Hallo liebe Forumsmitglieder,
Ich mache gerade meine Steuererklärung 2015 und komme trotz intensiver Suche beim Formular N-AUS aktuell nicht weiter.
Situation:
01.01.2015-31.03.2015: Arbeitnehmer Schweiz. Bruttogehalt ca 14.000 EUR
01.04.2015-31.12.2015: Arbeitnehmer Deutschland, Bruttogehalt ca 36.000 EUR
Ich habe folgende Werte eingetragen:
35: Bruttoarbeitslohn aus D
36: Bruttoarbeitslohn CH
37: "null"
38: Zwischensumme aus 35+36
39: "null"
40: "null"
41: siehe 38
42: Bruttoarbeitslohn D
43: ?
45: entspricht in dem Fall dem Bruttogehalt aus CH?
Meine 2 Fragen:
1) Ich komme auf 41 Tage Tätigkeit im Ausland 2015 (Urlaub, Kompensation...) und damit einem verbleibendem Arbeitslohn von 3275 EUR und damit einer Gesamtsumme des steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns von 3275 EUR.
--> Kann dies so stimmen? Ich dachte, das komplette Gehalt aus dem Ausland (14.000EUR) sei steuerfrei unter Kenntnis des Progressionsvorbehaltes.
---> Der "verbleibende Arbeitslohn, der im Inland steuerpflichtig ist" übersteigt meinen Bruttoarbeitslohn in D. Ist das so richtig?
2) Zeile 52: "Hinweis: Der steuerpflichtige Arbeitslohn (Ergebnis aus Zeile 45 zuzüglich Zeile 42 abzüglich Zeile 48 sämtlicher Anlagen N-AUS)ist – ggf. abweichend von dem Wert lt. Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung(en) – in Zeile 6 der Anlage N einzutragen."
--> Wie kann ich denn in WISO in der Anlage N Zeile 6 den Bruttoarbeitslohn dann ändern? Sie stimmen nämlich nicht überein. Und unter "Lohnsteuerbescheinigungen" soll ich ja wohl kaum einen anderen Wert eintragen als in meiner Lohnsteuerkarte2015 steht, oder?
Ich danke euch sehr
Mit freundlichen Grüßen
francis