Hallo,
ich hoffe ich finde hier jemanden, der mir helfen kann. Mich beschäftigt nun schon die zweite Woche ein Problem, welches ich hoffe nun endlich geklärt zu haben. Ich bin mir aber nicht 100%-ig sicher, ob meine Lösung stimmt und bevor ich noch mehr falsch mache, frage ich lieber nochmal hier. Der Support hat mich hierher verwiesen, da er mir auf Grund des Steuerberatungsgesetzes nicht helfen darf.
Folgender Hintergrund:
Ich habe mit Wiso/ Mein Büro meine EÜR aus Buchungen ermittelt und dabei festgestellt, dass ich im Jahr 2015 (August) eine private Warenentnahme veranlasst und diese falsch gebucht habe. Eine Händlerrechnung über einen Wareneingang habe ich ursprünglich als Splittbuchung erfasst:
Gesamtausgabe 91,69 Euro
Teilausgabe 1: 71,08 Euro (Wareneingang)
Teilausgabe 2: 20,61 Euro (Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren))
Der sich aus Teilbuchung 2 ergebende Nettobetrag in Höhe von 17,32 Euro erschien somit als negativer Betrag in meiner EÜR (Zeile 20 – Sonstige
Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen).
Nach Prüfung habe ich diese Splittbuchung gelöscht und zunächst die Händlerrechnung in Höhe von 91,69 Euro komplett als Wareneingang verbucht (Vorsteuer 19%).
Dann habe ich die 20,61 Euro (private Warenentnahme) an Kasse gebucht.
1. Ich denke so müsste die Buchung stimmen?
Hieraus ergibt sich jetzt natürlich eine bereits Anfang September ans Finanzamt gemeldete falsche Umsatzsteuervoranmeldung für August 2015. Auch diese habe ich dann gestern (10.05.2016) berichtigt.
Aufgrund der falschen Meldung ergab sich ursprünglich ein Erstattungsbetrag in Höhe von 10,37€ durch das Finanzamt an mich. Richtig ist aber nur eine Erstattung von 7,01€.
2. Damit sich die Berechnung für die EÜR richtig zieht, habe ich die ursprüngliche falsche Meldung aus der Übersicht der Umsatzsteuervoranmeldungen gelöscht. Richtig?
Mein Problem ergibt sich nun durch den Jahreswechsel.
3. In meiner EÜR in Zeile 17 wird ja nun der tatsächlich über das Gesamtjahr 2015 erstattete Umsatzsteuerbetrag ausgewiesen. Muss ich das auch so lassen? Das Finanzamt wird doch den zuviel entrichteten Betrag jetzt kurzfristig wieder abbuchen. Aber jetzt ist ja bereits Mai 2016. Das buche ich doch dann auch als Umsatzsteuer-Vorrauszahlung in 2016 (1780) oder muss ich das noch ins Vorjahr 2015 buchen? Aber wenn ins Vorjahr, dann kann ich doch meine EÜR für 2015 jetzt noch gar nicht fertigstellen?
So langsam habe ich einen Knoten im Gehirn Ich hoffe wirklich sehr auf eure Hilfe