Nachträgliche Erstattung in WISO Steuer einpflegen

  • Hallo,


    ich habe einen Einspruch gestelllt und gestern eine neue Elster Steuerberechnung (Erstattung von 100 Euro) bekommen. Wie lese ich sie richtig ein?
    Das Programm geht von einem >>neuen<< Steuerbescheid aus und es fehlen ihm nun 1500 Euro.
    Kann man so eine Nachberechnung mit dem letzten Elster-Bescheid zusammenführen?


    Roman

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe irgendwie das Problem nicht. Du rufst die Bescheiddaten über die Programmfunktion ab und vergleichst das mit der Programmberechnung. Da ist nichts zusammenzuführen. Allenfalls rechnest Du im Kopf oder auf Papier die Abrechnungsbeträge zusammen.

  • Hallo,


    klar, ich könnte die erste Erstattung mit der zweiten Erstattung am WISO Sparbuch vorbei zusammenrechnen. Ich habe in der Schule aufgepasst und weiß auch , wie es geht.


    Ich habe aber einmal 3 Bescheide bekommen, einmal waz dazu bekommen, dann was angeben müssen und dann wieder was dazu bekommen. Auch das hätte ich am Taschenrechner zusammenrechnen können.


    Ich denke aber, dass es vielleicht einen einfachen Weg gibt, diese neuen abgeänderten Bescheide auch ins WISO Steuerbuch normal einlesen zu können.


    Roman

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke aber, dass es vielleicht einen einfachen Weg gibt, diese neuen abgeänderten Bescheide auch ins WISO Steuerbuch normal einlesen zu können.

    Du kannst immer nur eine Bescheiddatenrückübermittlung zur Zeit mit der aktuellen Programmberechnung abgleichen.

  • Aha,
    dann wäre es aber einen Versuch wert, bei FA nachzufragen, ob man jede Korrektur als komplette Neuberechnung per Elster zu übertragen kann. Vielleicht kann man es machen?
    Roman


    Sicher kann man es versuchen - nur hat Dein FA mit der Datenübertragung überhaupt nix zu tun. Mir erscheint das als verlorene Liebesmüh ...


    Und vor allem: Es ist doch ein neuer Steuerbescheid, den Du zuletzt erhalten hast. Der enthält ja nicht nur eine Korrektur des vorhergehenden, d. h. er enthält eine komplette Berechnung. Nur die Differenz zum bisherigen Ergebnis wird zusätzlich aufgeführt und wie die weitere Verfahrensweise ist (Überweisung auf Dein Konto oder Aufforderung zur Nachzahlung).

  • Danke für deine Ausdauer.


    Ich halte den neuen Steuerbescheid noch nicht in den Händen. Jetzt noch mal zu den Zahlen.


    WISO berechnet 900 Eu Erstattung.
    FA erstattet 800 Euro.
    Elster Datei abholen ...
    WISO meldet 100 Euro zu wenig !!!
    Ich frage beim FA nach ....
    Neue Berechnung erfolgt
    Hole es per Elster ab.
    Elster Modul sagt: 100 Euro Erstattung
    WISO sagt, jetzt fehlen dir 800 Euro.
    So ist es..
    Roman

  • Mach mal bitte Screenshots, damit wir vestehen, was Du meinst.


    Der (letzte) Steuerbescheid wird doch, sofern Du nichts weiter verändert hast, mit der Berechnung zum Zeitpunkt der Abgabe verglichen - insofern spielen die Bescheide dazwischen nicht wirklich eine Rolle.
    Vielleicht solltest Du aber wirklich erst den schriftlichen Bescheid abwarten, denn die Bescheiddatenübermittlung ist meines Wissens auch jetzt noch immer offiziell in der Testphase, d. h. da können auch Fehler enthalten sein.

    • Offizieller Beitrag

    Der (letzte) Steuerbescheid wird doch, sofern Du nichts weiter verändert hast, mit der Berechnung zum Zeitpunkt der Abgabe verglichen - insofern spielen die Bescheide dazwischen nicht wirklich eine Rolle.

    Eben! Deshalb verstehe ich auch nicht recht, wo das Problem ist.
    Wobei ich mangels zweiten Bescheid nach Einspruch (steht für dieses Jahr noch aus) nicht nachprüfen kann. Hattest Du da aktuelle Daten?

  • <p>Hallo zusammen,</p>


    <p>ich h&auml;nge ein St&uuml;ck des Steuerbescheides der zeigt, dass die 100 (96 + Solianteil) Euro als Erstattung aus Nachberechnung zu verstehen sind. Steuerbuch versteht diese jedoch &quot;absolut&quot;, also eine neue Erstattungsumme, d.h. von den bereits ausgezahlten 841 Euro hat dbuchas Steuer nach dem Einlesen der neuen Elster Datei kein Ahnung mehr.</p>


    <p>&nbsp;</p>


    <p>Roman</p>

  • Hallo zusammen,


    ich verstehe das Problem von rkra sehr gut - aber ist einfach zu lösen (ich stand beim zweiten, korrigierten Bescheid nämlich vor dem gleichen "Kladderadatsch"). Hintergrund:
    Der erste Bescheid greift auf die erklärten Daten zu - damit ist ein Abgleich im Programm auch eins zu eins möglich. Der zweite Bescheid greift aber auf die Kombination erklärte Daten - erster Bescheid einschließlich der entsprechenden Zahlungen zu - geht also davon aus, dass das Programm die Über- oder Rückzahlung auf Grund des ersten Bescheides gespeichert hat. Beim Einlesen in das Programm stehen aber weiterhin nur die erklärten Daten zur Verfügung - also muss man eine weitere Zahlung (erhalten oder gezahlt) entsprechend eingeben. Dies kann man auch - wenn man nachzahlen musste unter Sonstige Angaben-Vorauszahlungen-Sondervorauszahlungen, die nach dem 31.12.2014 geleistet wurden. Bei Erstattungen habe ich allerdings nichts gefunden, Negativbeträge sind in der Spalte bei den Sondervorauszahlungen nicht zugelassen. Wenn Buhl hier nachbessern würde, könnte man einen zweiten (und manchmal auch einen dritten Bescheid) wesentlich besser abgleichen.


    nesciens

  • Jetzt hab ich mir mal die Mühe gemacht und das bei mir nachgesehen:


    1. Bescheid: Erstattung 333,00 € + 32,18 € = 365,18 €



    2. Bescheid: Erstattung (511,00 € + 41,42 €) - (333,00 € + 32,18 €) = 187,24 €



    Und da ist mir das Problem bewußt geworden (man muß manchmal Dinge erst sehen, um sie zu begreifen):



    Das Programm nimmt wirklich nur die Erstattung aus dem geänderten Bescheid (nicht "Nachberechnung", ist aber nur eine Frage der amtlich verwendeten Begriffe).
    Das war für mich damals kein Problem, weil die Summe beider Bescheide mit dem Ergebnis des Programms übereinstimmten (ich hatte beide Bescheide jeweils heruntergeladen). Prüf das mal bitte, ob bei Dir die Summe stimmt.


    Jetzt verstehe ich auch Deinen Wunsch nach dem "Zusammenführen" beider Bescheide. Ob das jetzt eher eine Frage für die Programmgestaltung ist oder eher mit der immer noch bestehenden Testphase der Übermittlung der Steuerbescheide zusammenhängt, entzieht sich meiner Kenntnis - da sollte man mal die Kollegen von Buhl befragen: Herr Krieger, der Ball liegt bei Ihnen ... :D


    Trotzdem gilt meiner Meinung nach immer noch, was ich schon geschrieben hatte:

    Zitat

    Es ist doch ein neuer Steuerbescheid, den Du zuletzt erhalten hast. Der enthält ja nicht nur eine Korrektur des vorhergehenden, d. h. er enthält eine komplette Berechnung. Nur die Differenz zum bisherigen Ergebnis wird zusätzlich aufgeführt und wie die weitere Verfahrensweise ist (Überweisung auf Dein Konto oder Aufforderung zur Nachzahlung).


    Und es gilt auch, was Du geschrieben hattest:

    Zitat

    OK, dann halt manuell zusammenrechnen und gut ist.


    Was lehrt uns das auch? Bilder sagen oft mehr als Worte ... 8)



    Nachtrag:
    @nesciens - das ist sicherlich eine Möglichkeit, aber eine schlechte. 1. besteht das von Dir beschriebene Problem bzgl. des Eintragens von Erstattungen. Und 2. ist es eine unlogische Vorgehensweise, zum Prüfen des Steuerbescheides in den Daten was einzutragen bzw. zu ändern (was ja bei 3 oder mehr Bescheiden der Fall wäre). Besser wäre es allemal, wenn die schon geleisteten Zahlungen (in beide Richtungen) auch in den übertragenen Daten des Bescheides enthalten wären und dann auch vom Programm verarbeitet werden.
    Deshalt stimme ich Dir da voll zu, daß Buhl (und bei Notwendigkeit die Finanzverwaltung) nachbessern sollte.

  • @nesciens - das ist sicherlich eine Möglichkeit, aber eine schlechte. 1. besteht das von Dir beschriebene Problem bzgl. des Eintragens von Erstattungen. Und 2. ist es eine unlogische Vorgehensweise, zum Prüfen des Steuerbescheides in den Daten was einzutragen bzw. zu ändern (was ja bei 3 oder mehr Bescheiden der Fall wäre). Besser wäre es allemal, wenn die schon geleisteten Zahlungen (in beide Richtungen) auch in den übertragenen Daten des Bescheides enthalten wären und dann auch vom Programm verarbeitet werden.
    Deshalt stimme ich Dir da voll zu, daß Buhl (und bei Notwendigkeit die Finanzverwaltung) nachbessern sollte.


    da stimme ich dir voll zu - war für mich nur als "Krücke" gedacht und kam für mich sowieso nicht in Frage, da beides Mal eine Erstattung stand (zusammen dann das was in WISO Steuersparbuch ursprünglich berechnet wurde mit einer sehr geringfügigen Abweichung < 2 Euro durch andere Rundungen des Finanzamtes).

    • Offizieller Beitrag

    Dies kann man auch - wenn man nachzahlen musste unter Sonstige Angaben-Vorauszahlungen-Sondervorauszahlungen, die nach dem 31.12.2014 geleistet wurden. Bei Erstattungen habe ich allerdings nichts gefunden, Negativbeträge sind in der Spalte bei den Sondervorauszahlungen nicht zugelassen.

    Was auch nicht verwunderlich ist, da hier ausschließlich nachträglich festgesetzte Vorauszahlungen i.S. § 37 Absatz 4 EStG i.V.m. § 37 Absatz 5 Satz 2 letzter Teilsatz EStG einzutragen sind. Von daher m.E. eine Anpassung nicht sinnvoll bzw. gleichzusetzen mit einer Nebenrechnung auf Papier oder mit Excel.


    Wenn Buhl hier nachbessern würde, könnte man einen zweiten (und manchmal auch einen dritten Bescheid) wesentlich besser abgleichen.

    Ich vermute das "Problem" eher mal wieder im ELSTER-Testverfahren der Finanzverwaltung begründet.