Vermietung an Angehörige

  • Hallo!


    Ich wohne in einem 2 Familienhaus, nutze eine Wohnung selber und eine vermiete ich an meine Mutter. Zu einem ganz normalen Mietpreis, also nicht gemindert oder so.
    Kann ich das unter zu normalen Wohnzwecken vermietet laufen lassen oder muss das zwingend in davon verbilligt überlassen oder an nahe Angehörige vermietet rein? Ich möchte umgehen die ortsübliche Marktmiete angeben zu müssen... müsste ich erst aufwendig herausfinden. Die Miete ist so hoch das das Amt Sie ohne Abzüge akzeptiert, also so hoch wie Ihr die Mietkosten maximal zustehen.


    Bei den Werbungskosten muss ich dann noch die laufenden Betriebskosten eingeben. Muss ich da alles komplett angeben? Also meine Kosten und die meines Mieters (Mutter). Steht ja alles zusammen drauf. Oder nur meine Kosten?
    Ich habe aber auch bei den Mieteinnahmen die erstellte Nebenkostenabrechnung eingegeben bei Betriebskosten. Aber eben nur den Teil der meine Mutter betrifft.


    Dankeschön Ihr lieben!


    Janine

    • Offizieller Beitrag

    ... oder muss das zwingend in davon verbilligt überlassen oder an nahe Angehörige vermietet rein?

    Das musst Du in diesem Fall zwingend machen.

    Die Miete ist so hoch das das Amt Sie ohne Abzüge akzeptiert, also so hoch wie Ihr die Mietkosten maximal zustehen.

    Das spielt keine Rolle. Das zu prüfen obliegt dem Finanzamt. Du lieferst nur die entsprechenden Angaben dazu.

    Bei den Werbungskosten muss ich dann noch die laufenden Betriebskosten eingeben. Muss ich da alles komplett angeben? Also meine Kosten und die meines Mieters (Mutter). Steht ja alles zusammen drauf. Oder nur meine Kosten?
    Ich habe aber auch bei den Mieteinnahmen die erstellte Nebenkostenabrechnung eingegeben bei Betriebskosten. Aber eben nur den Teil der meine Mutter betrifft.

    Das kommt darauf an, es gibt da verschiedene Möglichkeiten. Am einfachsten alle Kosten eingeben und, soweit anzuwenden, nach dem Verhältnis der eingegebenen Wohn-/Nutzflächen zuordnen lassen. Aber beachten, dass es auch zwingend direkt zuzuordnende Kosten gibt. Einfach mal ein bisschen mit dem Programm testen lesen und lernen, am besten mit einem Testfall.

  • Mich irritiert das nur weil ich bei Wasser, Gas und Heizung ja nicht 50% nehmen kann. Da hat doch jede der beiden Wohnungen Ihren individuellen Verbrauch? Grundsteuer und Schornsteinfeger ist natürlich 50%. Wobei ich Schornsteinfeger und Heizungswartung bereits bei allgemeine Ausgaben/Nebenkosten- Hausgeldabrechnungen drin hab mit 50%. Soll ich die echt noch mal erfassen?

    • Offizieller Beitrag

    Mich irritiert das nur weil ich bei Wasser, Gas und Heizung ja nicht 50% nehmen kann. Da hat doch jede der beiden Wohnungen Ihren individuellen Verbrauch?

    Aber beachten, dass es auch zwingend direkt zuzuordnende Kosten gibt.


    Grundsteuer und Schornsteinfeger ist natürlich 50%.

    Aber nur, wenn die Wohn-/Nutzfläche beider Wohnungen wirklich gleich ist.


    Wobei ich Schornsteinfeger und Heizungswartung bereits bei allgemeine Ausgaben/Nebenkosten- Hausgeldabrechnungen drin hab mit 50%. Soll ich die echt noch mal erfassen?

    Da verstehe ich nicht, was du meinst.

  • Na unter Allgemeine Ausgaben gibt es den Punkt Nebenkosten Hausgeldabrechnung. Und dort habe ich Schornsteinfeger und Heizungswartung angegeben. 50% weil beide Wohnungen gleich groß sind.
    Und nun soll ich bei vermietete Wohnungen alles noch mal angeben? das finde ich so fraglich. Ob man da auf dem Finanzamt eine Auskunft dazu bekommt? Aber die kennen ja das Programm nicht.


    Vielleicht kennt sich da ja jemand aus hier?


    Was ich auch so fraglich finde ist der Punkt selbst genutzte Objekte (auch bei teilweiser Vermietung). Da habe ich meine und die vermietete Wohnung eingetragen. Nur der nächste Punkt ist dann: Haben Sie 2015 ein Haus, eine Wohnung oder Teile davon vermietet? Da kann ich das noch mal eintragen aber das ist doch dann doppelt???

    • Offizieller Beitrag

    Das ist ja nur der bei V+V nicht abziehbare Teil, der ausschließlich auf Deine Wohnung entfällt. Du darfst da natürlich dann auch nur diesen 50%igen Anteil dort eintragen.


    Sicher, dass beide Wohnungen dieselbe Größe haben? Ich frage nur wegen Terrasse, Balkon, Dachschrägen, etc. . Die Einheitswerterklärungen der Bewertungsstelle zu dem Objekt hast Du vorliegen mit ihren Wohn-/Nutzflächenberechnungen.

  • Nein, es sind exakt die gleichen Wohnungen ohne Schrägen, Balkon usw.


    Und das versteh ich nicht -->Das ist ja nur der bei V+V? nicht abziehbare Teil, der ausschließlich auf Deine Wohnung entfällt. Du darfst da natürlich dann auch nur diesen 50%igen Anteil dort eintragen.

    • Offizieller Beitrag

    Und das versteh ich nicht -->Das ist ja nur der bei V+V? nicht abziehbare Teil, der ausschließlich auf Deine Wohnung entfällt. Du darfst da natürlich dann auch nur diesen 50%igen Anteil dort eintragen.

    Die 50% auf die vermietete Wohnung entfallenden Aufwendungen wirken sich ja bei bei V+V als Werbungskosten steuerlich voll aus. Die da nicht abziehbaren auf Deine Wohnung entfallenden 50% können, soweit es sich um Kosten i.S.d. § 35a EStG handelt, dann dort angesetzt werden. Aber nur die und nicht mehr.


    Schau Dir nach Deinen Eintragungen auch einmal die detaillierte Steuerberechnung nebst Erläuterungen genauer an.