Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage bzw. benötige Eure Einschätzung zum "absetzbaren Anteil" für das häusliche Arbeitszimmer.
Die Reglungen sind mir soweit geläufig und bis Dato dachte ich, ein Abzug in "häuslicher"-Umgebung kommt nur bis zu einem max. betrag von 1.250 EUR in Frage. Lediglich bei einem vom Wohnraum getrennten Arbeitszimmer bzw. Büro ist der Abzug der vollen Kosten möglich.
Nun habe ich aber auch irgendwo in einem Artikel gelesen, dass wenn, das "häusliche Arbeitszimmer" den Tätigkeitsmittelpunkt darstellt, dennoch ein voller Abzug möglich wäre?
Die Frage wäre dann allerdings, ob diese für meinen Anwendungsfall so Gültigkeit hätte.
Es geht im Kern um folgende Konstellation: Meine Frau ist selbstständig und i.d.R. regelmäßig beim Kunden vor Ort, die Firma ist logischerweise an unserem Wohnsitz gemeldet, dort findet auch die gesamte Verwaltung bze. Buchhaltung und Nachbereitung Ihrer Tätigkeit beim Kunden statt. Des öfteren (1-2 mal pro Woche) erledigt Sie Kundenaufgaben auch direkt aus dem häuslichen Arbeitszimmer.
Was denkt Ihr? Deckelung auf max. 1.250 EUR p.a. oder voller Abzug möglich?
vielen Dank
Beste Grüße
Sascha