Nachweis über einen vorhergehenden Umzug innerhalb der letzten fünf Jahre und Begleitschreiben

  • Hallo,


    ich habe soeben erfolgreich(?) meine erste Steuererklärung für das Jahr 2013 (kein Vertipper) mit der Software Wiso Steuer-Sparbuch 2014 über Elster abgegeben. Ich habe nun aber ein paar Fragen, die mir vllt. jemand beantworten kann:


    1. Das Programm hatte das Häckchen bei "Belege werden nachgereicht" beim Senden nicht angehackt, das habe ich so gelassen.



    Wenn ich auf Checkliste gehe, sagt mir das Programm ich soll folgende Unterlagen einreichen, um unnötige Rückfragen zu vermeiden:
    2. Nachweis über einen vorhergehenden dienstlich veranlassten Umzug innerhalb der letzten fünf Jahre.
    (Erklärung: 2012 habe ich bei Arbeitgeber A gekündigt und bin meiner Freundin hinterhergezogen und habe bei Arbeitgeber B angefangen zu arbeiten. Gleichzeitig bin ich natürlich umgezogen. 2013 hat das Ganze mit der Freundin nicht mehr so gut geklappt und ich habe wieder bei Arbeitgeber B gekündigt und bin zurück zu Arbeitgeber A gegangen. Gleichzeitig natürlich wieder mit einem Umzug verbunden. Die Steuererklärung für 2012 hatte damals ein Steuerberater gemacht und da kann man ja den Arbeitgeberwechsel eigentlich sehen. Ich hätte nun gedacht, dass das Finanzamt sehen kann, dass ich erst das Jahr davor den Arbeitgeber gewechselt habe. Ich habe hier also keine Ahnung, was ich da als Nachweis einreichen soll.)


    3. Unterschrift auf dem Begleitschreiben für das Finanzamt und dem Mantelbogen bzw. auf der ELSTER-Steuererklärung
    (Ich habe die Steuererklärung ja mit Signatur abgegeben, wie muss ich denn dann das Begleitschreiben machen und wofür ist das da? Beim Abgeben selbst hat Wiso gesagt, dass ich nichts mehr schicken müsse)


    Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand ein paar Ratschläge geben könnte ;)
    Viele Grüße,
    Markus

  • Mh, auch nicht bei einem Wechsel des Arbeitgebers? Hatte bis nun immer gelesen, dass ein Wechsel des Arbeitgebers eben auch eine berufliche Veranlassung ist. Ich war auch zu keinem Zeitpunkt arbeitslos und habe mich natürlich vor der Kündigung um eine neue Stelle beworben.
    Kann ja auch sein, dass man bei Arbeitgeber A unzufrieden war und einen neuen ausprobieren wollte und dann gemerkt hat, dass man den alten Arbeitgeber doch nicht so schlecht fand :D.
    Also ist ein einfacher Wechsel des Arbeitgebers kein beruflicher Grund?

  • Ich denke, sofern Deine Umzüge nicht deutlich vor den Wechseln der Arbeitsstelle (ein Wechsel des Arbeitgebers ist nicht erforderlich) erfolgten (also z. B. während eines Urlaubs vor dem Wechsel oder erst Wochen/Monate danach), dann sollte es als beruflich bedingt anerkannt werden. Das FA überprüft ja schließlich auch nicht, warum man seinen Arbeitsort wechselt.

  • Grüß Gott zusammen,


    die berufliche Veranlassung muss auch bei einem AG-Wechsel glaubhaft gemacht werden. In den meisten Fällen ist dies allein durch den AG-Wechsel glaubhaft genug, dass man umzieht. Aber hier sind zwei Umzüge innerhalb kurzer Zeit erfolgt und bei beiden ist eine private Veranlassung nicht ganz unerheblich. Der erste Umzug ist noch plausibel und ja auch vom Finanzamt anerkannt worden (es kommt ja schon häufiger vor, dass man zum Partner zieht und wegen der (neuen) Entfernung zum alten AG einen neuen AG wählt. Daher m. E. nach in Ordnung.
    Aber jetzt kommt der zweite Umzug: Es ist durchaus nicht üblich, dass nach einer Trennung der Arbeitgeber gewechselt wird. Hier ist allein durch eine räumliche Trennung am gleichen Ort oder in akzeptabler Entfernung ein neuer Wohnsitz zumutbar. Der erneute Wechsel des Arbeitgebers ist daher auch nicht unwesentlich durch die Tatsache der Trennung beeinflusst. Aber genau das will das Finanzamt ja prüfen, inwieweit hier eine berufliche Veranlassung vorliegt.
    Die Anfrage ist m. E. nach berechtigt.


    Einen schönen Nikolaustag wünscht
    nesciens

  • Das ist korrekt, noch hat keiner nachgefragt ;).


    Letztenendes habe ich den AG zusätzlich noch gewechselt, weil ich mit dem AG selbst nicht zufrieden war. Es gab mehrere Anzeichen für mich, dass sich dort einige Dinge zum Schlechteren für mich ändern würden. Da habe ich die Chance und den aktuellen Umstand natürlich genutzt und habe bei meinem alten AG angefragt, ob man sich eine erneute Zusammenarbeit vorstellen könnte (ich bin übrigens immernoch dort und alles ist gut :D).