Stomrechnung richtig eintragen

  • Hallo zusammen!
    Kann mir jemand bei folgendem Thema helfen?


    Und zwar geht es um die korrekte Eintragung der Stromrechnung, damit es am Ende auch korrekt in die Nebenkostenabrechnung einfließt:


    Wenn die Jahresrechnung des Stromanbieters vom 10.10.2015 - 19.10.2016 geht muss ich den Gültigkeitszeitraum auch so legen. Korrekt?
    Wenn die nächste Rechnung im Jahr 2017 kommt und beispielsweise vom 20.10.2016 - 20.10.2018 geht, muss ich auch das als Gültigkeitzeitraum eingeben!?


    Wenn ich jetzt allerdings immer vom 01.01. - 31.12. eines Jahres abrechne, dann fehlt mir in der Abrechnung für 2016 der Zeitraum von 20.10.2016 - 31.12.2016.
    Und dieser wird auch nicht bei der Abrechnung 2017 berücksichtigt.
    So verstehe ich das zumindest wenn es heißt: es wird nur das abgerechnet was im Abrechnungszeitraum liegt.


    Ist das richtig?
    Muss ich dann manuell Buchungen eintragen? Beispielweise die Abschläge zwischen 20.10.2016 und dem 31.12.2016?


    Vielen Dank für eure Hilfe.


    VG Uwe

  • Es gibt zwei Abrechnungsarten:
    Das Abflussprinzip
    Das Entstehungsprinzip


    Abflussprinzip:
    Es wird zu dem Zeitpunkt abgerechnet, an dem Geld fließt. Abschläge in dem Monat in dem sie gezahlt werden, Abrechnungen zum Zeitpunkt der Zahlung.
    Dies bietet sich im vorliegenden Fall an. Sonst gibt es ein nicht nachvollziehbares durcheinandergerechne.


    Entstehungsprinzip:
    Bietet sich an, wenn das Abrechnungsjahr mit dem Geschäftsjahr übereinstimmt. Unser Energieversorger rechnet 1.1.-31.12. ab, die Jahresabrechnung kommt immer im März. Ich buche dann die Abrechnung auf das alte Jahr.


    Schönen 4.Advent noch
    -Hi

  • Ich würde für die Zukunft bei allen Versorgern es so veranlassen, dass diese die Jahresabrechnung vom 1.1.-31.12. eines Jahres erstellen. as muss man denen NUR sagen, dann machen sie es auch.
    So verfahre ich bei meinem eigenen Versorger, was für diesen überhaupt kein Problem war.