Hallo an alle,
ich bin neu hier im Forum und doch gerade reichlich verwirrt.
Ich hatte bisher nie Probleme mit meiner Steuererklärung bis ich angefangen habe Reisekosten zu haben.
Situation ist folgende:
Ich habe im Dezember Reisetätigkeiten gehabt. Diese wurden zwar auch im Dezember erstattet, aber es war zu spät für die Lohnbuchhaltung, die diese Reise erst im Januar in die Abrechnung eingetragen hat, quasi Rückwirkend. Ich habe von meinem AG die Verpflegungspauschalen und Kosten auch erstattet bekommen, wie angefallen.
Jetzt sitze ich an meiner Steuererklärung: In der Jahressteuerbescheinigung ist unter 20 nichts aufgeführt.
Ich verstehe, dass ich die Reise ja trotzdem eintragen muss und auch den Erstattungsbetrag, den ich erhalten habe. Die Frage ist für mich nur: muss dies dieses Jahr erfolgen (da ja unter 20 nichts genannt wird) oder erst im nächsten Jahr wenn dies unter 20 aufgeführt wird?
Und wie soll ich diese Reise "beweisen"? Mein AN sammelt ja alle Belege ein, weil ja auch dieser als Rechnungsadressat aufgeführt wird? Reichen die "System Ausdrucke" aus unserem internen System da aus?
Viele Grüße,
Ania