Hallo,
ich habe in diesem Jahr in meinem Haus einen Umbau vorgenommen und die Handwerkerrechnungen weisen einen Lohnanteil von über 6.000 € aus! Kann ich den überschießenden Betrag im nächsten Jahr steuerlich berücksichtigen?
Gruß
Michael[*]
Hallo,
ich habe in diesem Jahr in meinem Haus einen Umbau vorgenommen und die Handwerkerrechnungen weisen einen Lohnanteil von über 6.000 € aus! Kann ich den überschießenden Betrag im nächsten Jahr steuerlich berücksichtigen?
Gruß
Michael[*]
Kann ich den überschießenden Betrag im nächsten Jahr steuerlich berücksichtigen?
Das wird schwierig, denn:
Gefördert werden nur Arbeiten, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen - nicht aber solche, die etwas Neues schaffen.
Hallo Hermann,
es handelt sich um einen Erhaltungsaufwand/Renovierung. Mir geht es darum, ob ich den Betrag der über 6.000 € liegt in der nächsten Steuererklärung 2015 geltend machen kann.
es handelt sich um einen Erhaltungsaufwand/Renovierung. Mir geht es darum, ob ich den Betrag der über 6.000 € liegt in der nächsten Steuererklärung 2015 geltend machen kann.
Wenn dem so ist, nur zu...
Dem FA dann alle Rechnungen und Nachweise der unbaren Bezahlung (Kto-Auszüge) vorlegen.
Für Kosten anlässlich Baumaßnahmen in Zusammenhang mit behinderungsbedingten Umbauten ist zumindest ein Verfahren anhängig. Wenn es ganz normale Instandhaltungen sind, dann gilt nach wie vor zwingend das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG.
Danke für die prompten Antworten. Für mein Laienverständnis heißt das dann - Ausgaben in diesem Bezug sind nur in dem Jahr abzugsfähig, in dem sie angefallen sind - ! ?
Ich bitte um kurze Bestätigung.
Im voraus schon einmal Danke!!
Michael
Für mein Laienverständnis heißt das dann - Ausgaben in diesem Bezug sind nur in dem Jahr abzugsfähig, in dem sie angefallen sind - ! ?
"In dem Jahr, in dem sie angefallen sind" heißt genauer: "In dem Jahr, in dem sie bezahlt wurden".
Solltest Du also noch nicht alles bezahlt haben und eine (Rest-)Zahlung erst 2016 leisten, wäre das eine Möglichkeit zur Übertragung ins nächste Jahr.
Nach dem Eingangspost hört es sich für mich allerdings so an, als sei alles bereits gelaufen.
Die Arbeiten sind bis auf einen Teil von 1.000,00 € von insgesamt ca. 32.000 € noch nicht bezahlt. Wenn ich die 1.000 € erst im nächsten Jahr zahle, habe ich dann die Möglichkeit der Absetzung in 2016?
In welcher Höhe wäre denn dann die steuerliche Absetzbarkeit möglich? Im Verhältnis zum Gesamtbetrag?
habe ich dann die Möglichkeit der Absetzung in 2016?
Ja.
In welcher Höhe wäre denn dann die steuerliche Absetzbarkeit möglich? Im Verhältnis zum Gesamtbetrag?
in der Höhe, in der bezahlt wurde bis maximal 6.000 Euro pro Jahr für alle Handwerkerleistungen insgesamt. Es gibt hier kein Verhältnis ...