Hallo zusammen,
im Wintersemester 2009/2010 hatte ich mich bei der Uni Köln eingeschrieben. Ich hatte mir gleichzeitig einen Studienkredit von der NRW-Bank zugelegt, um die Studiengebühren in Höhe von 500,00 € pro Semester zu zahlen. Hier sind nun Zinsen angefallen, die ich jedoch noch nicht zurück gezahlt habe. Jedes Jahr kommen also Zinsen dazu, die als "gestundete Zinsen" ausgewiesen werden.
Ich habe bisher noch keine Steuererklärung gemacht. Die hole ich nun nach. Und zwar auch mittels "gesondertem Verlustfeststellungsantrages" für die letzten 7 Jahre. Dies ist meines Wissen noch möglich (http://www.e-fellows.net/Studi…euervorteil-Studienkosten). Sollte nun irgendwann entschieden werden, dass die Kosten der Erstausbildung auch als Werbungskosten absetzbar sind, so kann ich hier auch die Zinsen meines Studienkredites angeben.
Die Frage die sich mir nun stellt: Kann ich die gestundeten Zinsen in den entsprechenden Jahren, in denen sie angefallen sind, absetzen oder erst, wenn ich sie zurück zahle? Das verstehe ich nicht ganz.
Wäre super, wenn ihr mir helfen könnt!
Vielen Dank
LG
Christopher