Kirchensteuer Eingabe bei Ehegatten

  • Hallo,


    ist es richtig, das bei Ehepartnern die Kirchensteuer bei beiden Lohnsteuerbescheinigungen unter den Punkten 6 und 7 eingetragen werden muß?
    Ist das nicht doppelt gemoppelt?
    Oder reicht die Angabe bei einer Bescheinigung?


    Gruß
    Andi

  • ok. aber in punkt 7 bei beiden Bescheinigungen wird der Eintrag für den Ehegatten verlangt. Das irritiert mich, weil die Eingaben letztendlich ja doppelt getätigt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Du hast die Lohnsteuerbescheinigung/en 1:1 in die Eingabemasken zu übernehmen, da diese auch genau so dem FA elektronisch übermittelt werden bzw. übermittelt worden sind.

  • weil die Eingaben letztendlich ja doppelt getätigt werden.

    Das heißt aber nicht, daß sie sich auch doppelt auswirken. ;)
    Ansonsten wie miwe4 schrieb: 1:1 übernehmen. Wenn wirklich was falsch sein sollte oder so erscheint, kann man das entsprechend im Anschreiben an das FA formulieren.

  • ist es richtig, das bei Ehepartnern die Kirchensteuer bei beiden Lohnsteuerbescheinigungen unter den Punkten 6 und 7 eingetragen werden muß?

    das kann der Fall sein, wenn ihr in einer glaubensverschiedenen Ehe lebt - dann wird für jeweils den anderen Partner Kirchensteuer zusätzlich zur eigenen Kirchensteuer erhoben (hängt von den Landeskirchensteuergesetzen ab). Aber auf alle Fälle müsst ihr die in den Lohnsteuerbescheinigungen aufgeführten Beträge 1:1 übernehmen. Wenn ihr durch diesen Abzug zu viel Kirchensteuer insgesamt gezahlt habt, bekommt ihr diese dann ja wieder zurück.


    nesciens