Fahrtkosten Arbeitsweg Erst- und Zweitwohnsitz

  • Hallo zusammen,


    bin gerade dabei meine Fahrtkostenaufstellung durchzugehen, hierbei stellt sich für mich folgende Frage:


    Ich pendle zum Wochenende an meinen Hauptwohnsitz und gebe hierfür die Heimfahrten an; Montag Morgen fahre ich dann von diesem Hauptwohnsitz auf die Arbeit ~200km. Die restlichen Arbeitstage besteht der Arbeitsweg dann aus der Strecke Zweitwohnsitz und Tätigkeitsstätte (~8km).


    Kann ich nun als Arbeitsweg für jeden Montag die tatsächlich gefahrenen 200km angeben oder darf ich nur die kürzeste Distanz (Zweitwohnsitz und Tätigkeitsstätte) angeben?


    VG

  • Ja, bzw. falls du auf die zwei Berechnungsarten der Angabe der Heimfahrten (alle Fahrten oder max 53 + restl. Kosten Zweitwohnstz) abzielst habe ich in der Hilfe der Steuersoftware jeden einzelnen Punkt mehrfach gelesen.
    Trotzdem stellt sich für mich die Frage hinsichtlich des Arbeitsweges zur ersten Tätigkeitsstätte - das ist für mich in der Hilfe nicht eindeutig beantwortet. Falls das dennoch beschrieben sein sollte nehme ich den Hinweis gerne auf.


    VG

  • Unternimmt der Stpfl. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte/Tätigkeitsstätte und unterhält er am Arbeitsort zusätzlich eine Wohnung, kann er wählen, ob er von der Regelung über Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (ab Vz 2014 erster Tätigkeitsstätte) – Abzug der Kosten der arbeitstäglichen Fahrten – oder von der über doppelte Haushaltsführung (Abzug der Wohnungs- und Verpflegungsmehraufwendungen usw.) Gebrauch machen will. Beide Regelungen sind jedoch nicht nebeneinander anwendbar, die eine schließt die andere aus.