Heizkostenverteiler defekt - Verbrauch schätzen

  • Hallo zusammen,


    beim Ablesen der Heizkostenverteiler war einer der HKV (Küche) defekt - d.h. das Display zeigt nichts mehr an. Für 2016 und bis zu Austausch in 2017 müssen wir den Verbrauch nun schätzen. Die Hilfe führt dazu aus


    "Was ist zu tun bei fehlerhaften Messwerten?
    Sind Messwerte von Zählern an Heizkörpern aus physikalischen Gründen nicht korrekt, so dürfen Sie nicht in der Heizkostenabrechnung verwendet werden.
    Ist das der Fall, so greift an dieser Stelle § 9a Absatz 1 der Heizkostenverordnung. Hiernach wird der Verbrauch anhand von vergleichbaren Vorjahreswerten ermittelt. Alternativ wird auch zugelassen, den Verbrauch anhand vergleichbarer Räume zu ermitteln.
    Ihnen liegen auch keine vergleichbaren Daten vor? Erstellen Sie eine verbrauchsunabhängige Abrechnung nach Fläche. Kürzen Sie allerdings das Abrechnungsergebnis um 15 %. Das entspricht der Berechnung gemäß § 12 Absatz 1 der Heizkostenverordnung."



    Beim ersten Schauen habe ich dazu im Programm selbst keine Eingabemöglichkeiten, Funktionen oder so gefunden. Bietet das Programm da eine Hilfestellung, die ich nicht gefunden habe? Ich hatte zuindest gehofft, eine Checkbox für "Verbrauch geschätzt" oder ähnlich zu finden. Und eine Erläuterung dazu müsste man ja auch mitgeben...


    Hat das einer von euch schonmal mit dem Hausverwalter abgerechnet und kann mir auf die Sprünge helfen?


    Danke schonmal und viele Grüße
    Daniel

  • Ich hatte einen solchen Fall noch nicht.
    So wie es in einschlägigen Vorschriften steht, würde ich den Durchschnittsverbrauch einer gewissen Zeit vorher (4 Jahre) ermitteln, durch 4 teilen und dann diesen Wert einsetzen.
    Denke, dass das ein akzeptabler Weg ist.


    Ist meine Meinung, sollte einer noch aussagefähige Vorgaben kennen, halt hier angeben.

  • Hatte ich vor Jahren schon einmal. Ich habe damals den Verbrauch der vorangegangenen letzten drei Jahre (können natürlich auch vier oder fünf Jahre sein) genommen und daraus dann den Schätzwert berechnet. Daraus den Zählerstand für den defekten Zähler ermitteln und im Programm eingeben. Den Eigentümer entsprechend informieren.
    Diese Methode ist in der Rechtsprechung abgesichert. Eine andere gibt es ja auch nicht.

  • Der Workflow wird von WISO nicht unterstützt. Wir hatten mehrere defekte Wasserzähler. Für die Zählerschätzung habe ich dann eigens ein Excel angefertigt und die dort berechneten Werte in WISO eingesetzt. Wichtig war mir, auch das Excel den Eigentümern zur Verfügung zu stellen, damit sie verstehen, wie die Schätzung zustande kommt. Auf jeden Fall kannst Du als Verwalter(in) zwar nichts dazu, dennoch ist die Situation irgendwie unangenehm.

  • Ich habe jetzt eine Abrechnung bekommen, die ein bundesweit tätiger Messdienstleister erstellt hat.
    Fakt war, dass in einer Wohnung direkt 2 HKV nicht funktioniert haben, der Verbrauch nicht übernommen werden kann.


    Deren Berechnung (Schätzung nach Grundanteilen für Einzelgeräte) lautet:


    (GVO / M2A x QN) - VGA


    GVO = Verbrauch der Liegenschaft ohne die zu schätzenden Nutzeinheiten
    M2A = Quadratmeter der Liegenschaft ohne die zu schätzenden Nutzeinheiten
    QN = Ihre Quadratmeter
    VGA = Verbrauch der abgelesenen Geräte


    Daraus konnte ich im Nachhinein, da die Berechnung zu spät kam, eine genauere Heizkostenabrechnung machen, es ergab sich eine um € 190,29 erhöhte Nachzahlung.

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für die tollen Infos! :)


    Leider bestätigt ihr, dass der Hausverwalter da keine Unterstützung bietet. :( Aber mit den Berechnungsvorschlägen kann ich etwas anfangen.


    Beste Grüße
    Daniel