Hallo Zusammen,
aus ausstehenden Forderungen beim Jahreswechsel habe ich die Umsatzsteuer auf dem Konto 1766 ("Umsatzsteuer nicht fällig") gehabt.
Jetzt kommt der Zahlungseingang im neuen Jahr und ich möchte ihn und die eingehende Umsatzsteuer korrekt verbuchen.
Muss ich die bisher auf Konto 1766 befindliche "Umsatzsteuer nicht fällig" vorher auf Konto 1776 "Umsatzsteuer 19 %" umbuchen, damit sie korrekt "ausgeglichen" wird?
Wie verhält es sich bei ER, die das alte Jahr betreffen, im alten Jahr eingehen, aber erst im neuen Jahr gezahlt werden?
Buche ich sie als Eingangsrechnungen ganz normal ein?
Oder sind das dann "Sonstige Verbindlichkeiten" bis zur Zahlung?
Wie muss ich dann die Vorsteuer behandeln ("Vst im Folgejahr abziehbar" 1548)?
Muss auch das Konto 1548 "Vst im Folgejahr abziehbar" zum Jahresbeginn auf 1576 "Abziehbare Vorsteuer" umgebucht werden, damit die Vorsteuer bei Zahlungsaugängen korrekt verbucht wird?
Diese Konstellation habe ich so leider noch nicht finden können.
Welche Buchungen sind da nötig?
Über Hilfe bei den notwendigen Schritten würde ich mich sehr freuen und danke Euch schon einmal sehr.
PS. Ich habe SKR 03 und Istversteuerung