Ich habe diese Jahr mehrere Dienstreisen/Fortbildungsreisen gemacht und dafür die Reisekosten und Verpflegungskosten erstattet bekommen. Der Gesamtbetrag ist höher als Punkt Nr 20 der Lohnsteuerbescheinigung (ist ja auch nur Verpflegung). Wo genau trage ich die Reisekosten in WISO Steuersparbuch 2016 ein? Kann ich da trotzdem noch Steuern sparen obwohl ich die Kosten erstattet bekommen habe. (Sorry ist meine erste Steuererklärung und obwohl das Tool sonst sehr hilfreich ist komme ich hier alleine leider nicht weiter)
WISO Steuersparbuch 2016
- SaskiaClassic
- Unerledigt
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Hallo miwe4 vielen Dank für die schnelle Antwort. Ihr seit Top. Heißt also ich muss den Betrag der auf meiner Lohnsteuer steht durch die gesamten Verplfegungserstattungen laut den Reisekostennachweisen ersetzten? Was genau passiert aber mit den Reisekosten selbst (Hotelübernachtung, Zugfahrt)? Unter dem Reiter Reisekosten (Ermittlung der zu berücksichtigen Reisekosten ist nur der Betrag aus Punkt 20 meiner Lohnsteuer angezeigt und ich kann dort keine weiteren Einträge machen und es steht da " Erstattungen ohne Aufwendungen führen zu zusätzlichen Steuern")
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Gerade deshalb habe ich doch den festgepinnten Beitrags verlinkt. Da steht doch alles drin. Wenn Du einen Eintrag in Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung stehen hast, musst Du zur Vermeidung der nachträglichen Besteuerung die Dir entstandenen und nach den Richtlinien des Gesetzes abziehbaren Aufwendungen eintragen. Über den Betrag in Zeile 20 hinausgehende weitere steuerfreie Erstattungen des AGs sind dann noch in der Eingabemaske des Programms wahrheitsgemäß zu erklären.
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@SaskiaClassic
BTW & OT: bitte den Threadtitel so anpassen, daß man auf das behandelte Thema schließen kann. Ist ja schon sehr gut, daß Du das verwendete Programm explizit nennst. Aber in den Threadtitel gehört vor allem eine Kurzbeschreibung des Problems.