Umstellung von Ist- auf Sollversteuerung

  • Hallo,


    wir nutzen WISO Mein Büro und müssen 2016 auf Soll-Versteuerung umstellen.


    Frage: Gibt es sowas wie einen Umstellungsleitfaden oder muss irgend etwas spezielles beachtet werden?
    Wie verhält es sich mit Ausgangsrechnungen für die dann ab 2016 Umsatzsteuer im Sollverfahren abgeführt werden
    und die dann uneinbringbar sind und auf uneinbringbar gesetzt werden. Rechnet das System die gezahlte UST wieder zurück?


    Gruß


    La Peruca
    www.laperuca.de

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Peruca
    Es gibt keinen Leitfaden für die Umstellung. Man muss die Umstellung selbst im Auge behalten. Istversteuerung und Sollversteuerung laufen planmässig. Bei der Umstellung muss jedoch an alles selbst gedacht werden, was wohlmöglich sich auswirken könnte über den Jahreswechsel.


    Die USt wird bei 'Rechnung uneinbringbar' getilgt. Da es für "uneinbringbar" kein Datum gibt, löscht das Programm zum damaligen Rechnungsdatum einfach die USt.

    • Offizieller Beitrag

    Da BUHL derzeit an der Sperrung abgeschlossener Buchungszeiträume arbeitet, gilt es auch hier, dass zukünftig mit Änderungsdatum eine korrekturbuchung zum heutigen Datum erfolgt und nicht in vergangenen abgeschlossenen Buchungszeiträumen die Korrektur erfolgt.

  • Danke SAMM für die Antwort. War leider verhindert, deswegen die späte Reaktion.
    Frage zu "Rechnung uneinbringbar"
    d.h das System löscht die UST eventuell in einem Zeitraum, für den die UST-Meldung erstellt wurde.
    Was ist dann die empfohlene Vorgehenweise?


    Gruß


    La Peruca

    • Offizieller Beitrag

    Ja so ist es! Es gibt die Möglichkeit manuelle Buchungen unter > Finanzen > Manuelle Buchungen anzulegen, mit denen so etwas korrigiert werden könnte.


    Oder man wartet die Version 2016 ab und schaut wie es da zukünftig gehandhabt wird oder ob "vergessen wurde", daran zu denken. :S ;)
    Da ich aber hörte, dass die Implemtierung der GoBD unerwartet mit mehr Aufwand verbunden war als gedacht, hat man wohl doch das selbst gemerkt.
    Frag mich nicht wann diese Version erscheint. Könnte erfahrungsgemäss vor Weihnachten sein oder erst ca Mitte Januar 2016.


    Auf jeden Fall ist es enorm hilfreich zu wissen, dass das Programm diesbezüglich nichts selbständig kann; man muss alles im Auge behalten und selbst korrektiv eingreifen.

  • Frag
    mich nicht wann diese Version erscheint.


    Moin Samm,
    im neuesten Newsletter von Buhl (17.11.):

    Zitat

    Die gute Nachricht für unsere treuen Stammkunden: Mit Update auf die neue Version Ende des Monats
    wird „WISO Angebot & Rechnung“ zu „WISO Mein Büro Start“ und das
    bisherige „WISO Mein Büro“ automatisch zur End-Ausbaustufe „WISO Mein
    Büro Plus“.


    schauen wir mal, ob das so umgesetzt wird, wären ja nicht mal mehr 2 Wochen..

    • Offizieller Beitrag

    Hmm es wird ... übersichtlicher
    Es heisst WISO Mein Büro 365 als
    START
    STANDARD
    PLUS
    EINFACHER FLEXIBLER UND NOCH BESSER
    FACTSHEET MEIN BÜRO 365




    *Kunden von WISO Rechnung und WISO Einnahmen & Ausgaben haben separat eine Information über die verschiedenen Möglichkeiten der Umstellung erhalten. Rückfragen beantwortet unser MeinBüro-Team 02735 – 77665001.


    Das man Mein Büro mal WISO Mein Büro Plus nennen würde hätte ich nie für möglich gehalten: Es gibt schon ein Tochterunternehmen BUHL microtech mit einem Produkt namens Büro+, dass in einer ganz anderen Liga spielt.

  • Zitat

    Die bisher separaten Zusatz-Schnittstellen „Ebay“, „Amazon“ und „Webshop“ wurden in das Zusatzmodul „Webselling“ integriert


    also nurnoch ein Modul bezahlen statt 3 Module einzeln bezahlen?

  • Hallo Forum,


    Es wurde ja schon mal hier gefragt wie man am Besten auf SOLLversteuerung umstellt. Testweise habe ich nun mal bei mir den Haken reingemacht, Klar Datensicherung vorher;
    Nach dem Haklen wollte MB die Buchungen neu berechnen. Das hab ich erstmal bleiben lassen.
    Trotzdem interessiert es mich wie man am Jahresanfang damit umgeht?!.


    1. Soll man am 01.01. den Haken setzen und die Buchungen neu berechnenlassen oder nicht berechnen lassen, so etwa als Schnitt...
    oder gibt’s ein Howto, bzw. eine Doku, Thread oder was bei OM?


    Danke und Gruß
    Joe

    • Offizieller Beitrag

    Sehr gute Frage! Und gut dass Du erstmals nichts hast neu berechnen lassen.
    Stelle diese Frage dem Support und berichte bitte.
    Da ja mit Änderung eines Kontos z.B. % des Privatanteils sämtliche Buchungen der Vergangenheit auch neu berechnet werden, wie das denn berücksichtigt wird.
    Die Entwicklung ist ja intern schon ready. Wie wird man damit umgehen?

  • Guten Morgen,


    ich hatte heute morgen mit der HL telfoniert und diese sagte, das man bei der Meldung -Neuberechnung- einfach nein sagen soll, und gut isses.
    Damit wird ab sofort die neue Steuervariante benutzt.
    Allerdings darf man dann nie mehr ja sagen irgendwann, weil dann wirds überschrieben, oder?
    Warten auf Version 2016...

  • Du willst sicher nur die Vorsteuer sofort ziehen, oder? Die richtige Sollversteuerung - also auch die sofortige Fälligkeit der USt - gilt nämlich immer für das gesamte Kalenderjahr und dann müßtest du in der Tat die Buchungen neu berechnen lassen.

    • Offizieller Beitrag

    ich hatte heute morgen mit der HL telfoniert und diese sagte, das man bei der Meldung -Neuberechnung- einfach nein sagen soll, und gut isses.
    Damit wird ab sofort die neue Steuervariante benutzt.
    Allerdings darf man dann nie mehr ja sagen irgendwann, weil dann wirds überschrieben, oder?

    Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.


    GOBD steht kurz vor der Tür. Das zugehörige Jahresupdate wird nicht am 01.01.2016 bereitstehen - sehe ich erfahrungsgemäß voraus.


    Und die BUHL Aktualitätsgarantie darf man nicht verwechseln, womit auch immer man die Aktualitätsgarantie assoziiert. Das letzte Update der Firma BUHL wird als "garantiert aktuell" bezeichnet .... lediglich weil du nicht irgendein vorletztes Update zugesagt bekommst. Aber das letzte Update ist damit noch lange nicht auf der Höhe der Zeit gesetzlicher Vorschriften.
    Genaugenommen versichert BUHL damit überhaupt nichts. Siehe auch über MOSS KEA ist seit 1 Jahr Einführung noch keine Anpassungshilfe gefallen.

  • Hi joeschwarz,


    bei mir steht die Änderung nun auch bevor. Wie bist du damit umgegangen?


    Wenn ich den Haken der Ist-Versteuerung raus nehme und dann auf "Nein" klicke, wird auch meine USt. Voranmeldung für Q4 2015 (die ich ja bis zum 10.01.2016 einreichen muss) geändert.


    Finde es auch merkwürdig, dass es hier kein How-To oder ähnliches gibt :(

  • ok, wie hältst du das auseinander mit den Rechnungen die du nun bis zum 10. schreibst?


    Können uns ja mal auf dem Laufenden halten ;)


    Hoffe auch, dass das ganze dann keinen Einfluss auf die Steuererklärung 2015 hat. Da bin ich echt unsicher aktuell.