Problem mit der Berechnung: Allgemeine Ausgaben

  • Hallo liebe User,


    habe derzeit ein Problem mit der Sparte allgemeine Ausgaben.


    kurz zur Info:
    Ich 30 Jahre, verheiratet (zusammenveranlagung, meine Frau ist Hausfrau), zusammen 1 leibliches Kind (1Jahr), 1 Kind welches meine Frau mit in die Ehe brachte (9 Jahre und in unserem Haushalt wohnend), 1 Kind (mein leibliches Kind, aus einer früheren Beziehung stammend, 8 Jahre und nicht in unserem Haushalt lebend), Ich habe die LK 3 und meine Frau die 5.


    Undzwar habe ich laut Programm eine Erstattung von 376,18€.


    Meine Werbungskosten liegen ja allein schon bei 2305,-€ (2063€ = Entfernungspauschale ; 103€ = Arbeitsmittel ; 20€ Bewerbungskosten ; 16€ Pauschale für Kontoführungsgebühren und 103€ Pauschale für weitere Arbeitsmittel) Pauschal besteuerte AG-Leistungen: 260€


    Wenn ich aber meine private Personenhaftpflichversicherung und die Kfz-haftpflichversicherug unter "Allgemeine Ausgaben" ---> "Versicherungen und Altersvorsorge" einpflege, wird dieser NICHT berücksichtigt!?


    Summe der Beiträge unter "Versicherungen und Altersvorsorge" ist 11.161€ (Hier sind aber Dinge wie Altersvorsorge Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, Krankenversicherungsbeiträge, Pflegeversicherung und eben jene Haftpflichtversicherungen schon vorhanden).


    Ich blicke leider nicht genau durch, bzw weiß ich leider nicht, inwiefern ich nun die Haftpflichversicherung, zumindest die Personenhaftpflicht, geltend machen kann.


    Wäre super, wenn mir jemand diesbezgl. weiterhelfen könnte. Benötige hier euren Rat ||


    liebe Grüße
    euer Andy

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich aber meine private Personenhaftpflichversicherung und die Kfz-haftpflichversicherug unter "Allgemeine Ausgaben" ---> "Versicherungen und Altersvorsorge" einpflege, wird dieser NICHT berücksichtigt!?


    Summe der Beiträge unter "Versicherungen und Altersvorsorge" ist 11.161€ (Hier sind aber Dinge wie Altersvorsorge Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, Krankenversicherungsbeiträge, Pflegeversicherung und eben jene Haftpflichtversicherungen schon vorhanden).

    Das Programm sagt Dir doch ggf., dass Du die entsprechenden Höchstbeträge in diesem Bereich ausgeschöpft hast. Einfach mal die Steuerberechnung nebst ausführlicher Erläuterungen detailliert anschauen. Auch die Erläuterungen in der Eingabemaske (rechtsseitig oder mit den vorstehenden Fragezeichen) sind i.d.R. sehr aufschlussreich.

  • erst einmal danke ich dir vielmals fuer deine zeitnahe Antwort. Bin zur Zeit auf Mittagsschicht und nutze mein Smartphone zur hiesigen Konversation, deshalb bitte ich gleich, Rechtschreibfehler oder gar Fehler in Gross- und Kleinschreibung zu verzeihen.


    Verdammte Axt.... also werden die tatsächlichen Ausgaben, die ich habe und die eigentlich absetzbar sind, überhauptnicht berücksichtigt?
    Kenne mich leider in diesen "Steuerdingen" nicht so aus und deshalb ist es fuer mich ein Martyrium auch mit der Hilfe seitens dem Programm von WISO.


    Fakt ist ja, dass ich diese Ausgaben habe (private Personenhaftpflichtversicherung, Wegekosten, etc. pp.) Zudem kommen auch noch Medikamente, in Hoehe von 100Euro, die ich ebenfalls in der Steuererklärung aufgeführt habe.


    Und das alles wird gedeckt mit diesen rund 376€ ?


    Ich lese halt immer parallel im Internet, dass man "Dies" und "Jenes" Absetzen kann, doch man sieht, jetzt in meinem Fall, dass das dann überhaupt nicht so ist!?


    Ist leider ziemlich undurchsichtig, fuer mich als "Leihe". :(


    Gibt es denn fuer mich noch eine andere Möglichkeit hier diese Dinge anzugeben, umso wenigstens Teilweise diese erstattet zu bekommen. Oder ist nun wirklich fuer mich bei 376€ schluss? Liegt der entsprechende "Höchstbetrag" bei wirklich hier?


    lg

    • Offizieller Beitrag

    Fakt ist ja, dass ich diese Ausgaben habe (private Personenhaftpflichtversicherung, Wegekosten, etc. pp.) Zudem kommen auch noch Medikamente, in Hoehe von 100Euro, die ich ebenfalls in der Steuererklärung aufgeführt habe.

    Du machst den Fehler, alles in eine tonne zu schmeißen. Die beschränkt abziehbaren Sonderausgaben haben nichts mit den abziehbaren Werbungskosten zur nichtselbständigen Tätigkeit zu tun. Zudem gibt es für beides bestimmte Pauschalen, die Du erst einmal überschreiten musst. Bei den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben dann auch noch den Höchstbetrag. Ähnliches gilt für die außergewöhnlichen Belastungen i.S. § 33 EStG, bei denen noch die zumutbare Eigenbelastung berücksichtigt wird.


    Und das alles wird gedeckt mit diesen rund 376€ ?

    Das und noch viel mehr kannst Du aus der umfangreichen Steuerberechnung und den detaillierten Erläuterungen dazu ersehen. Also einfach mal ein Stündchen Zeit nehmen und alles nachlesen.

  • Ich lese halt immer parallel im Internet, dass man "Dies" und "Jenes" Absetzen kann, doch man sieht, jetzt in meinem Fall, dass das dann überhaupt nicht so ist!?

    Daß man dies und jenes steuerlich absetzen kann heißt nicht, daß es in jedem Fall steuerlich wirksam sein muß. Wie miwe4 schon schrieb, gibt es bei verschiedenen Ausgaben Höchstgrenzen (z. B. die Versicherungen oder bei der Entfernungspauschale).
    Trotzdem solltest Du immer alles, was absetzbar sein kann, auch eintragen - für den Fall, daß dieses oder jenes vom FA nicht anerkannt wird (aus welchen Gründen auch immer), kommt dann anderes zum Tragen.

  • Fakt ist ja, dass ich diese Ausgaben habe (private Personenhaftpflichtversicherung, Wegekosten, etc. pp.) Zudem kommen auch noch Medikamente, in Hoehe von 100Euro, die ich ebenfalls in der Steuererklärung aufgeführt habe.

    Abgesehen von den Ausführungen von miwe4 zum "Zusammenwürfeln" unterschiedlicher Sachverhalte und dem Kommentar von entejens zu Höchstbeträgen etc., glaubst du nicht, dass es auch privat veranlasste Ausgaben gibt, die nichts mit deiner Einkunftsermittlung zu tun haben? Eine private Haftpflichtversicherung ist in der Regel nicht beruflich bedingt, also sind die Kosten nicht im Zusammenhang mit beruflichen Einkünften. Medikamente müssen die meisten Leute bezahlen und werden, wenn bestimmte Belastungsgrenzen überschritten werden, auch anerkannt. Aber ein bestimmter Betrag ist zumutbar und in der Regel durch Grundfreibetrag etc. doch schon berücksichtigt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich lese halt immer parallel im Internet, dass man "Dies" und "Jenes" Absetzen kann, doch man sieht, jetzt in meinem Fall, dass das dann überhaupt nicht so ist!?

    Man kann dieses oder jenes ansetzen, nur wirkt es sich eben nicht bei jedem überhaupt bzw. im selben Maße aus. In seriösen bzw. brauchbaren Artikeln wird auf die Begrenzungen/Rahmenbedingungen hingewiesen, alles andere ist oft nur stille Post.