Zuschuss zu Mutterschaftsgeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld

  • Guten Morgen,


    ich habe ein Proble beim ausfüllen der Steuererklärung was das Mutterschaftsgeld , dem Zuschuss dazu und dem Elterngeld angeht.


    Meine Frau ist seid März 2015 in Elternzeit und bekommt Elterngeld, Davor bezog sie Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, sowie Einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber.
    Der Zuschuss steht in Zeile 15 des Lohnsteuerauszugs und diesen habe ich auch so übernommen. Nun hat die WiSo Software den dort stehenden Betrag auf Anlage N in Zeile 27 übernommen.
    Nun weiss ich absolut nicht wie ich das ganze eintrage.
    In Zeile 27 steht also schon der Zuschuss. Wohin schreibe ich nun Das Elterngeld un das Mutterschaftsgeld. Oder rechne ich alles drei zusammen und Trag das in Zeile 27 ein?


    Schonmal vielen Dank ;)

    • Offizieller Beitrag

    Das sind unterschiedliche Einnahmen, die auch unterschiedliche Positionen in den Vordrucken haben. Deine Lohnsteuerbescheinigung ist immer 1:1 in Deine Angaben in der Einkommensteuererklärung zu übernehmen. Und da landet dann der Zuschuss des AG zum Mutterschaftsgeld aus Zeile 15 der Lohnsteuerbescheinigung dann eben zutreffend in Zeile 27 der Anlage N.


    Die Angaben zum Elterngeld und zum Mutterschaftsgeld der Krankenkasse gehören dagegen in Zeile 91 auf Seite 4 des Haupt-/Mantelbogens der Einkommensteuererklärung.


    Wenn Du ein Programm nutzt, dann sollte es Dich bei Eingabe eines entsprechenden Stichwortes demgemäß führen. nutzt Du ein Programm ist es sinnvoll, dieses auch mit Programmnamen und Programmversion zu benennen.


    Z.B. in WISO steuer: Sparbuch 2016 ganz einfach zu finden und durchzuklicken:


    • Offizieller Beitrag

    Ja ich benutze das Wiso Steuersparbuch

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    Oh super vielen Dank.

    Gerne. ;)

  • Hallo,
    ich habe die gleiche Frage die oben gestellt wurde, allerdings bin ich selbstständig. In welchem Sachkonto trage ich denn die gezahlten Muttersschafts-Beiträge von der Krankenkasse bzw. der Elterngeldstelle in den Umsatzbuchungen ein?


    Vielen Dank für eure Hilfe! :)

  • Moin,


    sofern die Zahlungen auf ein betriebliches Konto erfolgten, nimm ein Konto im "Privat-Bereich" (18xx), ansonsten: gar nicht (da kein Umsatz/Erlös aus Geschäftstätigkeit) :)


    Viele Grüße
    Maulwurf