Anteil Nutzung häusliches Arbeitszimmer

  • Hallo Zusammen,


    ich habe mal eine Frage bzw. benötige Eure Einschätzung zum "absetzbaren Anteil" für das häusliche Arbeitszimmer.


    Die Reglungen sind mir soweit geläufig und bis Dato dachte ich, ein Abzug in "häuslicher"-Umgebung kommt nur bis zu einem max. betrag von 1.250 EUR in Frage. Lediglich bei einem vom Wohnraum getrennten Arbeitszimmer bzw. Büro ist der Abzug der vollen Kosten möglich.


    Nun habe ich aber auch irgendwo in einem Artikel gelesen, dass wenn, das "häusliche Arbeitszimmer" den Tätigkeitsmittelpunkt darstellt, dennoch ein voller Abzug möglich wäre?


    Die Frage wäre dann allerdings, ob diese für meinen Anwendungsfall so Gültigkeit hätte.


    Es geht im Kern um folgende Konstellation: Meine Frau ist selbstständig und i.d.R. regelmäßig beim Kunden vor Ort, die Firma ist logischerweise an unserem Wohnsitz gemeldet, dort findet auch die gesamte Verwaltung bze. Buchhaltung und Nachbereitung Ihrer Tätigkeit beim Kunden statt. Des öfteren (1-2 mal pro Woche) erledigt Sie Kundenaufgaben auch direkt aus dem häuslichen Arbeitszimmer.


    Was denkt Ihr? Deckelung auf max. 1.250 EUR p.a. oder voller Abzug möglich?


    vielen Dank


    Beste Grüße


    Sascha

  • Des öfteren (1-2 mal pro Woche) erledigt Sie Kundenaufgaben auch direkt aus dem häuslichen Arbeitszimmer.

    Hallo,


    heute hat der BFH in einer Grundsatzentscheidung klar gestellt dass:

    Zitat

    Steuerzahler dürfen das Finanzamt nur dann an den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer beteiligen, wenn der Raum nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Ein nur zeitweise für die Arbeit genutzter Raum wird steuerlich nicht anerkannt. Auch eine Arbeitsecke in einem Raum, der ansonsten privaten Zwecken dient, kann nicht geltend gemacht werden.



    Meine Frau ist selbstständig

    Warum nimmt sie denn die "anteiligen" Raumkosten nicht als Betriebsausgabe in ihre EÜR/GuV ?

  • dass wenn, das "häusliche Arbeitszimmer" den Tätigkeitsmittelpunkt darstellt, dennoch ein voller Abzug möglich wäre?

    so sagt es der Gesetzgeber, aber


    Meine Frau ist selbstständig und i.d.R. regelmäßig beim Kunden vor Ort,

    dann ist ja unter Umständen das Arbeitszimmer nicht der Tätigkeitsmittelpunkt. Die Zeiten bei den Kunden werden hier mitgerechnet, und wenn sie mehr Zeit bei den Kunden verbringt als im Arbeitszimmer, ist die Voraussetzung "Tätigkeitsmittelpunkt" nicht gegeben und dann maximal 1.250 Euro, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Hier ist das aktuelle BFH-Urteil (siehe Link von maxi_floor) sehr aussagekräftig bezüglich Anforderungen an die betriebliche/geschäfltiche Nutzung.

  • Hallo Zusammen,


    erstmal vielen Dank für Eure Beiträge.



    Warum nimmt sie denn die "anteiligen" Raumkosten nicht als Betriebsausgabe in ihre EÜR/GuV ?


    hmmh, genau das würde ich doch mittels geplanter Buchung "4288 - Nutzung häusliches Arbeitszimmer (abziehbarer Anteil)" erreichen, oder?


    Dann würde ich noch eine zweite Buchung für den (nicht abziehbaren Anteil) machen, da die gesamten Kosten ~3.000 EUR p.a. betragen würden ich dann aber nur die max. 1.250 EUr als abziehbare Kosten geltend machen würde.


    Oder hab ich da gerade nen Denkfehler?


    Grüße


    Sascha

  • mittels geplanter Buchung "4288 - Nutzung häusliches Arbeitszimmer (abziehbarer Anteil)" erreichen, oder?

    ahhhh ja...


    Also in der EÜR als Ausgabe buchen. Sorry ich war der Meinung in der EkSt-erklärung -> Nichtselbständige Arbeit -> Werbungskosten -> häusliches Arbeitszimmer...


    Ich hatte früher auch schon mal probiert unter "Immobilien -> Vermietung und Verpachtung -> Untervermietung von gemieteten Räumen" die Kosten rein zu schmuggeln :D
    Natürlich mit Flächenauflistung und Beschreibung was da gemacht wird. (u.a. auch Lager für Büromaterialien)


    Brachte mir den Hinweis ich solle das doch bitte in der EÜR/GuV mit unterbringen.

    Zitat

    Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer einschließlich dessen Ausstattung (jedoch mit Ausnahme von Arbeitsmitteln) konnten nicht (mehr) berücksichtigt werden, weil das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit darstellt


    Seitdem nehme das Konto 4200 (Raumkosten) auch wenn hier im allgemeinen 4288 (Aufwendungen für ein Häusliches Arbeitszimmer) empfohlen wird.
    Und es gibt auch nicht die 1.250,-- Grenze.
    Aber Du kannst Dich auch gerne einmal HIER belesen.


    Es gibt ja auch Rechnungen welche MwSt. enthalten (Strom, Heizung etc.) und bei 4200 wird VSt. berechnet. Bei 4288 nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Und es gibt auch nicht die 1.250,-- Grenze.
    Aber Du kannst Dich auch gerne einmal HIER belesen.

    Natürlich ist da ggf. auch die Begrenzung auf 1.250€ für ein häusliches Arbeitszimmer/Büro anzuwenden. Ist doch selbst in dem von Dir verlinkten Beitrag so nachzulesen.


    Zitat

    2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Beschränkter Abzug für Büroräume
    Herr Huber ist ein Handwerker, der sein Lager und seine Werkstatt räumlich von der Wohnung getrennt betreibt. Die Räumlichkeiten sind zur Erledigung von büromäßigen Arbeiten ungeeignet. Die büromäßigen Arbeiten werden deshalb von ihm oder seiner Ehefrau im häuslichen Arbeitszimmer erledigt. Konsequenz ist, dass für büromäßige Arbeiten kein anderer Arbeitsplatz als das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Der Handwerker darf die Kosten für das Arbeitszimmer bis zu 1.250 EUR im Jahr als Betriebsausgaben abziehen.

    Oder habe ich Deine Aussage falsch verstanden?

  • Oder habe ich Deine Aussage falsch verstanden?

    hallo @miwe4
    Ich habe den Link absichtlich jedoch unabhängig meiner persönlichen Handhabung mit eingestellt.


    Ich handhabe/buche es in Absprache mit unserem Steuerberater eben anders.


    Wahrscheinlich weil:
    Meine Räumlichkeiten/Arbeitszimmer eben nicht Tätigkeitsmittelpunkt sind/ist, zwar auch noch andere Räumlichkeiten zur Verfügung stünden, diese aber z.T. nicht geeignet sind.
    Ob das Konto 4200 wg. dem VSt.-Abzug vorgeschlagen wurde oder wg. der Begrenzung auf 1.250,-- (häusliches Arbeitszimmer) bei 4288 kann ich nicht sagen, wäre aber vorstellbar.

  • Hallo!


    Da Ihr hier so schön das Thema beschreibt wo es ums Arbeitszimmer geht...
    Ich bin Onlinehändler und habe nur eine Arbeitsecke. In der halte ich mich ca. 7-8 Stunden täglich auf. Ich mache keine Kundenbesuche oder sonstiges und arbeite sozusagen immer dort. Nun ist es ja aber nur eine Ecke und kein ganzes Zimmer?
    Kann ich da auch was geltend machen?


    Janine

  • Arbeitsecke

    moin,


    das meint Buhl/Steuersparen dazu: Voraussetzung für den Steuerabzug

    Zitat

    Eine kleine Ecke mit Arbeitsunterlagen mitten im Flur? Die Ausgaben dafür werden Ihnen mit großer Wahrscheinlichkeit wieder aus der Steuererklärung gestrichen. An das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden (sog. häusliches Arbeitszimmer) stellt die Finanzverwaltung besondere Anforderungen:

    :(

  • Na das ist ja blöd... Nee, ich wohne in Sachsen und mein Schreibtisch steht im Wohnzimmer. Wenn ich da nicht arbeiten würde, dann hätte ich ja auch keine Heizkosten und kein Licht an. da wäre ich ja angestellt und nicht zu Hause.
    Ich werde morgen mal beim Finanzamt anrufen. Finde das echt ungerecht.

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich da auch was geltend machen?

    Nein.

    Ich werde morgen mal beim Finanzamt anrufen.

    Wird nichts bringen.

    Finde das echt ungerecht.

    Nein wirklich nicht, da stehen ganz andere Kosten zur Debatte.

  • mein Schreibtisch steht im Wohnzimmer. Wenn ich da nicht arbeiten würde, dann hätte ich ja auch keine Heizkosten und kein Licht an.

    ....wie jetzt :huh:
    wenn Du da nicht arbeitest, machst Du Licht und Heizung aus?

  • Wenn ich da nicht arbeiten würde, dann hätte ich ja auch keine Heizkosten und kein Licht an. da wäre ich ja angestellt und nicht zu Hause.

    Eine Frage: warum hast du dann überhaupt eine Wohnung? In einem Wohnzimmer wird in der Regel (privat) gewohnt und da wird aller Erfahrung nach (sonst wäre es ein Verstoß gegen die Denkgesetze) auch geheizt und abends Licht gemacht. Das heisst aber auch in aller Regel, dass hier durch die Mitbenutzung als Büro zwar unter Umständen ein Mehraufwand entsteht (da sonst - vielleicht - tagüber die Heizung gedrosselt wird), aber wie willst du diese Mehrkosten plausibel begründen können?