Absetzung Wohnungskauf

  • Guten Morgen zusammen,


    ich hoffe, ihr könnt mir etwas helfen.
    Als Programm verwende ich wiso:Steuersparbuch 2016


    Ich habe im Jahr 2015/2016 eine Wohnung gekauft, die vermietet ist.


    Im Jahr 2015 habe ich die Notarkosten


    ~ 300 Euro Grundschuldbestellung
    ~ 900 Euro Kaufvertrag


    bezahlt.


    Die Wohnung ist durch ein Darlehen finanziert.
    Es sind schon Mieter in der Wohnung, da die Wohnung vorher einem bekannten "Investor" gehört hat.
    Das Darlehen floß vor ca. 2 Wochen, demnach habe ich zu diesem Zeitpunkt den vollen Kaufpreis bezahlt.
    Ab diesen Zeitpunkt fließen auch die Mieteinnahmen nun an mich.


    Ich selbst bin mir nicht sicher, wie ich die beiden Datumsfelder zu interpretieren habe (siehe Anlage)


    Ist "Datum der Anschaffung" in 2016, kann ich noch keine lineare Abschreibung geltend machen.
    (Der Punkt wird von Wiso dann ausgeblendet).
    Datum des Kaufvertrags ist klar, nur Datum der Anschaffung nicht.


    Könnt ihr mir sagen, wie genau das Feld "Datum der Anschaffung" zu interpretieren ist?


    Welche Aspekte kann ich bei den oben genannten Szenario steuerlich geltend machen?
    Die Wohnung wird vollständig privat vermietet.


    Vielen Dank

  • Moin ...


    Hast Du mal auf das Fragezeigen davor geklickt ... ?


    Eigentlich ist es sehr gut beschrieben ...


    Es könnten sogar beide Daten identisch sein ... ( könnten ! )


    Im Kauf- oder Notarvertrag steht oft das Datum, ab wann Du Nutz - und Lastpflichtig bist ....


    Gruß Kuddel

  • Korrekt, das Fragezeichen hatte ich angeklickt, Kaufvertrag war das Stichwort.
    Nutzen- und Lastübergang genau dann wenn Besitzerübergang.
    Besitzerübergang genau dann wenn Kaufpreis vollständig bezahlt ist.
    Ergo März 2016.


    D.h. den Kaufpreis kann ich noch nicht abschreiben, wohl aber Besichtigungen zur Wohnungen und Notarkosten.


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    ... Notarkosten.

    Vorweggenommene Werbungskosten soweit in Zusammenhang mit der Finanzierung stehend. Aber nicht die Notarkosten für den Kaufvertrag.

    • Offizieller Beitrag

    Die Notarkosten könnte ich dann erst mit der ESt 2016 steuerlich geltend machen, soweit ich das verstanden habe.

    Teils Teils, bitte oben noch einmal genau lesen.


    Notarkosten Grundschuldbestellung = Werbungskosten im Zeitpunkt der Zahlung
    Notarkosten Kaufvertrag = Anschaffungskosten Objekt (Grund+Boden und Gebäude)


    Das sagt Dir aber auch Dein Steuerprogramm.

  • Da hast Du natürlich recht, der erste Punkt fällt unter "Geldbeschaffungsmaßnahmen" und den kann ich für die ESt 2015 geltend machen.


    In 2015 habe ich natürlich noch "viel" Grunderwerbssteuer bezahlt.
    Dieser Punkt wird nun in der Software ausgeblendet (war unter "lineare Abschreibung"), da das Datum der Anschaffung März 2016 ist.
    D.h. ich kann den Kaufpreis zusammen mit der Grunderwerbssteuer und den Notarkosten Kaufvertrag erst nächstes Jahr anrechnen lassen, obwohl ich die Steuer in 2015 bezahlt habe?

    • Offizieller Beitrag

    D.h. ich kann den Kaufpreis zusammen mit der Grunderwerbssteuer und den Notarkosten Kaufvertrag erst nächstes Jahr anrechnen lassen, obwohl ich die Steuer in 2015 bezahlt habe?

    Natürlich, da es sich bei der GrErwSt ja um sog. Anschaffungsnebenkosten handelt.