Ich kann in der Einksteuererklärung die Kosten in zwei verschiedene Felder eintragen. Kann mir jemand den Unterschied erklären?
Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte
Für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können die Fahrtkosten ab dem ersten Kilometer mit der Entfernungspauschale steuerlich geltend gemacht werden. Die Entfernungspauschale ist eine fahrzeugunabhängige Kilometerpauschale. Sie gilt für die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Unter der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteht der Gesetzgeber die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Abziehbare Aufwendungen zwischen Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte Die Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte und für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung sind unabhängig von der Art des benutzten Verkehrsmittels nur in Höhe der Pauschalen möglich. Die Entfernungspauschale ist eine fahrzeugunabhängige Kilometerpauschale. Sie gilt für die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte sowie für Familienheimfahrten und beträgt 0,30 € je Entfernungskilometer. Die Entfernungspauschale ist auf einen Höchstbetrag von insgesamt 4.500 € begrenzt. Ein höherer Betrag ist nur anzusetzen bei Nutzung eines Kraftfahrzeugs oder wenn die Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen. Vielen Dank |