Habe bei elsteronline alles beantragt.
Die persönlichen Daten liegen vor.
Die Daten vorm Arbeitgeber sind immer noch nicht da. Habe gelesen, dass diese bis zum 28.02. Zeit haben. Was kann ich tun?
steuerAbrufservice
- sternschnuppe
- Unerledigt
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Was kann ich tun?
Zunächst einmal verraten, welches Programm Du benutzt...
Und dann de AG fragen, ob er schon übertragen hat und wenn nicht warten. Oder einfach die paar Daten von Hand eintragen.
P.S.: mit "steuerAbrufservice" meinst Du den Belegabruf?
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WISO-Steuer-Sparbuch 2015
Bei Aufruf "vorausgefüllte Steuererklärung" (steuerAbrufservice) werden mir nur die Belege Persönliche Daten und Religionszugehörigkeit anzeigt. Der dritte Beleg über die "Einkünfte" werden bis heute nicht angezeigt.
In diesem Fall betrifft es die DATEN meines Vaters der Rentner ist.Meine Steuererklärung einschl. (steuerAbrufservice) haben einwandfrei funktioniert. Hatte alle 3 Belege (Daten) vom Finanzamt erhalten. Dies war vor zwei Wochen.
Gibt es mit den Rentenbescheinigungen längere Wartezeiten bis diese beim Finanzamt eintreffen?
Oder hänge ich irgendwo im Programm fest?Vielleicht sollte ich wirklich einfach nur warten.
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WISO-Steuer-Sparbuch 2015
Sicher, daß Du nicht das steuer:Sparbuch 2016 meinst? Denn...
Bei Aufruf "vorausgefüllte Steuererklärung" (steuerAbrufservice)
... das ist einen neues steuer:Sparbuch 2016-Feature (war mir vorhin nicht gegenwärtig).
werden mir nur die Belege Persönliche Daten und Religionszugehörigkeit anzeigt. Der dritte Beleg über die "Einkünfte" werden bis heute nicht angezeigt.
In diesem Fall betrifft es die DATEN meines Vaters der Rentner ist.Meine Steuererklärung einschl. (steuerAbrufservice) haben einwandfrei funktioniert. Hatte alle 3 Belege (Daten) vom Finanzamt erhalten. Dies war vor zwei Wochen.
Dann liegen die Belege noch nicht vor.
Gibt es mit den Rentenbescheinigungen längere Wartezeiten bis diese beim Finanzamt eintreffen?
Durchaus möglich.
Oder hänge ich irgendwo im Programm fest?
Nein, das denke ich nicht. Wenn der Abruf ohne Fehlermeldung durchläuft, ist da nichts dran auszusetzen.
Vielleicht sollte ich wirklich einfach nur warten.
Das, oder wie gesagt manuell die Daten eintragen, wenn Dir die Bescheinigungen in Papierform vorliegen.
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WISO-Steuer-Sparbuch 2015
Na die Daten von 2014 sind wohl mit allergrößter Wahrscheinlichkeit schon seit über einem Jahr übermittelt.
Also bei meiner Schwiegermutter (DRV) sind die Daten für 2015 vorhanden.
... die Daten eintragen, wenn Dir die Bescheinigungen in Papierform vorliegen.
Das kann man bei der DRV übrigens online anfordern.
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Bei Aufruf "vorausgefüllte Steuererklärung" (steuerAbrufservice) werden mir nur die Belege Persönliche Daten und Religionszugehörigkeit anzeigt. Der dritte Beleg über die "Einkünfte" werden bis heute nicht angezeigt.
In diesem Fall betrifft es die DATEN meines Vaters der Rentner ist.Der 28.02. (29.02.) ist ja nun noch nicht so lange vorbei und ein Wochenende hatten wir ja auch noch. Vielleicht sind die Daten einfach noch nicht eingespielt. Ein paar Tage abwarten und dann sollten die da sein.
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Der 28.02. (29.02.) ist ja nun noch nicht so lange vorbei
Wobei eine Übermittlung am 29.02. zu spät gewesen wäre ...
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Vielleicht gibt es da ja auch eine SaSoFei-Regelung.
Man muss ja ansonsten auch nicht immer päbstlicher als der Pabst sein.
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Keine Ahnung, kommt im § 41 b EStG nicht so vor - und auch nicht im entsprechenden Schreiben des BMF.
Ich habe das Gesetz ja nicht gemacht - und mir ist es letztlich auch egal ... -
In der Papierform liegen mir die Daten schon vor. Das Problem ist nur, dass ich zwar unter Vorsorgeaufwendungen die Zeile 16 und 18 eintragen kann, aber nicht die Zeile 19.
Ich warte nun einfach mal ab.
Danke für die Mitteilungen.
Ja ist schon richtig, ich benutze das "Steuer Sparbuch 2016 für die Steuererklärung 2015".
Also alles richtig gemacht -
Bei uns sind übrigens auch noch nicht alle erforderlichen Daten im Abruf vorhanden.
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Keine Ahnung, kommt im § 41 b EStG nicht so vor - und auch nicht im entsprechenden Schreiben des BMF
Muss ja dort auch nicht stehen, denn es gilt die Abgabenordnung. In § 108 Abs. 3 AO ist dies ganz klar geregelt:
Fällt das Ende einer Frist auf eine Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags.
Damit Fristende für die Abgabe über Elster der 29.2.2016, 24 Uhr. -
Muss ja dort auch nicht stehen, denn es gilt die Abgabenordnung.
Damit Fristende für die Abgabe über Elster der 29.2.2016, 24 Uhr.
Hm, zwei Zweifel auf meiner Seite:
- Abgabenordnung § 1 (1):
Dieses Gesetz gilt für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. -
ELSTER = ELektronische STeuerERklärung
Laut Wikipedia ein Projekt ... zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet.
Ich denke, daß die Datenübermittlungen von Arbeitgebern, Rentenversicherung usw. usf. keine Steuererklärungen oder -anmeldungen sind (und schon gar keine Steuern) und somit die Abgabenordnung da nicht zutreffend ist.
- Abgabenordnung § 1 (1):
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Es ist die Frist einer Behörde. Das ELSTER-Verfahren ist nur das Mittel zum Zweck und wird übrigens auch von der FinVerw geliefert.
Zitat§ 108 AO – Fristen und Termine
(1) Für die Berechnung von Fristen und für die Bestimmung von Terminen gelten die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend, soweit nicht durch die Absätze 2 bis 5 etwas anderes bestimmt ist.
(2) Der Lauf einer Frist, die von einer Behörde gesetzt wird, beginnt mit dem Tag, der auf die Bekanntgabe der Frist folgt, außer wenn dem Betroffenen etwas anderes mitgeteilt wird.
(3) Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags.
(4) Hat eine Behörde Leistungen nur für einen bestimmten Zeitraum zu erbringen, so endet dieser Zeitraum auch dann mit dem Ablauf seines letzten Tages, wenn dieser auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend fällt.
(5) Der von einer Behörde gesetzte Termin ist auch dann einzuhalten, wenn er auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt.
(6) Ist eine Frist nach Stunden bestimmt, so werden Sonntage, gesetzliche Feiertage oder Sonnabende mitgerechnet. -
Es ist die Frist einer Behörde. Das ELSTER-Verfahren ist nur das Mittel zum Zweck und wird übrigens auch von der FinVerw geliefert.
Wie meinst Du das jetzt? Daß die Abgabenordnung gilt oder nicht?
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Selbstverständlich, weshalb ich es ja bereits #8 ins Rennen geschickt habe.
Da hast Du aber von "vielleicht" gesprochen ...
§ 193 BGB überzeugt mich allerdings (meine Antwort #15 hatte sich mit Deiner Ergänzung um das Zitat in #14 überschnitten, so daß ich erst jetzt darauf stieß).
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Da hast Du aber von "vielleicht" gesprochen ...
Ich wollte anderen auch eine Chance lassen.
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Ich wollte anderen auch eine Chance lassen.
Das ist immer gut
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Stand heute sind bei mir noch nicht alle Daten bei der Finanzverwaltung (jedenfalls nicht abrufbar), obwohl es bei der AA eine Transaktionsnummer vom 20. Februar gibt. Lustig war dabei die Aussage der guten Frau am Telefon, daß es ja logisch sein kann, daß das so lange dauert, weil es ja mehrere Millionen Datensätze seien, die übertragen werden müssen. Ich sagte ihr nur, daß sie freilich nichts dafür kann, aber so überraschend ist dieser Punkt jetzt für die AA nicht.
Vorhanden ist Lohnsteuerbescheinigung, Riester sowie die obligatorischen persönlichen Daten und Religionszugehörigkeit.