Wie MWST eines Rechtsstreit buchen?
- blndano
- Unerledigt
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Lässt sich dann aber auch über die sonstigen Erträge etc. abstimmen.
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Wie verprobt man denn bei Euch so die Vorsteuerkonten?
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Moin,
ist zugegebenermaßen nur mühsamer als die UStGruss
Maulwurf -
Wie verprobt man denn bei Euch so die Vorsteuerkonten?
Das geht schon. So wie Du wohl auch machst. Und wenn man Differenzen sucht, kommt man u.U. eben auch auf Schadenersatz etc. und die möglichen Konten. Dann schaut man genauer hin und siehe da, "Versicherungserstattungen" o.ä.. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_hurra2.gif]
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Nun, wenn nur die Vorsteuer gebucht wird und kein Aufwand und Ertrag (vergl. Aussagen von maxi_floor), dann wir die Vorsteuerverprobung aber schwierig, weil die entsprechenden Buchungen ja fehlen! Also muss auf jeden Fall der Aufwand eingebucht und dann ein Ertrag gegengebucht werden - meine Rede.
WOW 33 Werktage und gefühlte 50 Postings später .... -
Stimmt. Punkt für Euch. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_blush_ORG.gif]
Kann man bei den Buchungen in Mein Büro keinen Kommentar hinterlegen, der den Hinweis darauf gibt (ggf. auch bei Ausdruck des Kontos)?
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Aha...
Also, mal so aus dem echten Leben: wenn ich die Umsatzsteuerkonten verprobe, dann nehme ich #8400 x 19% (und alle anderen Erlöskonten x Steuersatz) und vergleiche den Betrag mit dem Konto 1776. Er sollte Identisch sein.
Ihr wollt echt jetzt alle Sachkonten addieren und x 19% den gleichen Betrag erhalten, wie er auf dem Konto 1576 ist? Oder wie macht man das so auf die Schnelle mit dem verflixten ermäßigten Steuersatz? Oder den Beträgen, die ohne Vorsteuer gebucht wurden, weil die Rechnung keine abzugsfähige Vorsteuer enthielt?
Ich verrat es Euch, aber sagt es nicht weiter: eine Vorsteuerverprobung gibt es nicht. Es gibt nur eine Umsatzsteuerverprobung. Vorsteuer muss man prüfen, nicht verproben.
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Ich verrat es Euch, aber sagt es nicht weiter: eine Vorsteuerverprobung gibt es nicht. Es gibt nur eine Umsatzsteuerverprobung. Vorsteuer muss man prüfen, nicht verproben.
Da muss ich Dir widersprechen (habe ich das schon jemals gewagt?). Man kann sie verproben. Nicht einfach, nicht immer bis in die letzten Euro erfolgreich, aber es geht. Es ist ja auch immer eine Frage dessen, welches Ergebnis man aus einer Verprobung erwartet und welche verbleibenden Differenzen man da akzeptiert, um seine weiteren Schlüsse zu ziehen. Und manchmal geht es ja eben auch darum zu prüfen, ob jemand genauer prüfen sollte/muss. Und genau deshalb gibt es Mittel und Wege, auch eine Vorsteuer auf seine Art zu "verproben".
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Und n Nachtrag: wenn ich eine EÜR buche, dann buche ich nur und wirklich wirklich nur Aufwendungen.
Ich buche keine Aufwendungen, die ich nicht hatte, weil die bereits ein anderer gezahlt hat. Das hier ist kein abgekürzter Zahlungsweg, da die Kosten des gegnerischen Anwalts nicht freundlicherweise, sondern beruhend auf einem rechtskräftigen Urteil der unterlegenen Partei auferlegt wurde.
Dem TE sind die Anwaltskosten nicht in Rechnung zu stellen, weil gemäß Urteil ein Dritter Schuldner der Kosten ist.Abgesehen davon: wenn man die Kostennote zu den Akten nimmt, dann weiß jeder Prüfer Bescheid.
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Moin,
"lügen" die ?
http://www.haufe.de/finance/fi…esk_PI11525_HI970484.html
Aber mal im Ernst: wenn die alleinige Buchung der Vorsteuer unter den genannten Bedingungen statthaft ist, kann man doch einen, auf den ersten Blick "unpassenden" Vorsteuerbetrag plausibel erklären?
Gruß
Maulwurf -
Abgesehen davon: wenn man die Kostennote zu den Akten nimmt, dann weiß jeder Prüfer Bescheid.
Wird er aber nur akzeptieren, wenn die Rechnung an den Unternehmer lautet. Das ist das A und O. Und da habe ich definitiv auch nichts anderes im Netz in gefunden bzw. gelesen. Imme derselbe Tenor. Ich hoffe, Du meintest das so.
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Da muss ich Dir widersprechen
[Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_erschreckt.gif] Das ist ja wie Zuhause hier!
Naja, das, was Du beschreibst, ist keine Verprobung, wie ich sie kenne, sondern ein Prüfertool, das eine durchschnittlich mögliche Abweichung kennt und dazu dient, einen Hinweis auf Unstimmigkeiten zu finden.
Das, was ich Verprobung nenne, erfordert immer eine Null oder eine bis zur Null erklärte Abweichung.Vielleicht eine Sprachabweichung nach beruflicher Herkunft...
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Aber mal im Ernst: wenn die alleinige Buchung der Vorsteuer unter den genannten Bedingungen statthaft ist, kann man doch einen, auf den ersten Blick "unpassenden" Vorsteuerbetrag plausibel erklären?
Ey, ich wein gleich. Anhand der dazugehörenden Unterlagen. Genau, wie bei einer Autoreparatur, die von der Versicherung direkt gezahlt wird.
Jede andere Buchung erklärt man auch anhand der dazugehörenden Rechnung. Dass ich keine Geschäftsvorfälle zu buchen habe, die nicht existent sind, sollte Voraussetzung sein!Wird er aber nur akzeptieren, wenn die Rechnung an den Unternehmer lautet. Das ist das A und O. Und da habe ich definitiv auch nichts anderes im Netz in gefunden bzw. gelesen. Imme derselbe Tenor. Ich hoffe, Du meintest das so.
Das habe ich nach babuschkas ausführlichen Post bereits für geklärt erachtet. Das ist die selbstverständliche Voraussetzung!
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Das habe ich nach babuschkas ausführlichen Post bereits für geklärt erachtet. Das ist die selbstverständliche Voraussetzung!
Danke! Du rettest meinen Glauben an das UStG und meinen Tag.
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Zitat
Ey, ich wein gleich
-bitte nicht, haeschen
Meine Antwort richtete sich mehr an @nesciens'
ZitatNun, wenn nur die Vorsteuer gebucht wird und kein Aufwand und Ertrag (vergl. Aussagen von maxi_floor), dann wir die Vorsteuerverprobung aber schwierig, weil die entsprechenden Buchungen ja fehlen! Also muss auf jeden Fall der Aufwand eingebucht und dann ein Ertrag gegengebucht werden - meine Rede.
Gruß
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Nee, geht schon.
Die Lügner schreiben doch selbst:
Zitat von Haufe aus dem link vom Maulwurf da obenIn der Praxis scheitert eine exakte Verprobung der Vorsteuerbeträge oft an einer dafür unzureichenden Finanzbuchhaltung. Aufwandskonten werden in den seltensten Fällen in Eingangsumsätze mit Umsatzsteuer und Eingangsumsätze ohne Umsatzsteuer aufgeteilt. In der Konsequenz würde eine an der Vorsteuerverprobung ausgerichtete Finanzbuchhaltung für eine Aufwandsart 2 Konten (in extremen Fällen unterschiedlicher Steuersätze auch 3 verschiedene Konten oder bei aufzuteilenden Vorsteuerbeträgen auch mehrere Konten) nach sich ziehen.
Damit isses geklärt.
Hase hat Recht und das Thema ist beendet. So einfach kann das Leben sein. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/sm…ticons_ostern_biggrin.gif] -
Damit isses geklärt.
Hase hat Recht und das Thema ist beendet. So einfach kann das Leben sein.Jein. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_dagegen.gif]
Das, was ich Verprobung nenne, erfordert immer eine Null oder eine bis zur Null erklärte Abweichung. Vielleicht eine Sprachabweichung nach beruflicher Herkunft...
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ähnlicher Fall mit 1 Antwort gelöst
Zitat von Buhl Support: M.Kahlerwählen Sie zur Auswahl des Kontos 1576 bitte in der Buchungsmaske unter "Art der Buchung" die Freie Buchung aus.
geht doch
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Zurück auf los
Weiss Hr/Frau Kahler, wie die Rechnung dazu aussieht ?
Mal sehen, wie es weitergeht