Probleme beim Eintragen von Zählerständen

  • Hallo zusammen,


    ich arbeite zum ersten mal mit diesem Programm. Ich verwalte eine drei Familienhaus mit drei Eigentumswohnungen. In zwei wohnen die Besitzer selber in einer (unsere) ist vermietet. Seit dem 01.08.2015 obliegt die Nebenkostenabrechnung bei mir.


    Das Haus hat ein Stromzähler für den allg. Strom und auch nur eine Wasseruhr. Am Gaszähler hängen zwei Wohnungen dran. Die dritte ist unabhängig vom Gashauptzähler.


    Nach dem ich meine Zählerstände eingegeben habe, bekommen ich in der Nebenkosten- Abrechnung immer folgenden Hinweis:


    Fehler: Für den Hauptzähler 'Gas- Heizung' gibt es keinen Zählerstand, der vor dem Abrechnungszeitraum 01.08.15 -
    31.12.15 liegt. Dadurch kann für den Hauptzähler im Abrechnungszeitraum kein korrekter Verbrauch berechnet
    werden.
    01.08.15: 11619.000
    01.08.15: 11838.000

    oder

    Fehler: Für den Hauptzähler 'Allg. Strom' gibt es keinen Zählerstand, der vor dem Abrechnungszeitraum 01.08.15 -
    31.12.15 liegt. Dadurch kann für den Hauptzähler im Abrechnungszeitraum kein korrekter Verbrauch berechnet
    werden.
    01.08.15: 51296.000
    31.12.15: 51415.800


    Wie kann ich für die Eigentümer als auch für mein Mieter die Nebenkostenabrechnung auf einmal erstellen?
    Was für Einstellungen muss ich vornehmen? Welche Umlageschlüssel kann ich anwenden?
    Für die Eigentümer fallen folgende Posten an. Allg. Strom, Wasser, Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Heizung(Gas)
    Für den Mieter: Allg. Strom, Wasser, Heizung(Gas), Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Müllabfuhr, Grundsteuer, Versicherung, Schornsteinfeger,
    Momentan habe ich bei "Gebäude" folgende Einstellung bei "Art der Verwaltung" --> "Mietverwaltung" stehen.


    Ich bin etwas am verzweifeln. Trotz der 45 Min. Online Hilfe zur Einrichtung bekomme ich es nicht hin.


    Ich hoffe jemand kann mir Helfen!


    Grüße
    Jochen

  • Hallo,


    bin zwar auch noch ein "Neuling" in Bezug Vermietung, arbeite mit dem Vermieter 2016.


    Zumindest denke ich, dass Sie die Zählerstände vom 1.1. an einbinden müssen, denn das Programm sieht das ganze Jahr als Bestand. Wenn Sie diese Werte eingegeben haben so vermute ich, sind einige Fehlermeldungen bzw Warnungen weg.
    Ich denke, dass Ihnen die Verbrauchswerte der Zeit vor August vorliegen, einfach eingeben udn bei der NK-Abrechnung halt nur den Zeitraum Ihrer Zuständigkeit eintragen.


    Probieren Sie es mal aus.

  • Hallo Jochen,


    Ich bin zwar auch nur Anwender, aber ich kenne die Fehlermeldung, dass Zählerstände fehlen. Da wir für alle Abrechnungen das Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum haben, gebe ich dann immer Werte zum 31.12.20xx mit Null ein, dann ist das Programm zufrieden.
    (Noch ein Tipp: Wenn Du Zähler hast, gib' immer den Ort des Zählers als Kurztext ein und die Zählernummer nur dort, wo man auch einen Zählerwechsel eingibt. Daher müsstest Du für die Zeit ohne Zähler vielleicht einfach einen virtuellen Zähler eingeben mit irgeneinem Text als Nummer, z.B. "virtuell".
    Der Ort und Zweck des Zählers spiegelt sich in der Kurzbezeichnung wider, die sich nicht ändert. Mit der Zeit werden aber immer wieder Zähler ausgetauscht, die Zählernummer ist daher etwas, was sich ab und zu ändern kann.)


    Warum willst Du die Abrechnungen für Mieter und Eigentümer zusammen erstellen? Für mich sind das aufeinander aufbauende Vorgänge, selbst wenn das für das Programm nicht so wäre. Aber als erstes erstellst Du doch die Abrechnung den Eigentümern gegenüber. Diese reichen dann ihre Abrechnung an die Mieter weiter. Somit erstellt man zunächst eine Hausgeldabrechnung (-> Eigentümer), die in der WEG-Sitzung genehmigt wird. In der Folge kannst Du dann für die Vermieter unter den Eigentümern noch die Nebenkostenabrechnung herauslassen. Bitte beachten, dass die Kostenzuordnung hier unterschiedlich ist, insbesondere für Rechnungen, die im Folgejahr eingehen, sich aber noch auf das vorherige Jahr beziehen. Bei der Hausgeldabrechnung werden alle Zahlungen dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem die Zahlung erfolgt ist (grob gesagt wie normal bei der Steuererklärung). Bei der Nebenkostenabrechnung für die Mieter ist das anders. Hier ist der Leistungszeitraum auschlaggebend. Du musst also zu jeder Rechnung den Zeitraum eingeben, auf den sie sich bezieht. Ich schreibe das alles nur, weil ich selber darüber gestolpert bin, und daher - wenn jemand schreibt, dass er noch am Anfang steht - vielleicht die gleichen Probleme hat...