Hallo,
ich habe gerade meinen Bescheid abgerufen. Die Verpflegungspauschalen Inland sind anstandslos anerkannt worden, die für's Ausland komplett abgelehnt.
Existiert hier eine andere Nachweispflicht oder woran mag das liegen?
Ich danke!
Hallo,
ich habe gerade meinen Bescheid abgerufen. Die Verpflegungspauschalen Inland sind anstandslos anerkannt worden, die für's Ausland komplett abgelehnt.
Existiert hier eine andere Nachweispflicht oder woran mag das liegen?
Ich danke!
Existiert hier eine andere Nachweispflicht oder woran mag das liegen?
Was steht denn in den Erläuterungen zum Bescheid? Wir können sonst nur in die Glaskugel schauen.
Hallo taxomat,
es gibt hier unterschiedliche Gründe. Ich habe einmal meine zugegebener Maßen unklare Kristallkugel befragt und folgende Antwortmöglichkeiten gefunden:
a) die Auslandsreisen wurden nicht ausreichend glaubhaft gemacht (Grund, wo übernachtet, Erstattungen, ...).
b) Anwendung von R 4.12 Anl. a: "die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar (R 9.7 Absatz 3 LStR und Rz. 123 des BMF-Schreibens vom 24. Obtober 2014, BStBl. I S. 1412)."
c) keine klare Trennung von privaten Kosten und beruflichen Kosten (§ 12 EStG).
Es gibt sicher noch mehr Gründe, aber wichtig für dich sind die von Billy genannten Erläurterungen im Bescheid.
Glaskugel reiben bin ich dabei: [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/sm…_emoticons_glaskugel4.gif]
Die Verpflegungspauschalen Inland sind anstandslos anerkannt worden, die für's Ausland komplett abgelehnt.
Berufskraftfahrer/Lkw-Fahrer, der in Fahrerkabine übernachtet?
Übernachtungskosten bei LKW-Fahrern - Quelle: Buhl steuernsparen.de
Ansonsten denke ich auch, dass die Erläuterungen zum ESt-Bescheid Aufschluss für uns alle bringen sollten.
Oh, hier war ja richtig was passiert, muss die Benachrichtigung übersehen haben!
Ich hatte den Bescheid über das Programm abgerufen, da hatte ich die Option mit den Erläuterungen glatt übersehen!
Allerdings sind dort lediglich Anmerkungen zur Vorläufigkeit vorhanden. Nichts spezifisches zu den Mehraufwendungen Verpflegung Ausland...
In der Gesamtsumme scheint es sich allerdings gar nicht auszuwirken, dass dieser Betrag auf null gesetzt wurde, was mich wundert.
Was sagt die Glaskugel? Beziehungsweise wie kann ich hier für Klarheit sorgen?
Danke!
Was sagt die Glaskugel? Beziehungsweise wie kann ich hier für Klarheit sorgen?
Die Glaskugel wird hier nicht viel sagen können. Inzwischen müsste ja auch der Papierbescheid vorliegen - Abweichungen zur Erklärung müssen darin erläutert werden. Und sonst zum Telefonhörer greifen und beim Finanzamt nachfragen (die Telefonnummer ist ja auf dem Bescheid angegeben).
Allerdings sind dort lediglich Anmerkungen zur Vorläufigkeit vorhanden. Nichts spezifisches zu den Mehraufwendungen Verpflegung Ausland...
Dann wurde Deinem Antrag anscheinend in vollem Umfang entsprochen. Oder Du übersiehst schlicht und einfach den Bereich "Erläuterungen", da das auch schon mal auf Seite 3 oder 4 kommen kann.
In der Gesamtsumme scheint es sich allerdings gar nicht auszuwirken, dass dieser Betrag auf null gesetzt wurde, was mich wundert.
Etwaige steuerfreie Erstattungen seitens des Arbeitgebers gegengerechnet?
Was sagt die Glaskugel?
s.o.