Versorgungsfreibetrag - korrekter Beginn Versorgung

  • Ich bekomme seit 2002 Versorgungsbezüge von meinem ehemaligen Arbeitgeber, 2013 bin ich 63 geworden.
    Wenn ich im WISO Beginn der Leistung 2002 angebe (so wurde es auch über die vorausgefüllte Steuererklärung vom Finanzamt angesetzt), berechnet mir WISO den Versorgungsfreibetrag mit den Höchstbeiträgen von vor 2005. Das Finanzamt berechnet aber mit Beginndatum 2013 (was mir richtig zu sein scheint, oder ?). Muß ich im WISO das 'Kalenderjahr des Versorgungsbeginns' manuell überschreiben oder wo kann ich das richtig angeben ?

    • Offizieller Beitrag

    Das Finanzamt berechnet aber mit Beginndatum 2013 (was mir richtig zu sein scheint, oder ?).

    Was m.E. richtig ist.


    Versorgungsbezüge - Quelle: steuerwiki

    Zitat

    Bezüge und Vorteile aus früheren Arbeitsverhältnissen wegen Erreichen einer Altersgrenze, z. B. Betriebsrenten. Diese Bezüge gelten jedoch nur dann als Versorgungsbezüge, wenn sie ab Vollendung des 63. Lebensjahres und bei schwerbehinderten Personen ab Vollendung des 60. Lebensjahrs gezahlt werden. Bis zum Erreichen der Altersgrenze handelt es sich um normalen Arbeitslohn.


    Muß ich im WISO das 'Kalenderjahr des Versorgungsbeginns' manuell überschreiben oder wo kann ich das richtig angeben ?

    Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht. Du solltest das mal mit dem Arbeitgeber besprechen. Der muss das m.E. zumindest für die Zukunft anpassen.

  • Danke. Ich finde allerdings, WISO Steuer könnte das genauso bezüglich des Versorgungsfreibetrags ab 63 berechnen wie es das Finanzamt ja auch tut. Der Beginn der Leistung ist ja im Prinzipü korrekt, sie werden nur zu dem Zeitpunkt nicht als Versorgunsgbezüge angesehen, wenn ichs recht verstehe. Da sehe ich das Problem eigentlich nicht beim Arbeitgeber ?

    • Offizieller Beitrag

    Der AG darf da vor Vollendung des 63. Lj erst gar nichts eintragen und dann könntest Du es auch nicht falsch übernehmen. Im Jahr der Vollendung dann mit lfd. Kj einzutragen und mit erstem/letztem Monat. Und das kann Dein Steuerprogramm nicht wissen.

  • Ich denke, das wichtigste ist geklärt. Dennoch bleibt mir unklar, weshalb die WISO software hier etwas nicht können soll, was die software der Finanzverwaltung offenbar macht (es war keine Korrektur des Bearbeiters laut Aussagen und Anmerkungen).

  • Ich denke, das wichtigste ist geklärt. Dennoch bleibt mir unklar, weshalb die WISO software hier etwas nicht können soll, was die software der Finanzverwaltung offenbar macht (es war keine Korrektur des Bearbeiters laut Aussagen und Anmerkungen).

    Ich bin in dasselbe Problem gelaufen. Die Berechnung des FA wich von Sparbuch ab (wg. Versorgungsbeginn mit 63). Ich finde es nicht ok, wenn die WISO-software hier nicht genau so rechnet wie das Finanzamt.


    Ich hoffe, es gibt nicht noch mehr solche Bugs - denn als solchen muss man das bezeichnen, dass im ersten Jahr der Versorgung WISO-Steuer:mac 2016 den vollen Freibetrag einsetzt und nicht den anteiligen ab Erreichung des 63. Lebensjahrs.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin in dasselbe Problem gelaufen. Die Berechnung des FA wich von Sparbuch ab (wg. Versorgungsbeginn mit 63). Ich finde es nicht ok, wenn die WISO-software hier nicht genau so rechnet wie das Finanzamt.

    Reiche ein Ticket beim Support ein und lass das klären.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin in dasselbe Problem gelaufen. Die Berechnung des FA wich von Sparbuch ab (wg. Versorgungsbeginn mit 63). Ich finde es nicht ok, wenn die WISO-software hier nicht genau so rechnet wie das Finanzamt.

    Die Software der Finanzverwaltung hat viele Eintragungsmöglichkeiten, die sich zum Teil erheblich von allen käuflichen Steuerprogrammen unterscheiden und selbst in dem ELSTER-Modul der Finanzverwaltung anders vorhanden sind. Gerade deshalb gibt es ja auch diese ellenlange Fehlerliste bei der ELSTER-Bescheiddatenrückübermittlung.



    Ich hoffe, es gibt nicht noch mehr solche Bugs - denn als solchen muss man das bezeichnen, dass im ersten Jahr der Versorgung WISO-Steuer:mac 2016 den vollen Freibetrag einsetzt und nicht den anteiligen ab Erreichung des 63. Lebensjahrs.

    Zum einen geht es hier in dem Thread um das Sparbuch, was sich zugegebener Weise nicht groß unterscheiden sollte, zum anderen geht es hier aber nicht um eine zeitanteilige Ermittlung bei erreichen der Altersgrenze von 63 im Laufe des Veranlagungszeitraumes. Und ich habe in Fällen durchaus zutreffende Steuerberechnungen des Programms erhalten, natürlich bei richtigen Eintragungen zu den Zeilen 29 bis 31 der Lohnsteuerbescheinigung.



    Reiche ein Ticket beim Support ein und lass das klären.

    Was aber nichts bringt, wenn die Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung insoweit unzutreffende Angaben machen.