Angabe von Sonderzahlung > teilw. Rückzahlung möglich?

  • Hallo,


    Ich habe folgende Sachlage, die ich bisher nicht eindeutig klären konnte.
    Ich erhalte ganz normal mein Gehalt, allerdings erfolgt im Monat Mai jeden Jahres eine Auszahlung der sogenannten "Unternehmenszielerreichung".


    Nun erfolgt diese Auszahlung zusammen mit der normalen Gehaltszahlung, sodass ich für den Monat Mai eine enorm hohe steuerliche Belastung habe.
    D.h. würde dies in 2 Einzelzahlungen erfolgen, bleibt natürlich ein "Haufen" mehr übrig. Aber durch die Gesamtauszahlung mit dem normalen Gehalt sind die Abzüge gewaltig.


    Kann ich mir diesen steuerlichen Nachteil "wiederholen"? Und wenn ja, wie? bzw als was ist dies und wie anzugeben?


    Viele Grüße

  • Mit der Einkommenssteuerklärung wird ja dann die Steuer für das Gesamteinkommen des Jahres berechnet. Ceteris paribus sollte sich dann eine Rückzahlung ergeben. Die vergleichsweise hohe Steuerbelastung im Mai ergibt sich ja aus der Monatslohnsteuertabelle.

  • mh...mir ist jetzt aber trotzdem nicht schlüssig wie und was anzugeben ist...bzw ob ich nun etwas davon wiederbekomme?
    oder nicht...


    bitte ausführlicher darlegen...Danke

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich mir diesen steuerlichen Nachteil "wiederholen"?

    Welcher steuerlicher Nachteil? Das Lohnsteuerabzugsverfahren ist doch eh nur eine Art Vorauszahlungsverfahren für Einkommensteuerzwecke.

    mh...mir ist jetzt aber trotzdem nicht schlüssig wie und was anzugeben ist...bzw ob ich nun etwas davon wiederbekomme?

    Das erfolgt durch Abgabe der Einkommensteuererklärung mit Anwendung der entsprechenden Steuertabelle und Anrechnung der im Lohnsteuerabzugsverfahren einbehaltenen Lohnabzugsbeträge.

  • ok..also brauche ich nichts weiter "gesondert" aufführen oder so ?das funktioniert "automatisch"?

  • mehr ist diesbezüglich nicht zu beachten?

    Nicht mehr, als wenn es diese Sonderzahlung nicht gäbe. Die Sonderzahlung ist genauso eine Einmalzahlung wie Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld oder die Auszahlung vom Stundenkonto u. ä.
    Du machst Deine Steuererklärung und beachtest dabei den Hinweis von miwe4:

    Du hast Deine Lohnsteuerbescheinigung grundsätzlich immer 1:1 zu übernehmen.

    Da ist die Einmalzahlung dann nämlich enthalten, auch die darauf gezahlte Steuer.


    Im Idealfall führt Dein Arbeitgeber einen Lohnsteuerjahresausgleich mit der Monatsabrechnung Dezember durch, da hast Du den "steuerlichen Nachteil" schon eher wieder drin. ;)
    Ansonsten bekommst Du das erst mit dem Steuerbescheid nach Erstellen der Steuererklärung ausgezahlt.