Sprich, die USt. fällt erst an, wenn die Zahlung eingegangen ist.
jo.. und die Vorsteuer hast Du sicher schon gezogen. Und da Du (Dein Steuerberater) in 2016 eine USt.-Erklärung für 2015 macht, wird dann die abzuführende USt. berücksichtigt. (einfließen)