hallo
wie und wo buche ich die nebenkostenerstattung bzw. nachzahlung:
- an meine hausverwaltung ?
- an meinen mieter ?
VG roland
hallo
wie und wo buche ich die nebenkostenerstattung bzw. nachzahlung:
- an meine hausverwaltung ?
- an meinen mieter ?
VG roland
Wo und in welchem Programm möchtest Du was genau zu welchem Vorgang und zu welcher Einkunftsart oder zu welchem Unternehmen "buchen"?
hallo miwe
bini ch denn nicht im forum ?
ich arbeite mitm steuerspasbuch 2015 und frage im rahmen meiner ESt Erklärung , hier Vermietung/Verpachtung !
VG roland
bini ch denn nicht im forum ?
Du bist in einem Forum, das ist korrekt. Aber nicht im Unterforum vom Steuer-Sparbuch, das ist dort. Andernfalls hätte miwe4 nicht nachfragen müssen.
Dann habe ich das mal ins Unterforum für das Steuer-Sparbuch verschoben.
Deine Frage verstehe ich aber immer noch nicht. Das Programm und die Anlage V zeigen doch ganz klar, wo vereinnahmte und verausgabte Umlagen, ggf. differenziert nach Ausgabenart, anzugeben sind. Wo besteht da jetzt das Problem?
hallo miwe
nun ja, im prinzip gehts mir darum wo das dann richtigerweise hingehört,
nebenkostenerstattung bzw. nachzahlung:
- an meine hausverwaltung --> unter "verwaltungskosten" oder "sonstige kosten" oder ??? gerne also in welcher Zeile in ANlage V !?
- an meinen mieter -->vermutlich unter "Umlagen verrechnet mit Erstattungen" !?
somit frage ich nochmals in einem anderen forum, oder ?
VG roland
hallo
wo in anlage V trage ich die nebenkostenerstattung bzw. nachzahlung ein?
- an meine hausverwaltung ? --> unter "verwaltungskosten" oder "sonstige kosten" oder ??? also in Zeile 47 bzw. 49 in Anlage V oder ganz woanders ???
- an meinen mieter -->vermutlich unter "Umlagen verrechnet mit Erstattungen" und somit Zeile 13 in Anlage V ???
VG roland
Und was soll das, jetzt dieselbe Frage noch einmal in einem anderen Unterforum zu posten? Wir haben Deine Startfrage schon aus einem falschen Unterforum ins richtige verschoben. Das habe ich jetzt mit dem nochmaligen Post ebenfalls gemacht. Bitte die Forenregeln beachten und etwas Geduld kann auch nicht schaden.
vermutlich unter "Umlagen verrechnet mit Erstattungen" und somit Zeile 13 in Anlage V ???
So ist es.
Du solltest in den einzelnen Eingabemasken des Programms auch mal die kleinen Fragezeichen anklicken, dort wird alles schön erläutert und erklärt.
Zeile 13 ist doch nur für Einnahmen (also Umlagen von Mietern) - bei gezahlten Umlagen an die Hausverwaltung gehören die Nachzahlungen/Rückzahlungen zu den entsprechenden Ausgabeposten (Erhöhung oder Minderung im Jahr der tatsächlichen Zahlung)
hi babu
klar. so war ja auch meine frage, denn ich zahle zum einen ja dem mieter ne erstattung (oder fordere na nachzahlugn)
und hab aber im selben jahr auch ne erstattung/nachzahlung von /an die hausverwaltung.
da diese zahlungen nicht gleich hoch sind, muss ich ja beides eintragen.
oder ?
vg roland
da diese zahlungen nicht gleich hoch sind, muss ich ja beides eintragen.
Du musst es alleine schon deshalb beides und gesondert eintragen, weil das eine mit dem anderen erst einmal gar nichts zu tun hat. Das sind zwei getrennte Vorgänge bzw. Abrechnungen. Zudem kann man nicht alles, was die Hausverwaltung in Rechnung stellt, auch zwingend auf den Mieter umlegen.