Frage zu "N-AUS" Formular

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    Ich mache gerade meine Steuererklärung 2015 und komme trotz intensiver Suche beim Formular N-AUS aktuell nicht weiter.


    Situation:
    01.01.2015-31.03.2015: Arbeitnehmer Schweiz. Bruttogehalt ca 14.000 EUR
    01.04.2015-31.12.2015: Arbeitnehmer Deutschland, Bruttogehalt ca 36.000 EUR


    Ich habe folgende Werte eingetragen:
    35: Bruttoarbeitslohn aus D
    36: Bruttoarbeitslohn CH
    37: "null"
    38: Zwischensumme aus 35+36
    39: "null"
    40: "null"
    41: siehe 38


    42: Bruttoarbeitslohn D
    43: ?
    45: entspricht in dem Fall dem Bruttogehalt aus CH?


    Meine 2 Fragen:



    1) Ich komme auf 41 Tage Tätigkeit im Ausland 2015 (Urlaub, Kompensation...) und damit einem verbleibendem Arbeitslohn von 3275 EUR und damit einer Gesamtsumme des steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns von 3275 EUR.
    --> Kann dies so stimmen? Ich dachte, das komplette Gehalt aus dem Ausland (14.000EUR) sei steuerfrei unter Kenntnis des Progressionsvorbehaltes.
    ---> Der "verbleibende Arbeitslohn, der im Inland steuerpflichtig ist" übersteigt meinen Bruttoarbeitslohn in D. Ist das so richtig?


    2) Zeile 52: "Hinweis: Der steuerpflichtige Arbeitslohn (Ergebnis aus Zeile 45 zuzüglich Zeile 42 abzüglich Zeile 48 sämtlicher Anlagen N-AUS)ist – ggf. abweichend von dem Wert lt. Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung(en) – in Zeile 6 der Anlage N einzutragen."
    --> Wie kann ich denn in WISO in der Anlage N Zeile 6 den Bruttoarbeitslohn dann ändern? Sie stimmen nämlich nicht überein. Und unter "Lohnsteuerbescheinigungen" soll ich ja wohl kaum einen anderen Wert eintragen als in meiner Lohnsteuerkarte2015 steht, oder?


    Ich danke euch sehr


    Mit freundlichen Grüßen
    francis

  • Billy: Korrekt, das habe ich getan. Ich dachte, dies so in einem informationsblatt herausgelesen zu haben, in einem anderen athread wurde dies bereits ebenso vermittelt. Ich hoffe, ich habe dies nicht falsch verstanden?

  • Wow, ich bin total perplex, habe gerade eben mit einem Finanzbeamten meines Finanzamtes telefonisch gesprochen, dieser war sehr (!) hilfsbereit!


    Wenn es Nachfolgende interessiert: In o. beschriebenem Fall ist keine Anlage N-AUS notwendig, da zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht in D bestand. Meine Einkünfte aus der Schweiz müssen lediglich im Hauptvordruck S.4 in Z93-96 mit Bruttoeinkommen (bereits abzüglich Werbungskosten!) und Zeitraum angegeben werden. Bspw. ist keine genaue Benennung des Arbeitgebers vonnöten.
    Ich hoffe Anderen hilft diese Info auch.


    Schöne Grüße,
    francis

    • Offizieller Beitrag

    Wow, ich bin total perplex, habe gerade eben mit einem Finanzbeamten meines Finanzamtes telefonisch gesprochen, dieser war sehr (!) hilfsbereit!

    Das sind die dortigen Mitarbeiter i.d.R. immer. Es sind nämlich ganz normale Menschen wie Du und ich.


    Wenn es Nachfolgende interessiert: In o. beschriebenem Fall ist keine Anlage N-AUS notwendig, da zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht in D bestand. Meine Einkünfte aus der Schweiz müssen lediglich im Hauptvordruck S.4 in Z93-96 mit Bruttoeinkommen (bereits abzüglich Werbungskosten!) und Zeitraum angegeben werden. Bspw. ist keine genaue Benennung des Arbeitgebers vonnöten.

    Worauf Billy mit seiner Rückfrage hinaus wollte.


    Ich hoffe Anderen hilft diese Info auch.

    Vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Wow, ich bin total perplex, habe gerade eben mit einem Finanzbeamten meines Finanzamtes telefonisch gesprochen, dieser war sehr (!) hilfsbereit!

    Ich habe das nie anders erlebt.

    Worauf Billy mit seiner Rückfrage hinaus wollte.

    Genau.

  • Wow, ich bin total perplex, habe gerade eben mit einem Finanzbeamten meines Finanzamtes telefonisch gesprochen, dieser war sehr (!) hilfsbereit!


    Wenn es Nachfolgende interessiert: In o. beschriebenem Fall ist keine Anlage N-AUS notwendig, da zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht in D bestand. Meine Einkünfte aus der Schweiz müssen lediglich im Hauptvordruck S.4 in Z93-96 mit Bruttoeinkommen (bereits abzüglich Werbungskosten!) und Zeitraum angegeben werden. Bspw. ist keine genaue Benennung des Arbeitgebers vonnöten.
    Ich hoffe Anderen hilft diese Info auch.


    Schöne Grüße,
    francis

    Hallo Francis, wie war es mit Anlage N-AUS? Kein Problem mit Finanzamt?

  • Hallo Francis, wie war es mit Anlage N-AUS? Kein Problem mit Finanzamt?

    Na, das hat er doch hier erklärt.

    hmmm.... p. 96 sagt:

    Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt
    unterliegen, z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Insolvenzgeld,
    Krankengeld, Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen

    aus einem EU- / EWR-Staat oder der Schweiz (ohne Beträge
    lt. Zeile 28 der Anlage N)