Hallo,
ist es richtig, das bei Ehepartnern die Kirchensteuer bei beiden Lohnsteuerbescheinigungen unter den Punkten 6 und 7 eingetragen werden muß?
Ist das nicht doppelt gemoppelt?
Oder reicht die Angabe bei einer Bescheinigung?
Gruß
Andi
Hallo,
ist es richtig, das bei Ehepartnern die Kirchensteuer bei beiden Lohnsteuerbescheinigungen unter den Punkten 6 und 7 eingetragen werden muß?
Ist das nicht doppelt gemoppelt?
Oder reicht die Angabe bei einer Bescheinigung?
Gruß
Andi
Wenn von jedem Ehegatten eine Lohnsteuerbescheinigung vorliegt, so trägst Du auch von jedem die Kirchensteuer separat in die Maske ein.
ok. aber in punkt 7 bei beiden Bescheinigungen wird der Eintrag für den Ehegatten verlangt. Das irritiert mich, weil die Eingaben letztendlich ja doppelt getätigt werden.
Du hast die Lohnsteuerbescheinigung/en 1:1 in die Eingabemasken zu übernehmen, da diese auch genau so dem FA elektronisch übermittelt werden bzw. übermittelt worden sind.
weil die Eingaben letztendlich ja doppelt getätigt werden.
Das heißt aber nicht, daß sie sich auch doppelt auswirken.
Ansonsten wie miwe4 schrieb: 1:1 übernehmen. Wenn wirklich was falsch sein sollte oder so erscheint, kann man das entsprechend im Anschreiben an das FA formulieren.
ist es richtig, das bei Ehepartnern die Kirchensteuer bei beiden Lohnsteuerbescheinigungen unter den Punkten 6 und 7 eingetragen werden muß?
das kann der Fall sein, wenn ihr in einer glaubensverschiedenen Ehe lebt - dann wird für jeweils den anderen Partner Kirchensteuer zusätzlich zur eigenen Kirchensteuer erhoben (hängt von den Landeskirchensteuergesetzen ab). Aber auf alle Fälle müsst ihr die in den Lohnsteuerbescheinigungen aufgeführten Beträge 1:1 übernehmen. Wenn ihr durch diesen Abzug zu viel Kirchensteuer insgesamt gezahlt habt, bekommt ihr diese dann ja wieder zurück.
nesciens