Wie verbuche ich österreichische Rechnung mit Angabe von 20% Umsatzsteuer und ohne Umsatzsteuer-ID

  • Liebe Forumsmitglieder,


    ich bin neu hier und neu in dem Business der EÜR. Ich baue gerade einen Nebenerwerb auf. Nun habe ich ein Transportunternehmen beauftragt, dass mir Möbel zu meiner Betriebsstätte zu transportierte. Zu meiner Überraschung hatte das Transportportunternehmen seinen Sitz in Österreich und präsentierte mir eine Rechnung von 420,- € incl. 20% MwSt. (350,-€ netto + 70,-€ Steuer), die ich gleich Bar bezahlen musste. Auf der Rechnung war natürlich auch keine UmStID. Wie kann/soll/muss ich das jetzt verbuchen?


    Stefan

  • Moin Stefan,


    Du schreibt von "Nebenerwerb", Du unterliegt dabei der Kleinunternehmer-Regelung?
    Dann wäre es das Konto 3143 " sonstige Leistung eines EU-Unternehmers ohne Vorsteuer und 19% USt", d. h., Du muesstest zusätzlich die Umsatzsteuer abführen.
    Besitzt Du denn eine USt-ID (geht auch als Kleinunternehmen)? Dann könntest Du evtl. die Rechnung korrigieren lassen.


    Gruss
    Maulwurf

  • Hallo zusammen,


    zunächst ist zu klären, ob Kleinunternehmer oder nicht, denn



    a) als Kleinunternehmer muss er keine Umsatzsteuer abführen, also auch nicht die des österreichischen Unternehmers. Dieser hat wohl auch - vermutlich in Unkenntnis der "gewerblichen" Tätigkeit die Rechnung so wie an eine Privatperson geschrieben und führt damit die Umsatzsteuer in Österreich ab. Die ausgewiesene Umsatzsteuer gehört damit zu den Transportkosten, d.h. Bruttobuchung.
    Es gibt dann aber auch keine UStID, da Kleinunternehmer generell keine UStID erhalten.


    b) Stefan hat keine Befreiung beantragt (und will dies auch nicht): dann ist das von maulwurf23 beschriebene Verfahren richtig. Hier sollte aber dann auch eine UStID beantragt werden.


    Gruß nesciens

  • Hallo maulwurf,


    das Schreiben ist schon richtig. Aber: bei der Einfuhr von Gegenständen richtig, aber nicht bei Leistungen, und der Transport ist eine Leistung. Wird leicht überlesen ...


    nesciens


    Nähere Erläuterung:
    nicht der Kleinunternehmerregelung unterliegt der innergemeinschaftliche Erwerb nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG. Diese Nummer wird in § 1a UStG näher geregelt.
    §1a Abs. 1 UStG sagt:
    Ein innergemeinschaftllicher Erwerb gegen Entgelt liegt vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
    1. Ein Gegenstand gelangt bei einer Lieferung an den Abnehmer (Erwerber) ......


    Jetzt ist zu klären, ob ein Gegenstand geliefert wurde - hier nein, denn die Rechnung lautet auf den Transport (die Möbel waren ja schon im Eigentum des TE und sind daher nicht mehr Bestandteil der Rechnung). Damit wurde hier eine Leistung erbracht und die ist nicht in §1a UStG abgedeckt


    Dies ist meine private Meinung und keine Steuerauskunft. Genaueres muss der TE bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe erfragen.


    nesciens

    Einmal editiert, zuletzt von nesciens () aus folgendem Grund: Erläuterung hinzugefügt

  • Moin,


    ich meinte schon den Passus, der sich auf Dienstleistungen bezieht "Anders stellt sich allerdings die Lage bei Dienstleistungen dar..." relativ weit unten.


    Deinem Rat nach fachlicher Auskunft stimme ich insofern voll zu.


    Gruss
    Maulwurf

  • Lieber Maulwurf, lieber nescien,


    Schon mal vielen Dank für die Antworten.


    ich bin (noch) nicht "Kleinunternehmer" da die Höhe der zu erwartenden Umsätze noch nicht bekannt sind. Das "Unternehmen" wird gerade aufgebaut, und dazu wurde mein "Hinterhaus" als Betriebsort renoviert und möbliert. Hierzu wurden Möbel transportiert, die sich schon in meinem Besitz befanden. Also war es als reiner Transport eine Dienstleitung. Da sie Einrichtung der Betriebsstätte noch nicht abgeschlossen ist, werden noch keine Umsätze generiert.


    Sollte ich das Transportunternehmen Kontaktieren, damit sie mir eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen?

    • Offizieller Beitrag

    ich bin (noch) nicht "Kleinunternehmer" da die Höhe der zu erwartenden Umsätze noch nicht bekannt sind. Das "Unternehmen" wird gerade aufgebaut, und dazu wurde mein "Hinterhaus" als Betriebsort renoviert und möbliert.

    Aber spätestens mit dieser Bemerkung würde ich doch dringendst zur Inanspruchnahme der Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe raten.

    • Offizieller Beitrag

    Selbstverständlich können auch Kleinunternehmer ein USt-ID beantragen um am innergemeinschaftlichen Verkehr (ohne Nachteiligung) teilnehmen zu können.


    ER aus Niederlanden: USt 21% wie buchen?