
habe mal folgende Frage:
Meine Frau hat sich zum 01.07. selbstständig gemacht und wir haben in diesem Zusammenhang das KFZ ins Betriebsvermögen überführt. Sie fährt fast täglich zum Kunden vor-Ort von Frankfurt nach Mannheim. Da ich selber auch in Mannheim arbeite, fahre ich bei meiner Frau mit und Sie wirft mich auf dem Weg an meiner Arbeitsstelle raus.
Nun stellt sich eine Frage bezüglich der Fahrtenbuchaufschreibung. Hierbei geht es in erster Linie um die Ermittlung des privaten Anteils der KFZ nutzung, da wir derzeit von einer mind. 90% geschäftlichen Nutzung ausgehen.
Die Tatsache, dass meine Frau mich entsprechend mitnimmt, beschert Ihr einen Umweg von ca. 6 km gegenüber der Direktfahrt. Wie ist mit dieser Strecke umzugehen, oder kann ein selbständiger frei entscheiden, welcehn Weg zum Kunden er wählt und wird hier gar keine Rechtfertigung benötigt?
Für mich stellen sich also folgenden Varianten:
1. Sie erfasst komplett als Fahrt zum Kunden und der "private" Anteil erscheint gar nicht
2. der "private" Anteil muss ebenfalls erfasst werden, dann Frage ich mich allerdings wie, wo ist dann z.B. der ertste Endpunkt für Ihre Dienstfahrt?
Zudem stellt sich für mich im Gesamtkonstrukt noch die Frage, ob und wenn wie ich später bei meiner Einkommensteuer Fahrtkilometer geltend machen kann/sollte?
Mein logischer Verstand sagt mir, bei Variante 1. macht sich sämtliche Ausagben ja schon als Betriebsausgaben geltend, setze ich jetzt in meiner Einkommenssteuer noch Fahrtkilometer als Mitfahrer an, düfte das nicht möglich sein?
Bei Variante 2. higegen müsset ich für den "privaten" Anteil (6km) die Fahrtkilometer geltend machen können?
Finde das alles ein wenig Kompliziert, oder denke ich hier einfach nur umständlich?
Könnt Ihr mir helfen?
Grüße
Sascha