Hallo,
ich hatte nach dem ich den Bescheid erhalten habe und feststellen müsste, das die Kosten für die Flöte Unterricht und Hausaufgabenbetreuung für meiner Tochter nicht berücksichtigt wurde, Einspruch abgegeben.
Nun schreibt das Finanzamt, die Kosten für die Flöte Unterricht und für die Hausaufgabenbetreuung sind keine Kinderbetreuungskosten und werden daher nicht anerkannt.
Jetzt frage ich mich, was hat das eine mit dem anderen zutun?
Kann man die Kosten für die Flöte Unterricht nicht mehr absetzen?
vg
katip