Zinsen eines Studienkredites der NRW-Bank

  • Hallo zusammen,


    im Wintersemester 2009/2010 hatte ich mich bei der Uni Köln eingeschrieben. Ich hatte mir gleichzeitig einen Studienkredit von der NRW-Bank zugelegt, um die Studiengebühren in Höhe von 500,00 € pro Semester zu zahlen. Hier sind nun Zinsen angefallen, die ich jedoch noch nicht zurück gezahlt habe. Jedes Jahr kommen also Zinsen dazu, die als "gestundete Zinsen" ausgewiesen werden.


    Ich habe bisher noch keine Steuererklärung gemacht. Die hole ich nun nach. Und zwar auch mittels "gesondertem Verlustfeststellungsantrages" für die letzten 7 Jahre. Dies ist meines Wissen noch möglich (http://www.e-fellows.net/Studi…euervorteil-Studienkosten). Sollte nun irgendwann entschieden werden, dass die Kosten der Erstausbildung auch als Werbungskosten absetzbar sind, so kann ich hier auch die Zinsen meines Studienkredites angeben.


    Die Frage die sich mir nun stellt: Kann ich die gestundeten Zinsen in den entsprechenden Jahren, in denen sie angefallen sind, absetzen oder erst, wenn ich sie zurück zahle? Das verstehe ich nicht ganz.


    Wäre super, wenn ihr mir helfen könnt!


    Vielen Dank


    LG
    Christopher

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage die sich mir nun stellt: Kann ich die gestundeten Zinsen in den entsprechenden Jahren, in denen sie angefallen sind, absetzen oder erst, wenn ich sie zurück zahle?

    Wie immer gilt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG. Nach § 11 Absatz 2 EStG sind etwaige Aufwendungen ggf. im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung zu berücksichtigen.


    Bitte künftig auch einmal die erweiterte Forumssuche nutzen: https://www.buhl.de/wiso-softw…p?search/&q=studienkredit

  • Bevor ich einen neuen Thread eröffne, versuche ich es lieber einmal hier.

    Leider ist die Antwort von miwe4 etwas kurz, daher muss ich nochmal nachfragen.


    Verstehe ich das richtig, die gestundeten Zinsen eines Studienkredits sind erst in dem Jahr in welchem sie fällig werden absetzbar und nicht in dem Zeitraum in welchem sie entstehen?

    • Offizieller Beitrag

    Verstehe ich das richtig, die gestundeten Zinsen eines Studienkredits sind erst in dem Jahr in welchem sie fällig werden absetzbar und nicht in dem Zeitraum in welchem sie entstehen?

    Genau das steht oben geschrieben. Die Antwort ist zwar kurz, aber aussagekräftig. Und man kann auch einmal bei den verlinkten Fundstellen weiter nachlesen.


    Künftig einfach einmal selber die entsprechenden Stichworte in die erweiterte Forumssuche eingeben.

    • Offizieller Beitrag

    Leider ist die Antwort von miwe4 etwas kurz, daher muss ich nochmal nachfragen.

    Die Nachfrage würde sich eigentlich erübrigen, wenn Du mal den von miwe4 eingestellten Link zum § 11 Absatz 2 EStG gefolgt wärst. Da steht eindeutig im Absatz (2): "Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. ". Allerdings schreibt auch miwe4 klar: zum "... Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung".

    Verstehe ich das richtig, die gestundeten Zinsen eines Studienkredits sind erst in dem Jahr in welchem sie fällig werden absetzbar und nicht in dem Zeitraum in welchem sie entstehen?

    Ja, so ist es. Ist ja auch verständlich, denn genauso gut könnten Dir Zinsen oder Kreditrückzahlung rein hypothetisch später erlassen werden.

  • alles klar. Danke!


    PS: diese Ausführungen zu "mal dem Link folgen" "Forensuche benutzen"...etc. Warum jemanden so stressen? Die Forensuche habe ich ja offensichtlich benutzt, dieser Thread ist von 2016. Manche Sachen versteht nicht jeder gleich auf Anhieb und man braucht es vielleicht nochmal in anderen Worten bestätigt. Regt euch da doch nicht so auf.

    Danke jedenfalls für eure Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    PS: diese Ausführungen zu "mal dem Link folgen"

    O.k., das nächste mal lassen wir Dich also einfach vor der nicht abgeschlossenen Tür und überlassen es Dir, diese zu öffnen.

    Warum jemanden so stressen?

    Tipps zur einfachen Lösung Deines Problems sind für Dich Stress? :/ Dann würde ich Dir einen Steuerberater empfehlen.

    Manche Sachen versteht nicht jeder gleich auf Anhieb und man braucht es vielleicht nochmal in anderen Worten bestätigt.

    Das ist ja in Ordnung. Denn....

    Regt euch da doch nicht so auf.

    ... dem ist absolut nicht so. Du wirst Dich wundern, wie viele Leute hier schon Links oder bereits gegebene Antworten übersehen haben und wenn man die auf diese einfachen Möglichkeiten hinweist, mit denen sie das nächste mal das Problem eigenständig und ohne "Stress" lösen können, dann habe diese eine ganze Menge gewonnen. Daß damit nicht jeder etwas anfangen kann, müssen wir halt in Kauf nehmen.

    Danke jedenfalls für eure Hilfe

    Aber gerne.