Von Umsatzsteuerpflicht auf Kleinunternehmer - Hilfe für letzte Buchungen Vorjahr

  • Hallo liebe Community,


    ich bräuchte mal Hilfe bei folgendem Thema:
    Seit diesem Jahr bin ich wieder Kleinunternehmer. Soweit so gut. Umgestellt habe ich Mein Büro schon. Jetzt habe ich aber folgendes Problem:
    Im Dezember hatte ich noch 5 offene Rechnungen, bei denen der Betrag ( über den Zahlungsdienstleister Wirecard) aber erst im Januar auf meinem Konto eingegangen ist ( Ist-Besteuerung). Die Umsatzsteuer dazu wird natürlich jetzt in den Januar mit reingerechnet.
    Jetzt ist die Frage, wie ich das richtig buche, damit diese Umsatzsteuer noch ins Vorjahr fällt. Geht das überhaupt? Es ärgert mich sehr, daß Wirecard diese Auszahlung so lange zurückgehalten hat und ich jetzt gucken muss, wie ich diese Misere am besten löse X(


    Danke euch schonmal
    LG Kathi

  • Moin,
    eine Möglichkeit der Buchung wäre es, diese Zahlungen am 31.12.2015 schon über das Verrechnungskonto zu buchen, was dann auch die Umsatzsteuer in 2015 berechnet. Also Verrechnungskonto öffnen, neue Einnahme und dann wie vom Bankkonto oder Kasse gewohnt die einzelnen Beträge den offenen Rechnungen zuordnen.
    Dann bei Eingang der Zahlung im Januar von Wirecard auf Dein Bankkonto wieder die Kategorie Verrechnungskonto zu nehmen und somit das Verrechnungskonto ausgleichen.

  • Moin,


    das ist sicher der einfachste Weg.
    Allerdings ist die USt ja eigentlich erst in 2016 fällig (und man weiss ja auch nicht 1000%, ob die Zahlung tatsächlich eintrifft), also theoretisch (!) müssten die Einnahmen in 2016 einfließen und, da ja keine Voranmeldungen mehr erstellt werden, mit der Jahreserklärung 2016 gemeldet und abgeführt werden..


    Aber wie gesagt, Mauskos Weg ist sicherlich unkomplizierter :)


    Gruß
    Maulwurf

  • Danke euch.
    Ich habe jetzt den ersten Teil gebucht, so wie Mausko erklärt hat. Im Verrechnungskonto die Kundenrechnungen gebucht auf den 31.12.15, als Einnahme.
    Soweit ist alles klar.
    Aber mit der Eingangszahlung von Wirecard im Januar komme ich nicht ganz klar. Wenn ich das jetzt im Verrechnungskonto auch auf Einnahme buche, werden die Zahlungen doch nochmal erfaßt, oder nicht? Die Eingangszahlung im Bankkonto bleibt dann ja offen, richtig?


    Problem ist ja die Umsatzsteuer, die am Ende des Jahres auf der EÜR aufscheinen wird. Wenn man die anderweitig ausbuchen/ rausnehmen könnte, würde ich ja ganz normal buchen. Mir ist es natürlich lieber, wenn ich die USt. für diese Rechnungen nicht mehr zahlen müsste. Dem FA selber wird das wohl wurscht sein wie ich buche, weil sie so ja mehr Geld bekommen....

  • Achso, mir fällt gerade noch was ein.


    Ich könne ja rein theoretisch auch das Datum in der Rechnung auf den 1.1.16 ändern, oder?
    Die Kunden kann ich ja anschreiben, ob sie gerne eine korrigierte Rechnung haben möchten. Denke aber eher nicht, da es Privatleute sind.

  • Aber mit der Eingangszahlung von Wirecard im Januar komme ich nicht ganz klar. Wenn ich das jetzt im Verrechnungskonto auch auf Einnahme buche, werden die Zahlungen doch nochmal erfaßt, oder nicht? Die Eingangszahlung im Bankkonto bleibt dann ja offen, richtig?

    Den Zahlungseingang im Bankkonto buchst Du ganz einfach aufs Verrechnungskonto. Dazu wählst Du bei der Zuordnung -> weitere (F2) und nimmst dort das Verrechnungskonto. Aus die Maus. :)

  • Moin Kathi,


    zum zweiten Teil Deiner Frage: ich weiss nicht genau, was Du meinst, aber Fakt ist, dass Du in 2015 steuerpflichtige Erlöse hattest und diese USt abgeführt werden muss; Frage ist hier eigentlich nur noch, wann...
    Die Rechnungen umzuschreiben, wird dem FA bestimmt ...nicht.. egal sein ;)


    Gruß
    Maulwurf

  • Ok, das mit dem Buchen von Wirecard auf´s Verrechnungskonto hab ich jetzt kapiert, danke euch.


    Zum zweiten Teil. Nunja, ich bin ja Ist-besteuert und da zählt ja nur der Geldeingang/ Geldabgang. Die Rechnungen wurden im letzten Jahr noch erstellt, da der Kunde ja über Wirecard bezahlt hat. Nur hat eben Wirecard die Auszahlung erst im neuen Jahr ausgelöst ( sehr ärgerlich).
    Folglich müsste für diese Rechnungen ja eigentlich keine Umsatzsteuer mehr anfallen.

    • Offizieller Beitrag

    Folglich müsste für diese Rechnungen ja eigentlich keine Umsatzsteuer mehr anfallen.

    Nein für ab 1.1. erstellte Rechnungen gilt das!
    Deswegen gibt es ja dein Problem.

    • Offizieller Beitrag

    So "dumme" Fragen würde ich nie dem FA stellen. Das weckt dort ganz andere Interessen an dir.
    Für das Grundwissen gibt es Steuerberater - nit FA!
    Grundsatz ist erstmal, was der Kunde bezahlt hat, enthielt MWST. Die steht dir nicht zu.

  • Ja ich weiß, das FA sollte man lieber nicht "scheu" machen. Aber ich hätte allgemein gefragt, ob die Umsatzsteuer der Rechnungen jetzt noch in 2015 reinfällt, oder eben ohne in 2016.
    Ich buche das jetzt mit dem Verrechnungskonto und aus die Maus. Das letzte Quartal der Umsatzsteuer ging zwar schon ans Finanzamt, aber die Jahreserklärung kommt ja auch bald. Dann gleicht sich das wieder aus.
    Vorher frage ich aber nochmal bei meinem Steuerberater nach, sicher ist sicher.


    Danke euch ihr Lieben. :)

  • @maxi_floor


    Ich dachte immer, EÜR = Ist-Besteuerung


    Zitat aus deinem Link


    • das Finanzamt bewilligt hat, dass der Unternehmer von der Verpflichtung , Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, befreit ist. Es handelt sich um diejenigen, die nicht verpflichtet sind eine Bilanz zu erstellen. Sie ermitteln Ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

    So würde ich das dann auch verstehen.

  • Ich dachte immer, EÜR = Ist-Besteuerung

    Nein. Bei der IST-Besteuerung wird die Umsatzsteuer erst dann fällig wenn der Kunde bezahlt hat. Bei der Soll-Besteuerung schon dann, wenn die Rechnung geschrieben ist.
    Hat also nichts mit den Buchführungsarten zu tun.

  • das Finanzamt bewilligt hat, dass der Unternehmer von der Verpflichtung , Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, befreit ist. Es handelt sich um diejenigen, die nicht verpflichtet sind eine Bilanz zu erstellen. Sie ermitteln Ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

    Moin,
    da fehlt im Zitat aber der entscheidende Eingangssatz:



    Zitat von www.buhl.de

    Der Antrag ist möglich, soweit:

  • Auch interessant:


    http://www.rechnungswesen-port…Ueberschuss-Rechnung.html


    Zeitpunkt des Zuflusses: wann kannst Du über das Geld verfügen?

    Danke dir.


    Das hier hab ich mir mal rausgefischt:


    Zitat
    "Bei der Erstellung der Umsatzsteuererklärung, können Sie wählen, ob Sie nur die Vorsteuer bezahlter Rechnungen ansetzen oder die Vorsteuer bereits bei Leistungsvollbringung, also bei Rechnungseingang, geltend machen. Wird die Vorsteuer bereits bei Rechnungseingang und noch nicht erfolgter Zahlung in der Umsatzsteuererklärung angesetzt, ist zu beachten, dass sie nur in dem Jahr abzugsfähig ist, in welchem auch die Rechnungslegung erfolgte. Die Vorsteuer aller offenen Rechnungen wird neben der Gezahlten in die Umsatzsteuererklärung eingetragen."


    Jetzt ist natürlich die Frage, wie Mein Büro das handhabt und wo ich diese Einstellung finden kann, wenn es sie denn gibt. Wobei, wenn ich darüber nachdenke, erfolgt das mit der Umsatzsteuer erst, wenn ich die Posten gebucht habe. Sprich, die USt. fällt erst an, wenn die Zahlung eingegangen ist.