Unterhalt an Bedürftige Personen - keine Anrechnung

  • Hallo,


    Ich lebe mit meiner Partnerin und meinem Sohn unter einem Dach. 2015 habe ich meine Partnerin für 3 Monate unterstützt, da zu diesem Zeitpunkt die Zahlung des Elterngeldes ausgelaufen war. Soweit ich verstanden habe, kann ich für die Unterstützung monatlich € 706 geltend machen.



    Trotz Eintragung der 3 Monate (Okt - Dez 2015, € 2118), wird der Betrag nicht angerechnet, ich erhalte folgende Botschaft am Ende des "Im Haushalt lebende Personen" Menüs:


    XXX ist während des gesamten Unterstützungszeitraums nicht unterhaltsberechtigt.
    XXX gehört zum unterstützten Haushalt und zieht Nutzen aus den Unterhaltszahlungen. Deshalb entfällt ein Teil dieser Leistungen auf diese Person und ist nicht abzugsfähig.
    Gehört XXX zum unterstützten Haushalt und versorgt sich eigenständig, muss dies der Finanzbehörde glaubhaft gemacht werden.
    Trifft dies zu, dann sollte in dieser Eingabemaske die Angabe, dass XXX unterstützt wird, deaktiviert werden.


    Kann mir jemand erklären, was ich falsch mache, oder ob ich komplett auf dem falschen Dampfer bin?


    Vielen Dank!


    N.

    • Offizieller Beitrag

    Halt irgendwo ein falsches Kreuzchen gesetzt. Ohne bereinigte Screens ist man da leider zu einem Ratespiel verdammt, was man aber ungern macht. Ansonsten einfach mal unter Naturalunterhalt mittels der Programmhilfe oder auch der erweiterten Forumssuche nachlesen.


    Und natürlich auch Bedenken, dass die unterhaltene Person kein eigenes Vermögen über 15.500€ haben darf. Also Sparbücher zusammenrechnen.

  • Sehr berechtigt, screenshots helfen immer :) Hoffe die unten abgebildeten Eingaben verdeutlichen mein Problem...


    Vielen Dank schon einmal für die schnelle Antwort. Vermögen unter 15.500 müsste passen.


    Also die Erfassung des Haushalts:



    Plus die Erfassung meiner Partnerin:


    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du "eheähnlicher Partner" anklickst, dann musst Du auch die Kürzung öffentlicher Mittel etc. bejahen. Ansonsten geht das nicht.


    Ich würde das Verhältnis aber generell mit der Einstufung "Mutter des nichtehelichen Kindes" bezeichnen.

    • Offizieller Beitrag

    Würde ich auch machen - aber dazu müßte der Sohn ebenfalls mit erfaßt werden, was derzeit wohl (noch) nicht der Fall ist:

    Ist überhaupt nicht notwendig, wenn der Eintrag geändert wird. Der Sohn interessiert insoweit dann überhaupt nicht mehr und wird, meiner Erinnerung nach, dann auch vom Programm ausgeblendet.

  • Der Sohn interessiert insoweit dann überhaupt nicht mehr und wird, meiner Erinnerung nach, dann auch vom Programm ausgeblendet.

    Ausblenden ist das eine (könnte daran liegen, daß der Wohnort des Sohnes ja an anderer Stelle erfaßt wird), werden diese Daten dann auch nicht übertragen? Wenn nicht, dann wäre es tatsächlich nicht erforderlich.
    Ich würde es trotzdem eintragen, schon der Vollständigkeit halber und weil man ja nicht weiß, was alles an Daten übertragen wird und was nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Was soll die Diskussion an dieser Stelle? Hast Du Dir die von mir dem TE empfohlene Einstellung überhaupt mal angeschaut? Wohl nicht, denn dann wäre Dir die nachfolgende Veränderung der Eingabemaske aufgefallen. Dem TE ist damit mitnichten gedient.


    Für die kindbezogenen Angaben gibt es übrigens die Anlage Kind. Und das FA weiß sich bei der Ermittlung von Familienverhältnissen auch zu helfen.

  • Und das FA weiß sich bei der Ermittlung von Familienverhältnissen auch zu helfen.

    ... was im Ergebnis fehlerbehaftet sein kann (wer arbeitet, kann Fehler machen). Eine Angabe des Kindes an diesser Stelle kann definitiv nicht falsch sein.


    Und wie Du weißt, kenne ich diese Maske sehr wohl, was soll also dieser Vorwurf? ?(

    • Offizieller Beitrag

    Und wie Du weißt, kenne ich diese Maske sehr wohl, was soll also dieser Vorwurf?

    Weil es den TE wahrscheinlich verwirrt. Ich bitte ihn, die Einstellung zu ändern, damit sein Problem gelöst wird und Du fängst eine Diskussion zum Kind an, das, bei geänderter Einstellung an dieser Stelle, im Rahmen des § 33a EStG dann überhaupt keine Rolle mehr spielt.

  • Hallo, vielen Dank für die lebhafte Diskussion, wenn ich folge, so geht es zum einen um die Änderung des Verwandschaftsgrades... Leider ändert sich hierbei nichts. Ich habe aber noch ein zwei Ideen. Die Kürzung könnte der Weg sein. Da werde ich morgen Abend weiterfriemeln.


    Nun, ich habe mein Kind bereits eingetragen, daher bin nun etwas verwirrt, muss ich mich denn noch gesondert selbst eintragen (Anzahl im Haushalt lebende Personen), ich bin davon ausgegangen, das sei für mich schon automatisch angenommen...


    Vielen Dank!

  • Nun, ich habe mein Kind bereits eingetragen, daher bin nun etwas verwirrt, muss ich mich denn noch gesondert selbst eintragen (Anzahl im Haushalt lebende Personen), ich bin davon ausgegangen, das sei für mich schon automatisch angenommen...

    Du hast recht, Du mußt Dich natürlich nicht selbst eintragen. Und ich habe mich von der gewissen Unlogik der Formulierung in der Maske irritieren lassen (konnte gestern nicht im Programm nachsehen), Du hast also offensichtlich doch Deinen Sohn schon eingetragen:



    Was ich im Test noch festgestellt habe: Die Unterhaltsberechtigung hängt auch vom Einkommen des Unterhaltsverpflichteten ab - salopp formuliert "Kinder zuerst" (Rangfolge im Unterhaltsrecht). Vielleicht ändert sich deswegen nichts, weil Dein Einkommen nicht hoch genug ist. Du kannst das ja im Planspielmodus (unter "Werkzeuge" zu finden) mal durchspielen.