Besteuerung von vor 2009 erworbenen Fonds

  • Hallo!
    Nur als Info:
    Mit einer bisher wenig beachteten Änderung im Investmentsteuergesetz zielen Bundesregierung und Finanzamt auf
    die künftigen Wertzuwächse im Fondsaltbestand vermögender Sparer. Das ist bitter für diejenigen, die darauf vertraut
    haben, dass sie ihre vor 2009 erworbenen Fonds auch noch in vielen Jahren verkaufen können, ohne auf die aufgelaufenen
    Gewinne Steuern zahlen zu müssen. Doch was seit 2009 mit Einführung der Abgeltungsteuer als quasi heilig vor dem
    Fiskus galt, verliert seine Heiligkeit Ende 2017. Ab 2018 greift dann der Fiskus ungerührt auf alle Gewinne zu, die ein
    Publikumsfonds erzielt, gleichgültig, wann ein Anleger die Fondsanteile erworben hat. Vielmehr muss die Depotbank
    jedes Privatanlegers beim Fondsverkauf künftig automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag plus
    gegebenenfalls Kirchensteuer von dem Gewinn abführen, der seit Anfang 2018 im Fonds entstanden ist.
    Quelle FAZ
    http://www.faz.net/aktuell/fin…dArticle=true#pageIndex_2

  • Abgesehen davon: es wird ja früh genug publiziert, der BFH und das BVerfG haben schon bestätigt, dass kein Steuergesetz "ewig" Geltung hat, sich also jeder Steuerpflichtige in seinem Dispositionen auch auf Änderungen einzustellen hat und zu guter Letzt:
    es steht WolfK ja frei, in der Steuererklärung die tatsächlich erzielten Gewinne anzugeben. Der Abzug ist als (vorläufige) Abgeltung analog zu Lohnsteuer ja wohl nicht gerade besonders viel (Lohnsteuer geht bis zu 45% Abzug).