Steuerbescheid beim Finanzamt abholen

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht auch wieder zwei oder drei Tage Geduld haben.

    Das wird aber kaum etwas bringen, denn bei ihm fehlt der Button in Browserfenster zum Abholen des Bescheids. Das ist unabhängig davon, ob das Finanzamt einen Bescheid bereit stellt oder nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Zu früh gejubelt.

    Das hätte mich auch gewundert, wenn die E-Mail vom FA etwas an Deinem Problem geändert hätte.


    Was wird Dir eigentlich unter Punkt 4 angezeigt? Steht da etwas davon, wann Du die Erklärung abgesandt hast? Ein Screenshot wäre mal zur Eindeutigkeit ganz nützlich.

  • Sehe ich nicht so. Den Papierbescheid bekommt man auf jeden Fall. Hier geht es nur darum, ob man zusätzlich den elektronischen Bescheid haben möchte. Und da wüßte ich keinen vernünftigen Grund, warum nicht.

    Das war klar - irgendwie scheint Billy immer etwas zu korrigieren zu haben, wenn ich etwas schreibe. Ich habe nur die Aussage von tomjones1 bezweifelt, der behauptet, dass "in der Regel auf diesen Service der Finanzverwaltung niemand verzichtet".
    Wenn ich mir die Statistiken der Finanzämter ansehe, wollen nur recht wenige den elektronischen Bescheid (ist ja bei der vorausgefüllten Steuererklärung nicht anders, auch wenn es schon viele könnten). Aber vielleicht haben tomjones1 oder Billy neuere Statistiken ....

  • Das sollte meiner Erinnerung nach seit etwa Veranlagungszeitraum 2007/2008 in allen Bundesländern gehen.

    Ich hatte hier geschaut:


    Das war für mich Aussage genug, daß es nicht in allen Bundesländern geht. Hätte ich aber noch auf "Länder" geklickt, hätte ich lesen können




    Wie soll denn eine elektronische Bescheiddatenrückübermittlung funktionieren, wenn der elektronische Erklärungsversand so nicht läuft?

    Das eine (beleglose Abgabe) hat(te) mit dem anderen (Bescheiddatenrückübermittlung) doch nichts zu tun, es gibt doch auch die Abgabe ohne elektronisches Zertifikat, also nicht papierlos, weil die unterschriebene komprimierte Steuererklärung zum FA geschickt werden muß.


    Für mich wie gesagt nicht, denn er hat es ja selber durch die Formulierung "in aller Regel" relativiert.

    Dann ist dieser Satz, wenn man ihn so interpretieren will, ein Oxymoron. :S

    • Offizieller Beitrag

    Das war klar - irgendwie scheint Billy immer etwas zu korrigieren zu haben, wenn ich etwas schreibe.

    Das ist Unsinn! Du befindest Dich in einem öffentlichen Diskussionsforum. Mehr ist dazu nicht zu sagen.

    • Offizieller Beitrag

    Immer noch keine Anzeige auf der WebSite.

    Wird auch nicht kommen. Deinem Screenshot nach hast Du aus der Datenbank nicht versandt, sonst müßte das entsprechend vermerkt sein wie in meinem Screenshot zu sehen.

  • Wird auch nicht kommen. Deinem Screenshot nach hast Du aus der Datenbank nicht versandt, sonst müßte das entsprechend vermerkt sein wie in meinem Screenshot zu sehen.

    Dann habe ich also meine EKSt-Erklärung gar nicht eingereicht? Wie kann man den papiernen Bescheid bekommen, wenn man gar nichts eingereicht hat? Jetzt habe ich auch noch den Sendebericht gefunden:


    Zitat.


    ELSTER Sendebericht
    Art der Erklärung
    Einkommensteuererklärung 2015
    Name
    Werner XXXXX
    ELSTER-Steuernummer
    2628041982101
    Steuerbescheid-Rückübermittlung
    Ja (Benachrichtigung: werner.xxxxx@t-online.de)
    Signatur-Zertifikat
    Software-Zertifikat (ELSTER-Basis): NeuesKon_elster_2048.pfx
    Belege und Anlagen werden nachgereicht
    Ja
    Transferticket
    0565458505011820356
    Telenummer
    NTB
    Sendedatum
    06.03.2016 10:43:05 Uhr
    Produkt
    WISO steuer:Web 2016
    Programmversion
    23.04.1353
    ERiC-Version
    23.2 (02.01.2016)



    Das ist wohl der letzte Beweis, dass hier ein Softwarefehler vorliegt?

    • Offizieller Beitrag

    Dann habe ich also meine EKSt-Erklärung gar nicht eingereicht?

    Nein, das bezweifele ich ja nicht. Allerdings ist scheinbar Deine Datenbank auf dem Stand von vor der Abgabe. Ich weiß nicht, ob und wie das passieren kann - deshalb solltest Du auf jeden Fall das mit dem Support klären.
    Mir ging es nur darum darzulegen, warum ich nicht erwarte, daß die Abrufmöglichkeit bei Dir plötzlich auftaucht. Der Zug ist nach meinem Verständnis abgefahren und mir scheint hier der analoge Fall vorzuliegen, wie wir es hier im Forum öfter geschildert bekommen von Anwendern der lokal installierten Software. Aber da ist die Ursache klar: sie haben nach dem Absenden nicht gespeichert oder hatten einen Rechner-Crash und kein Backup von nach der Abgabe.
    Wie gesagt, ohne Support-Hilfe kommst Du hier meiner Ansicht nach nicht weiter.

  • So jetzt habe ich auf´s Geradewohl noch einmal meinen abgeschlossenen Steuerfall an das Finanzamt per Elster geschickt und siehe da, der Bescheid erschien umgehend auf der Website. Ich erinnere mich jetzt, dass ich mir nach der erstmaligen Übersendung den Steuerfall nochmal angesehen habe. Dabei habe ich so getan, als wollte ich den Fall ausdrucken. Und das hat beim Programm offenbar zu einem Schluckauf geführt. Habe dem support davon berichtet. Müsste eigentlich reparabel sein.
    Vielen Dank für die Hilfestellungen.

    • Offizieller Beitrag

    So jetzt habe ich auf´s Geradewohl noch einmal meinen abgeschlossenen Steuerfall an das Finanzamt per Elster geschickt und siehe da, der Bescheid erschien umgehend auf der Website.

    Verblüffend. ;) Vielen Dank für die Info. :thumbsup:

  • So jetzt habe ich auf´s Geradewohl noch einmal meinen abgeschlossenen Steuerfall an das Finanzamt per Elster geschickt

    Frage in die Runde: Was passiert eigentlich, wenn man den eigentlich schon abgeschlossenen Steuerfall mit elektronischem Zertifikat erneut übermittelt? ?(

  • erneut übermittelt?

    mit dem Programm Steuer:Sparbuch (nicht web) wird ein "Testversand" (mit Zertifikat) ohne Hinweis dass die Erklärung schon mal gesendet wurde anstandslos durchgeführt.


    Für einen erneuten "richtigen" Versand besteht meinerseits eigentlich kein Anlass, da es ja keine Beanstandungen gab.


    Die Programmhilfe schreibt folgendes:

    Zitat


    Falls Sie nach erfolgtem Versand Ihrer Daten einen Fehler in Ihrer Erklärung bemerken, ist das kein Problem. Sie müssen lediglich den Fehler korrigieren und Ihre Daten erneut versenden. Da die Telenummer - also der Schlüssel zu Ihren Daten - immer fest mit dem entsprechenden Ausdruck verbunden ist, kann der Sachbearbeiter beim Finanzamt nur auf die korrigierten Daten zugreifen. Die falschen Daten, für die Sie ja keinen Ausdruck mit der Telenummer an das Finanzamt senden - werden dort automatisch gelöscht. Sie müssen also lediglich darauf achten, dass der von Ihnen an das Finanzamt geschickte Ausdruck die gleiche Telenummer hat, wie die von Ihnen an das Finanzamt geschickte Steuererklärung.
    Wichtig ist, dass Sie die verschickte Steuererklärung speichern und gegebenenfalls für die Rückübermittlung aufheben - nur so können Sie sich den Bescheid auch elektronisch wieder beim Finanzamt herunterladen und mit den vom WISO steuer:Sparbuch errechneten Werten vergleiche


    Also fallen "nicht geänderte" Erklärungen gleich den Nirwana anheim. Weil ja nichts korrigiert wurde.


    OT. Bei unserer Buchhaltungssoftware schrillen alle Alarmglocken beim Versuch eine VA erneut durchzuführen. (ohne den Hinweis "Erneuter Versand auf Anforderung durch das Finanzamt" zu bestätigen)

  • Für einen erneuten "richtigen" Versand besteht meinerseits eigentlich kein Anlass, da es ja keine Beanstandungen gab.

    Genau das, also einen erneuten "richtigen" Versand, hat tomjones1 ja aber gemacht (wobei ich jetzt nicht weiß, ob in der papierlosen Variante) ...


    Das von dir aus der Programmhilfe Zitierte bezieht sich auf die nicht papierlose Variante - Stichwort "Telenummer" - ich meinte aber die Abgabe mit elektronischem Zertifikat, also papierlos.

  • Das von dir aus der Programmhilfe Zitierte bezieht sich auf die nicht papierlose Variante -

    Zitat von Hilfetext

    Falls Sie nach erfolgtem Versand Ihrer Daten einen Fehler in Ihrer Erklärung bemerken, ist das kein Problem. Sie müssen lediglich den Fehler korrigieren und Ihre Daten erneut versenden. ....Daten, für die Sie ja keinen Ausdruck mit der Telenummer an das Finanzamt senden



    Also ich bin der Meinung wenn da steht: erneut versenden, keinen Ausdruck senden, und Telenummer, dass es sich dann um einen Hilfstext für den Papierlosen versandt handelt. Nicht umsonst ist im Elster-Protokoll eine Telenummer vorhanden, was beim Ausdruck auf Papier/Formularvordrucke nicht der Fall ist.

    • Offizieller Beitrag

    Was passiert eigentlich, wenn man den eigentlich schon abgeschlossenen Steuerfall mit elektronischem Zertifikat erneut übermittelt?

    Gute Frage, die uns wohl nur jemand beantworten kann, der die vom FA eingesetzte Software kennt.


    Genau das, also einen erneuten "richtigen" Versand, hat tomjones1 ja aber gemacht (wobei ich jetzt nicht weiß, ob in der papierlosen Variante) ...

    Ich glaube nicht, daß das eine Rolle spielt ob mit oder ohne Zertifikat. Wenn ich das richtig verstehe, kann man in beiden Fällen neu übertragen und damit korrigieren, sofern der FA-Bearbeiter noch nicht mit der Bearbeitung des Steuerfalls begonnen hat. Die papierlose Variante hat in dem Zusammenhang dann den "Vorteil", daß der FA-Bearbeiter erst damit beginnt, wenn er die komprimierte Steuererklärung hat. Wobei bei der Auslastung der Finanzbeamten fraglich ist, ob es dadurch einen Unterschied/Vorteil gäbe.


    Wie auch immer, damit ist aber nicht geklärt, was genau passiert, wenn die Steuererklärung noch mal gesendet wird, wenn der Steuerfall eigentlich schon abgeschlossen ist und der Bescheid raus ist. Ich vermute garnichts, da ja da ohne Probleme der vorliegende Bescheid der erneuten Übertragung zugeordnet werden konnte. Aber das ist nur eine Vermutung.


  • Also ich bin der Meinung wenn da steht: erneut versenden, keinen Ausdruck senden, und Telenummer, dass es sich dann um einen Hilfstext für den Papierlosen versandt handelt. Nicht umsonst ist im Elster-Protokoll eine Telenummer vorhanden, was beim Ausdruck auf Papier/Formularvordrucke nicht der Fall ist.


    Nun, Du hast den Hilfetext verkürzt zitiert:

    Zitat von Hilfetext

    "Falls Sie nach erfolgtem Versand Ihrer Daten einen Fehler in Ihrer Erklärung bemerken, ist das kein Problem. Sie müssen lediglich den Fehler korrigieren und Ihre Daten erneut versenden. Da die "Telenummer" - also der Schlüssel zu Ihren Daten - immer fest mit dem entsprechenden Ausdruck verbunden ist, kann der Sachbearbeiter beim Finanzamt nur auf die korrigierten Daten zugreifen. Die falschen Daten, für die Sie ja keinen Ausdruck mit der Telenummer an das Finanzamt senden - werden dort automatisch gelöscht. Sie müssen also lediglich darauf achten, dass der von Ihnen an das Finanzamt geschickte Ausdruck die gleiche "Telenummer" hat, wie die von Ihnen an das Finanzamt geschickte Steuererklärung."

    Da im Text von einem an das FA geschickten Ausdruck die Rede ist, ist es also schon die papierne, also nicht papierlose Variante ... ^^