Hallo zusammen,
bin gerade dabei meine Fahrtkostenaufstellung durchzugehen, hierbei stellt sich für mich folgende Frage:
Ich pendle zum Wochenende an meinen Hauptwohnsitz und gebe hierfür die Heimfahrten an; Montag Morgen fahre ich dann von diesem Hauptwohnsitz auf die Arbeit ~200km. Die restlichen Arbeitstage besteht der Arbeitsweg dann aus der Strecke Zweitwohnsitz und Tätigkeitsstätte (~8km).
Kann ich nun als Arbeitsweg für jeden Montag die tatsächlich gefahrenen 200km angeben oder darf ich nur die kürzeste Distanz (Zweitwohnsitz und Tätigkeitsstätte) angeben?
VG